aut idem-Suche

Die Vergleichssuche aut idem findet zu einem verordneten Arzneimittel preiswertere Alternativen gemäß Rahmenvertrag nach § 129 (2) SGB V.

Eine aut-idem-Suche wird in Verkaufsvorgängen nur für Arzneimittel aus dem Generika-Markt ohne Rabattvertrag mit FAM-Eintrag angeboten. Der Abgleich von Packungsgrößen setzt zudem voraus, dass der Ausgangsartikel in eine der Normgrößen N1, N2 oder N3 eingestuft oder zu Lasten der GKV abgabefähig ist.

Der Generika-Markt besteht seit 01.07.2019 aus allen Fällen, in denen keine Importe abgegeben werden:

 

Im Generika-Markt gilt folgende Abgaberangfolge für Arzneimittel:

  1. Abgabe von Rabattartikeln
  2. GKV-VK des abgegebenen Artikels muss preisgünstig sein, d.h. er muss unter den 4 günstigsten Artikeln sein, und der GKV-VK des abgegebenen Artikels darf den GKV-VK des verordneten Artikels (Preisanker) nicht überschreiten.

    Außer Vertrieb gemeldete Artikel (AV-Artikel) bleiben seit dem 01.11.2019 bei der Abgaberangfolge unberücksichtigt, dürfen aber abgegeben werden.

     

Falls Sie gegen diese Abgaberangfolge verstoßen, müssen Sie das vereinbarte Sonderkennzeichen setzen, um eine Retaxierung zu vermeiden. Mehr dazu im Thema 'Sonderkennzeichen setzen'.

Unberührt hiervon bleibt, dass die Apotheke weiterhin die Nichtverfügbarkeit zusätzlich mit Defektbelegen zu dokumentieren hat; im Fall der Akutversorgung und des Notdienstes zusätzliche Informationen auf dem Arzneiverordnungsblatt handschriftlich zu vermerken, mit Datum zu versehen und separat abzuzeichnen hat.

Falls aufgrund von pharmazeutischen Bedenken ein Artikel oberhalb des Preisankers abgegeben wird, besteht (bisher) keine Einigung zwischen DAV und GKV, sodass hier nach Augenmaß vorzugehen ist und sicherheitshalber die Arztrücksprache auf dem Rezept dokumentiert werden sollte.

 

Für die aut idem-Suche gelten entsprechend des Rahmenvertrags folgende Bedingungen:

 

Das Ergebnis einer aut idem-Suche mit einem BtM -Artikel als Ausgangsartikel und der Darreichungsform Pflaster müssen Sie auf alle gesetzlichen Substitutionsvoraussetzungen hinsichtlich der Freisetzungsrate und der Applikationsdauer prüfen!

In diesem Fall wird der Register Dosierung standardmäßig aufgeblendet, um Ihnen diese Prüfung direkt zu ermöglichen.

 

 

aut idem-Suche aus der Artikelverwaltung durchführen

Gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Starten Sie zunächst eine normale Artikelsuche.
  2. Wählen Sie aus dem Suchergebnis den gewünschten Ausgangsartikel aus dem Generikamarkt bspw. mit den Pfeiltasten aus.
  3. Wählen Sie Idem- / Importsuche - F12.
    Die aut idem-Suche wird durchgeführt und die Trefferliste angezeigt.
    Im Feld Filterkriterien können Sie ablesen, dass Sie das Ergebnis einer aut idem-Suche sehen.

 

Es werden alle erhältlichen aut idem-Artikel herausgesucht und aufgelistet.

Alternativ können Sie auch Vergleichsartikel - F11 wählen und im Fenster Vergleichsartikelsuche auswählen die aut idem-Suche wählen.

aut idem-Suche aus der Kasse und Faktura durchführen

Gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Erfassen Sie zunächst den verordneten Artikel.

    Bei Abgaben auf GKV- Rezept ist es wichtig, dass die aut idem-Suche zum verordneten Artikel erfolgt, um Retaxierungen zu vermeiden.

