E-Rezept (Verordnung) bearbeiten
Es gibt Fälle, in denen eine Verordnung nicht im normalen Workflow im Rezeptscan oder an der Kasse weiterbearbeitet werden kann und korrigiert oder zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden muss.
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Wählen Sie im Verkaufsfenster Löschen-F4 oder den Papierkorb (E-Rezept-Dialog) und entscheiden Sie für die Positionen, die Sie nicht sofort an den Kunden abgeben möchten, ob Sie die Position, das Subtotal oder den gesamten Verkauf löschen wollen.
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Das Bearbeitungsfenster wird geöffnet:
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Entscheiden Sie nun, wie Sie mit der oder den Verordnungspositionen weiter verfahren möchten:
Das E-Rezept erscheint in der Notes-Bestell-Liste der ausgewählten Filiale und kann dort weiter bearbeitet werden.
Ein E-Rezept an einen Kunden zurückzugeben ist nur bis zum Mittag des folgenden Arbeitstages (nach Storno oder Aktivierung) möglich, weil das E-Rezept danach unveränderlich mit der Apotheke verbunden ist. |
Unwiderruflich vernichten Um eine Verordnung unwiderruflich zu vernichten, wählen Sie den zugehörigen Befehl aus der Bestätigen Sie die Sicherheitsabfrage. |
Weitere Änderungen am E-Rezept vornehmen
Besteht z.B. Klärungsbedarf, so können Sie bereits im Rezeptfenster Einzelpositionen herausnehmen.
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Klicken Sie dazu auf das zugehörige Löschen-Symbol.
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Wählen Sie danach Freigeben und Übernehmen – F12. Das Bearbeitungsfenster öffnet sich. Fahren Sie fort wie oben beschrieben.