Das E-Rezept
Das E-Rezept (elektronisches Rezept) wird in der Arzt/Zahnarztpraxis erstellt und an den zentralen E-Rezept Fachdienst übermittelt. Manchmal wird in der Praxis der Rezeptcode auf einem Papier ausgedruckt.
Um ein E-Rezept in der Apotheke einzulesen, wird dazu entweder die elektronische Gesundheitskarte ins Kartenterminal gesteckt oder der Rezeptcode (QR-Code) in der App bzw. dem Papierrezept eingescannt.
Sobald Sie die eGK eines Kunden eingelesen oder den Rezeptcode gescannt haben, können Sie auf die Rezeptdaten zugreifen, die im E-Rezept-Fachdienst gespeichert sind. Die Rezeptdaten kommen so direkt in das Rezeptscan-Fenster.
Einlesevarianten
E-Rezepte können Sie über die Versichertenkarte, die „Meine Apotheke“, andere Apps, den Papier-Ausdruck sowie über KIM einlesen. Mehr dazu lesen Sie in den folgenden Themen:
E-Rezept über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einlesen.
E-Rezeptcode scannen (App oder Papier).
E-Rezept mit der App „Meine Apotheke” einlösen
Voraussetzungen zum Arbeiten mit dem E-Rezept
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Konnektor
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Kartenterminal
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Scanner zum Einscannen des Papierausdrucks oder des Rezeptcodes aus einer Smartphone-App.
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Optional eine gültige KIM-Adresse und KIM-Unterstützung in IXOS, um E-Rezepte auch über KIM erhalten zu können.
Die IXOS-Konfiguration in E-Health > Konfiguration muss erfolgreich abgeschlossen sein. Sie erkennen dies unter anderem am SMC-B-Status "Verifiziert". Die folgende Abbildung zeigt ein Beispiel
Mehr dazu lesen Sie in SMC-B-Karte verifizieren und in SMC-B-Karte entsperren.
Sie benötigen Ihren elektronischen Heilberufsausweis, um qualifizierte elektronische Signaturen an E-Rezepten anbringen zu können, z.B. nach einer Verordnungsänderung oder nach dem Setzen von Sonderkennzeichen.
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Schalten Sie Ihren eHBA nach Erhalt möglichst umgehend frei. Lesen Sie dazu eHBA aktivieren und PIN ändern oder entsperren.
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Bewahren Sie den eHBA an einem sicheren Ort auf.
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Stellen Sie sicher, dass der eHBA nur dann im Kartenterminal steckt, wenn Sie z.B. Rezeptänderungen elektronisch signieren oder der eHBA für andere Vorgänge benötigt wird.
E-Rezepte bearbeiten und abrechnen
Ausführliche Informationen zum Ablauf und den einzelnen Anwendungsfällen finden Sie auf diesen Seiten:
E-Rezept (Verordnung) bearbeiten
Verordnungskorrekturen am E-Rezept durchführen
Ablauf beim Bearbeiten eines E-Rezepts mit Rezepturen und Parenteraliarezepturen
E-Rezepte werden in der Cloud gesichert und können in Verlustfällen von PHARMATECHNIK wiederhergestellt werden.
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Bei bestimmten generischen Artikeln fehlen die für ein E-Rezept notwendigen spezifischen Daten. Diese Artikel können daher nicht abgegeben bzw. zu einem E-Rezept hinzu erfasst werden. Sie erhalten dann eine entsprechende Hinweismeldung. (
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Die Abrechnungsdaten sind bei E-Rezepten deutlich umfangreicher als bei Papierrezepten. Wenn nicht die gesamten abrechnungsrelevanten Daten zu einem Artikel vorliegen, kann der Artikel auf E-Rezept nicht abgerechnet werden. Daher verhindert IXOS die Abgabe von Artikeln, die von der Apotheke manuell vorerfasst wurden, bis sie durch die ABDATA ausgeliefert und in die Artikeltaxe aufgenommen werden.
Sie werden durch eine Meldung darauf hingewiesen:
Mit einem E-Rezept dürfen derzeit ausschließlich apothekenpflichtige Arzneimittel abgegeben werden, jedoch nur mit gewissen Einschränkungen. Änderungen folgen.
Noch nicht beliefert werden dürfen
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BtM-Rezepte
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Verordnung von sonstigen nach §31 SGB V einbezogenen Produkten (etwa Verbandmittel und Teststreifen)
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Verordnung von Hilfsmitteln
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Verordnung von Sprechstundenbedarf
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Verordnungen von Digitalen Gesundheitsanwendungen
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Verordnungen zulasten von sonstigen Kostenträgern, zum Beispiel Sozialhilfe, Bundespolizei, Bundeswehr etc.
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Verordnungen für im Ausland Versicherte.
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Verordnungen für Blutprodukte, die nach §47 Absatz 1 AMG vom pharmazeutischen Großunternehmer oder Großhändler nur an Ärztinnen oder Ärzte abgegeben werden
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nicht apothekenpflichtige Rezepturen. Sie erhalten einen entsprechenden Hinweis.

Weiterführende Informationen
FAQ - häufig gestellte Fragen zum E-Rezept
Ausführliche Informationen lesen Sie auch auf unserer PHARMATECHNIK-Webseite Chancen für die Apotheke mit dem E-Rezept.
Wir bieten Ihnen zusätzlich in unserem IXOS.campus-Lernmanagementsystem den E-Rezept-Führerschein an.

