E-Rezept (Verordnung) bearbeiten

Es gibt Fälle, in denen eine Verordnung nicht im normalen Workflow im Rezeptscan oder an der Kasse weiterbearbeitet werden kann und korrigiert oder zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden muss.

  1. Wählen Sie im Verkaufsfenster Löschen-F4 oder den Papierkorb (E-Rezept-Dialog) und entscheiden Sie für die Positionen, die Sie nicht sofort an den Kunden abgeben möchten, ob Sie die Position, das Subtotal oder den gesamten Verkauf löschen wollen.

  2. Das Bearbeitungsfenster wird geöffnet:

  3. Entscheiden Sie nun, wie Sie mit der oder den Verordnungspositionen weiter verfahren möchten:

 

In der Apotheke behaltenGeschlossen Klicken Sie In Notes-Bestell-Liste aufnehmen. Optional können Sie einen Mitarbeiter zur Bearbeitung und ein Rückstelldatum/ -uhrzeit auswählen und eine Zusatzinformation eingeben. Bestätigen Sie mit OK - F12. Die Verordnung wird automatisch in die Bestell-Liste verschoben.

 

Verordnung aus der Apotheke herausgeben und an Kunden zurückgebenGeschlossenWählen Sie An Kunden zurückgeben. Der Kunde kann das E-Rezept bzw. die zurückgegebenen Einzelverordnungen anderweitig einlösen. Wenn Sie das E-Rezept für den Kunden ausdrucken wollen, aktivieren Sie die Option E-Rezept ausdrucken:

und bestätigen Sie mit F12.

 

 

Als Neinverkauf kennzeichnenGeschlossenAktivieren Sie die Option Neinverkauf, um eine an den Kunde zurückgegebene Verordnung als Neinverkauf zu kennzeichnen. Sie erscheint dann in der Bedarfsstatistik entsprechend gekennzeichnet. Mehr dazu lesen Sie in Neinverkäufe festhalten.

In einem Filial- und Partnerverbund können Sie die Verordnung an eine der angebotenen Filialen senden.Geschlossen

Das E-Rezept erscheint in der Notes-Bestell-Liste der ausgewählten Filiale und kann dort weiter bearbeitet werden.

 

Ein E-Rezept an einen Kunden zurückzugeben ist nur bis zum Mittag des folgenden Arbeitstages (nach Storno oder Aktivierung) möglich, weil das E-Rezept danach unveränderlich mit der Apotheke verbunden ist.

 

Unwiderruflich vernichten

Um eine Verordnung unwiderruflich zu vernichten, wählen Sie den zugehörigen Befehl aus der Auswahlliste.Geschlossen

Bestätigen Sie die Sicherheitsabfrage.

 

Weitere Änderungen am E-Rezept vornehmen

Besteht z.B. Klärungsbedarf, so können Sie bereits im Rezeptfenster Einzelpositionen herausnehmen.

  1. Klicken Sie dazu auf das zugehörige Löschen-Symbol.

  2. Wählen Sie danach Freigeben und Übernehmen – F12. Das Bearbeitungsfenster öffnet sich. Fahren Sie fort wie oben beschrieben.

 

 

Konzept-Link-SymbolLesen Sie auch ...