Das E-Rezept
Das E-Rezept (elektronisches Rezept) wird in der Arzt/Zahnarztpraxis erstellt und an den zentralen E-Rezept Fachdienst übermittelt. Manchmal wird in der Praxis der Rezeptcode auf einem Papier ausgedruckt.
Um ein E-Rezept in der Apotheke einzulesen, wird dazu entweder die elektronische Gesundheitskarte ins Kartenterminal gesteckt oder der Rezeptcode (QR-Code) in der App bzw. dem Papierrezept eingescannt.
Sobald Sie die eGK eines Kunden eingelesen oder den Rezeptcode gescannt haben, können Sie auf die Rezeptdaten zugreifen, die im E-Rezept-Fachdienst gespeichert sind. Die Rezeptdaten kommen so direkt in das Rezeptscan-Fenster.
Einlesevarianten
Ein E-Rezept mit der eGK einzulesen ist der einfachste und komfortabelste Weg. Es ist keine PIN-Eingabe am Kartenterminal notwendig. Somit können auch E-Rezepte für Familienangehörige mit deren eGK eingelöst werden.
Die genaue Vorgehensweise in IXOS lesen Sie in E-Rezept über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einlesen.
Legen Kunden einen E-Rezept-Papierausdruck vor, dann scannen Sie in der Apotheke den Sammelbarcode oder den Einzelbarcode ein - mehr dazu in E-Rezept einscannen und abverkaufen (App oder Papier).
Sie können E-Rezepte über IXOS.KIM direkt von einem Leistungserbringer als Direktzuweisung oder als PDF-Anhang erhalten. In beiden Fällen wird die KIM-Mail automatisch in eine Bestellung umgewandelt und in der Bestell-Liste hinterlegt. Mehr dazu lesen Sie in E-Rezept-Bestellungen via KIM.
Mit der App "Meine Apotheke" ist der Kunde direkt mit Ihrer Apotheke verbunden.
Ihr Kunde kann E-Rezepte mit der App "Meine Apotheke" über den QR-Code auf dem E-Rezept-Ausdruck einlesen und die verordneten Artikel bei Ihnen bestellen.
E-Rezept mit der App "Meine Apotheke" einlösen
Alternativ kann der Kunde den Rezeptcode vom Smartphone aus der App in der Apotheke vorzeigen und abscannen lassen - mehr dazu in Bestell-Liste.
Der Kunde kann ein E-Rezept
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über die gematik-E-Rezept-App oder
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über eine andere E-Rezept-App einlösen.
Einlösung digital per Direktzuweisung:
Ihr Kunde kann E-Rezepte mit der App einlesen und die verordneten Artikel bei Ihnen bestellen. Die Bestellung landet in der Bestell-Liste.
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Der Kunde ist in der gematik-App angemeldet mit NFC-Karte und PIN: Die Kommunikation erfolgt direkt über die App.
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Der Kunde ist nicht in der gematik-App angemeldet: Die Kommunikation erfolgt per E-Mail.
Einlösung in der Apotheke:
Der Kunde kann den Rezeptcode vom Smartphone aus der App in der Apotheke vorzeigen und abscannen lassen.
Mehr dazu lesen Sie in Bestell-Liste.
b. andere App
Es gibt bereits verschiedene E-Rezept-Apps auf dem Markt. In jedem Fall können Sie den in der App angezeigten Rezeptcode einscannen.
Voraussetzungen zum Arbeiten mit dem E-Rezept
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Konnektor
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Kartenterminal
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Scanner zum Einscannen des Papierausdrucks oder des Rezeptcodes aus einer Smartphone-App.
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Optional eine gültige KIM-Adresse und KIM-Unterstützung in IXOS, um E-Rezepte auch über KIM erhalten zu können.
Die IXOS-Konfiguration in E-Health > Konfiguration muss erfolgreich abgeschlossen sein. Sie erkennen dies unter anderem am SMC-B-Status "Verifiziert". Die folgende Abbildung zeigt ein Beispiel
Mehr dazu lesen Sie in SMC-B-Karte verifizieren und in SMC-B-Karte entsperren.
Sie benötigen Ihren elektronischen Heilberufsausweis, um qualifizierte elektronische Signaturen an E-Rezepten anbringen zu können, z.B. nach einer Verordnungsänderung oder nach dem Setzen von Sonderkennzeichen.
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Schalten Sie Ihren eHBA nach Erhalt möglichst umgehend frei. Lesen Sie dazu eHBA aktivieren und PIN ändern oder entsperren.
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Bewahren Sie den eHBA an einem sicheren Ort auf.
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Stellen Sie sicher, dass der eHBA nur dann im Kartenterminal steckt, wenn Sie z.B. Rezeptänderungen elektronisch signieren oder der eHBA für andere Vorgänge benötigt wird.
E-Rezepte bearbeiten und abrechnen
Ausführliche Informationen zum Ablauf und den einzelnen Anwendungsfällen finden Sie auf diesen Seiten:
Rezeptscan - Die automatische Rezeptbearbeitung
E-Rezept (Verordnung) bearbeiten
Verordnungskorrekturen am E-Rezept durchführen
Ablauf beim Bearbeiten eines E-Rezepts mit Rezepturen und Parenteraliarezepturen
E-Rezepte werden in der Cloud gesichert und können in Verlustfällen von PHARMATECHNIK wiederhergestellt werden.
Mit einem E-Rezept dürfen derzeit ausschließlich apothekenpflichtige Arzneimittel abgegeben werden, jedoch nur mit gewissen Einschränkungen. Änderungen folgen.
Noch nicht beliefert werden dürfen
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BtM-Rezepte
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Verordnung von sonstigen nach §31 SGB V einbezogenen Produkten (etwa Verbandmittel und Teststreifen)
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Verordnung von Hilfsmitteln
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Verordnung von Sprechstundenbedarf
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Verordnungen von Digitalen Gesundheitsanwendungen
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Verordnungen zulasten von sonstigen Kostenträgern, zum Beispiel Sozialhilfe, Bundespolizei, Bundeswehr etc.
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Verordnungen für im Ausland Versicherte.
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Verordnungen für Blutprodukte, die nach §47 Absatz 1 AMG vom pharmazeutischen Großunternehmer oder Großhändler nur an Ärztinnen oder Ärzte abgegeben werden
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nicht apothekenpflichtige Rezepturen. Sie erhalten einen entsprechenden Hinweis.
Weiterführende Informationen
FAQ - häufig gestellte Fragen zum E-Rezept
Ausführliche Informationen lesen Sie auch auf unserer PHARMATECHNIK-Webseite Chancen für die Apotheke mit dem E-Rezept.
Wir bieten Ihnen zusätzlich in unserem IXOS.campus-Lernmanagementsystem den E-Rezept-Führerschein an.
Tipps und Tricks zum Thema