FAQ - häufig gestellte Fragen zum E-Rezept

Ja, IXOS verhindert den Abverkauf und warnt mit Hinweisen auf diese Verordnungen hin. Hierzu zählen aktuell: Betäubungsmittel, Dosierautomaten für Substitutionstherapie, T-Rezepte, Sprechstundenbedarf, Hilfsmittel, Verbandsmittel und Blutzucker-Teststreifen und bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung (Stand: 23.01.2024)

Ja, Ihre E-Rezepte werden bei jedem Bearbeitungsschritt gesichert. Vom Einlesen in der Apotheke, dem Erfassen der Verordnung, der Abgabe, bis zur Quittierung und Versand an das ARZ, sodass in einem Schadensfall mittels IXOS E-Rezept Cloud Backup das E-Rezept in jedem Bearbeitungsschritt wieder hergestellt werden kann. IXOS - DRZ Kunden bekommen in einem etwa eintretenden Supportfall (notwendige Wiederherstellung von Rezeptdaten aus der Cloud) diese Leistung kostenlos.

Nach wie vor gibt es die freie Apothekenwahl auch beim E-Rezept. Daher übergibt der Arzt entweder das Papier E-Rezept direkt an den Patienten, der Patient scannt aktiv mit eine E-Rezept-App auf seinem Smartphone den E-Rezeptcode von einem Kundendisplay beim Arzt oder der Patient kann das E-Rezept auch auf Wunsch direkt in die Gematik-App übermitteln lassen. Daher bestimmt immer der Patient über die Zuordnung des E-Rezeptes an eine Apotheke vor Ort oder eine Versandapotheke. Für bestimmte heimversorgende Anwendungsfälle sind zukünftig andere streng reglementierte Übermittlungswege in Vorbereitung.

Die Gematik-App stellt eine Art Grundversorgung aller Bundesbürger für E-Rezepte dar. Darüber hinaus gibt es mehrere Apps z.B. die App „Meine Apotheke“ mit weiteren Zusatzfunktionen und Spezialisierungen, die auch E-Rezepte verarbeiten können.

Ja. Mit IXOS ist es möglich, E-Rezepte bei den Abrechnungszentren abzurechnen. Hierbei werden digitale Schnittstellen genutzt, welche bereits heute im Einsatz sind, um Informationen zum Rezept elektronisch an den Abrechner zu übermitteln. Dies funktioniert nicht nur theoretisch, sondern findet bereits in der Praxis seinen Einsatz.

Eine Anpassung kann bis zum Monatsende durchgeführt werden. Kurz nach dem Monatswechsel werden alle E-Rezepte durch die Rechenzentren für (weitere) Änderungen gesperrt.

Die Signatur des E-Rezeptes mit dem HBA kann an allen Arbeitsplätzen stattfinden, an dem ein TI-Kartenterminal angeschlossen ist. Für das Signieren muss der eHBA im Kartenterminal gesteckt sein und die PIN eingegeben werden.

Mit zunehmender Abhängigkeit jeder Apotheke von einer funktionierenden Internetverbindung empfehlen wir eine redundante Internetverbindung z.B. über Mobilfunk als Backup. Zumindest bei einem Papierausdruck eines E-Rezeptes kann die Apotheke entscheiden, ob in Notfällen ein E-Rezept auch ohne Internetverbindung beliefert wird. Dabei trägt die Apotheke aber das Risiko einer eventuellen Doppeleinlösung durch den Patienten. Dabei ist zu beachten, dass im Gegensatz zum Muster16-Papier ein E-Rezept-Ausdruck KEIN Dokument mehr darstellt und beliebig kopiert werden kann, weil es nur den Schlüssel zum eigentlichen E-Rezept auf dem Gematik-Fachdienst darstellt.

Jedes E-Rezept hat eine festgelegte Frist, innerhalb derer das Rezept mit einer GKV abgerechnet werden kann. Nach dieser Frist ist ein E-Rezept aber weiterhin (wie auch schon bei Muster16-Rezepten) als Privatrezept für 2 Monate einlösbar.

Alle Rezepte, bei denen in IXOS im Abverkauf die Verordnung geändert wird oder mit einem Sonderkennzeichen versehen werden, müssen im Nachgang z.B. während der täglichen Rezeptkontrolle mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden. Diese Signatur kann im Programm Rezeptmanagement für mehrere Rezepte in einem Schritt erzeugt werden, indem der HBA der/die verantwortliche Apothekerin/Apothekers in ein Kartenterminal gesteckt und dessen PIN eingegeben wird.

