Verordnungskorrekturen am E-Rezept durchführen

Verordnungskorrekturen können Sie am verordneten Artikel, am Rezeptstatus, an der Dosierung, an der abzugebenden Menge oder an der Abgabefrist zu Lasten der GKV durchführen.

 

Verordnungskorrekturen und Retaxationsgefahr

Besteht eine Retaxationsgefahr, so erscheint das -Warnsymbol sowohl ggf. beim Rezeptscan oder beim Einlesen des E-Rezepts als auch an der Kasse.

 

In Kombination mit Verordnungskorrekturen und/oder Sonderkennzeichen können beim Retax-Check noch folgende Symbole erscheinen:

Symbol Bedeutung
Verordnungskorrektur begründet
Abweichung von der Abgaberangfolge begründet
Verordnungskorrektur und Abweichung von der Abgaberangfolge begründet

 

Mehr dazu lesen Sie in Rezeptmanagement.

 

Konzept-Link-SymbolLesen Sie auch ...