Verordnungskorrekturen am E-Rezept durchführen

Verordnungskorrekturen können Sie am verordneten Artikel, am Rezeptstatus, an der Dosierung, an der abzugebenden Menge oder an der Abgabefrist zu Lasten der GKV durchführen.

 

Verordnungskorrekturen und Retaxationsgefahr

Besteht eine Retaxationsgefahr, so erscheint das -Warnsymbol sowohl ggf. beim Rezeptscan oder beim Einlesen des E-Rezepts als auch an der Kasse.

 

In Kombination mit Verordnungskorrekturen und/oder Sonderkennzeichen können beim Retax-Check noch folgende Symbole erscheinen:

Symbol Bedeutung
Verordnungskorrektur begründet
Abweichung von der Abgaberangfolge begründet
Verordnungskorrektur und Abweichung von der Abgaberangfolge begründet

Abrechnungshinweis ohne Verordnungskorrektur

Wenn Sie ohne Verordnungskorrektur einen Abrechnungshinweis an die Krankenkasse übertragen möchten, können Sie das wie folgt tun:

  1. Sie haben ein e-Rezept an die Kasse übernommen.

  2. Mit Rechtsklick öffnen Sie den Dialog.

  3. Wählen Sie Abrechnungshinweis aus.

  4. Geben Sie den Freitext in das entsprechende Feld ein und bestätigen mit OK-F12.

Der Abrechnungshinweis wird im Abgabedatensatz an die Krankenkasse übertragen.

 

 

 

Wenn Sie ohne Verordnungskorrektur einen Abrechnungshinweis an die Krankenkasse übertragen möchten, können Sie das wie folgt tun:

  1. Sie haben ein e-Rezpet an der Kasse angenommen.

  2. Mit Rechtsklick öffnen Sie das Auswahlfenster.

  3. Wählen Sie Abrechnungshinweis aus.

  4. Geben Sie den Freitext in das entsprechende Feld ein und bestätigen mit OK-F12.

Der Abrechnungshinweis wird im Abgabedatensatz an die Krankenkasse übertragen.

 

 

 

Mehr dazu lesen Sie in Rezeptmanagement.

 

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