Ja, bis zum Monatsende kann das E-Rezept noch korrigiert und erneut zum Abrechnungszentrum geschickt werden.

Wenn der Patient das E-Rezept mit der eGK in der Apotheke einlösen möchte, muss er diese in der Apotheke stecken. Eine PIN-Eingabe ist hingegen nicht notwendig.

Es gibt im Rahmen des E-Rezeptes definierte, erlaubte Änderungen, die an dem Rezept vorgenommen werden können. Ist es nötig, dass diese erlaubten Veränderungen vorgenommen werden, werden diese im Abgabedatensatz gespeichert. Diese Änderungen müssen später von einem Apotheker mittels eHBA signiert werden.

Werden E-Rezepte ohne Korrekturen an der Verordnung beliefert, kann die PTA dies im Rahmen einer einfachen elektr. Signatur durch eine gesteckte SMC-B vornehmen.

Fertigarzneimittel, Rezeptur, Wirkstoff, Freitext

Nein, der Kunde kann das E-Rezept auch als Papierausdruck mit den entsprechenden Codes vom Arzt erhalten. Zudem kann der Patient das E-Rezept auch mit seiner eGK einlösen. Hierzu wird die Karte in der Apotheke in das Kartenlesegerät gesteckt.

Das E-Rezept kann nur an den Kunden zurückgegeben werden, wenn noch keine Quittung vom E-Rezept-Fachdienst der gematik abgeholt wurde.

Egal ob PTA oder Apotheke, jeder in der Apotheke sollte sich mit den Grundlagen und Veränderungen rund um das E Rezept vertraut machen und dazu die in IXOS.campus angebotenen Möglichkeiten nutzen. Das kann dann auch in der Apotheke mit Übungs-E-Rezepten trainiert werden. Diese Trainingsmöglichkeiten stehen ihnen ab Mitte Oktober 2021 zur Verfügung. Hierzu werden alle PHARMATECHNIK-Kunden automatisch informiert.

Das E-Rezept ist genauso lange gültig, zur Abrechnung mit einer GKV, wie ein Papierrezept - 28 Tage

Es ist sicher zu erwarten, dass Patienten die Möglichkeit sehr schätzen und intensiv nutzen werden, wenn sie ein Rezept vorab bequem & sicher digital in die Apotheke schicken können. Dann ist es auch naheliegend, dass die bequeme Botenlieferung häufiger in Anspruch genommen wird. Wir haben das bereits während der Corona-Pandemie erlebt, dass der Botendienst häufiger als sonst genutzt wurde.

Die Rezeptkontrolle erfolgt wie bisher zentral für alle Vorgänge im IXOS Rezeptmanagement – egal ob Papier oder E-Rezept. Beim E-Rezept wird an dieser Stelle zusätzlich darauf geachtet, dass um Sonderkennzeichen oder Vermerke ergänzte E-Rezepte noch digital mit HBA signiert werden, diese Kontrolle passiert automatisch.

Ja, das ist möglich. Auf einem E-Rezept-Dokument können bis zu drei einzelnen Verordnungen verschrieben werden, diese werden dann zunächst vollständig vom E-Rezept-Fachdienst mit dem Sammelcode in die Apotheke übertragen. Es kann dann für jede Verordnung einzeln entschieden werden, ob diese in der Apotheke jetzt eingelöst wird, ob sie in der Apotheke für eine spätere Bearbeitung zurückgestellt wird – oder ob sie an den Patienten zurückgeben werden soll, in diesem Fall wird die einzelne Verordnung auf dem E-Rezept-Server wieder für die Bearbeitung in anderen Apotheken „freigeschaltet“.

Das ausgedruckte E-Rezept enthält ein bis drei Verordnungen als Einzelcodes. Alle Verordnungen eines Rezepts sind in einem Sammelcode zusammengefasst. In der Apotheke sollte primär dieser Sammelcode gescannt werden.

Sie können Änderungen an den Verordnungen, wie Rezeptstatus und Dosierungen vornehmen. Diese müssen jedoch von Ihnen mit einer Verordnungskorrektur begründet werden. In der Warenwirtschaft gibt es dazu eine Vorauswahl möglicher Korrekturgründe.

Ja, die Karten sind komplett system- unabhängig und rein personenbezogen.

E-Rezepte müssen laut Arzneimittelabrechnungsvereinbarung nach § 300 SGB V bis zum Ende des auf die Abgabe folgenden Werktages quittiert werden. IXOS holt die Quittung für jedes E-Rezept automatisch ab.

Bei Änderungen am E-Rezept, muss der Arzt die fehlerhafte Verordnung auf dem Fachdienst löschen und ein neues E-Rezept erzeugen. Eine Korrektur oder Anpassung durch den Arzt ist nicht möglich. Die Apotheke hat auch die Möglichkeit eine Verordnungskorrektur vorzunehmen und angeben, dass eine Absprache mit dem Arzt erfolgt ist.

Der Umgang mit fehlenden E-Rezepten ist in der Hilfeseite Nachgereichte (fehlende) Rezepte abarbeiten beschrieben.
Häufig gestellte Fragen zur eGK und den Kartenterminals

Für den E-Rezepte Kundenverkehr benötigen Sie am HV ein Terminal. Bestellen Sie bei Ihrem PHARMATECHNIK-Vertriebspartner weitere Cherry Kartenlesegeräte, sodass Sie Ihren HV ideal ausstatten können.

Nein. Mehrere Arbeitsplätze können auf ein TI-Terminal zugreifen, jedoch wird mit der steigenden Anzahl an E-Rezepten je Arbeitsplatz ein TI-Terminal notwendig werden.

Ja. Die eGK Funktionalitäten funktionieren auch mit den TI-Terminals von INGENICO. Wir empfehlen jedoch, die HV Arbeitsplätze mit Geräten von Cherry auszustatten.

Die E-Rezepte haben unabhängig vom Einlöseweg die gleiche Gültigkeit wie die Papierrezepte. Somit können Rezepte also bis zu 28 Tage nach der Ausstellung durch einen Arzt mit der eGK eingelöst werden.

Nach dem Stecken der eGK zeigt Ihnen IXOS alle einlösbaren E-Rezepte der letzten 100 Tage an. Die ist unabhängig davon, von welchem Arzt diese verschrieben wurden. Bereits eingelöste E-Rezepte können Sie hingegen nicht einsehen. Während des Steck-Vorganges wird dem Patienten am Kundendisplay alle E-Rezeptinformationen angezeigt. Wie viele E-Rezepte noch offen sind und wie viele Verordnungen jeweils verschrieben wurden.

Nein - Die eGK Stecklösung funktioniert mit jeder elektronischen Gesundheitskarte.

Beim Stecken der Gesundheitskarte in der Apotheke ist keine PIN-Eingabe notwendig, sodass auch die Karte eines Verwandten oder Freundes gesteckt werden kann. Es ist jedoch zu beachten, dass die Apotheke alle noch einlösbaren E-Rezepte aus den letzten 100 Tagen sehen kann.

Der neue Übertragungsweg ist sicher. Alle beteiligten Organisationen (BMG, gematik) arbeiten eng mit den Behörden (BfDI, BSI) zusammen um die Datensicherheit zu gewährleisten. Durch die Speicherung im sicheren Datennetz des Gesundheitswesens, sind die Daten nur für die Beteiligten Leistungserbringer einsehbar. Die Daten werden zusätzlich verschlüsselt übertragen.

Nein. Das E-Rezept wird weiterhin vom Arzt auf dem E-Rezept-Fachdienst abgelegt. Von dort können Sie es mit dem Scan des Codes oder durch das Stecken der eGK abrufen. Es ist keine vorangehende Entscheidung notwendig, wie das E-Rezept in Ihre Apotheke gelangen soll.

Der Großteil der Arztpraxen sind grundsätzlich technisch in der Lage E-Rezepte auszustellen. Dabei spielt es keine Rolle ob via Papier oder eGK. Sprechen Sie Ihre Ärzte in der Umgebung aktiv an, dass Sie E-Rezepte verarbeiten können.

Mit IXOS sind Sie ab Juli in der Lage E-Rezepte über die eGK zu empfangen, zu verarbeiten und abzurechnen. Hierbei können Sie auf Ihre bestehende TI-Infrastruktur zurückgreifen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, die HV-Arbeitsplätze mit modernen Cherry-Terminals auszustatten.

Ein E-Rezept aus einem anderen EU-Land kann aktuell nicht auf elektronischem Weg in Deutschland eingelöst werden. Patienten sollten den Arzt daher zusätzlich um einen Papierausdruck bitten.
Weitere Informationen hier: Vorlage eines ärztlichen Rezepts in einer Apotheke in einem anderen EU-Land - Your Europe (europa.eu).