  2. Das folgende Vorgehen hängt davon ab, ob zu Ihrer Eingabe mehrere Artikel gefunden werden:
    1. Falls mehrere Artikel gefunden werden, dann sehen Sie die Trefferliste im Fenster Artikelsuche.

      Markieren Sie den Artikel und wählen Sie Vergleichsartikel - F11.

    2. Falls nur ein Artikel gefunden wird, so wird der Artikel direkt in den Verkauf übernommen.

      Markieren Sie den Artikel und wählen Sie Vergleichsartikel - Alt + F11.

    Die aut idem-Suche wird durchgeführt und die Trefferliste angezeigt.

    Im Feld Filterkriterien können Sie ablesen, dass Sie das Ergebnis einer aut idem-Suche sehen.

 

Es werden alle erhältlichen aut idem-Artikel herausgesucht und aufgelistet.

 

Automatische aut idem-Suche aus der Kasse und Faktura

Eine automatische aut idem-Suche im Verkauf steuern Sie mit den Konfigurationsparametern Autom. aut idem-Suche (bis 30.06.2019) bzw. Autom. aut idem-Suche (GKV-Rezept) (ab 01.07.2019) und Autom. aut idem-Suche (Privatrezept) (ab 01.07.2019). Sie finden diese in den Systemeinstellungen der Kasse, Gültigkeitsbereich 'Arbeitsplatz' auf der Seite Automatische Artikelsuchen.

Mehr Informationen dazu in folgenden Hilfethemen:

 

aut idem-Suche für verschiedene Rezeptstatus

Sowohl für die manuellen als auch die automatischen aut idem-Suchen gelten folgende Regelungen:

Ein Kriterium zur Ermittlung der Substitute ist bei Abgabe auf GKV-Rezept je nach Rezeptstatus die Verschreibungspflicht des Ausgangsartikels. Diese hat folgende Auswirkungen auf die Auswahl der Substitute:

 

Bei Arzneimittelverordnungen auf Sprechstundenbedarf empfehlen wir die Beachtung der Wirtschaftlichkeit bezüglich des GKV-VK, insbesondere auch bei Stückelungen.

 

Anzeige der Suchergebnisse nach einer aut idem-Suche

Die Trefferliste gliedert sich in Abhängigkeit vom GKV-VK des verordneten bzw. Ausgangsartikels der aut idem-Suche in folgende Abschnitte:

 

Ausgangssituation 1: GKV-VK des verordneten bzw. Ausgangsartikels ist nicht preisgünstig oder ist der teuerste preisgünstige (viertpreisgünstige)

 

Ausgangssituation 2: GKV-VK des verordneten bzw. Ausgangsartikels ist preisgünstig und es gibt noch mindestens einen preisgünstigen Artikel, dessen GKV-VK über dem GKV-VK des verordneten bzw. Ausgangsartikels (Preisanker) liegt

 

Die Trefferliste wird innerhalb der einzelnen Abschnitte nach GKV-VK absteigend sortiert. Ggf. werden die Treffer zusätzlich nach Artikelbezeichnung sowie nach Darreichungsform aufsteigend sortiert.

Ausnahme: Falls sich der Ausgangsartikel in einer aut idem-Suche nicht unter den preisgünstigen Artikeln befindet, steuert der Konfigurationsparameter 'Ausgangsartikel in aut idem-Suche', ob dieser direkt oberhalb der Trennzeile angezeigt wird ("umsortiert") oder anhand seines GKV-VKs "einsortiert" wird.

Falls der Konfigurationsparameter 'Fav. Artikel GKV (Kriterien Artikelauswahl)' auf vorschlagen eingestellt ist und Sie führen einen Verkauf durch, dann ist der Ausgangsartikel anhand des GKV-VKs einsortiert (zu erkennen an blauer Schrift).

 

Trotz der Vorschrift des Indikationsabgleichs für aut idem (Rabattvertrags- und aut idem-Suche) kann diese Prüfung zwischen Original und seinen Importen unterbleiben. Laut ABDATA gilt hier das Argument, dass ein Import dasselbe wie sein Original ist, nicht nur das gleiche. Daher ist dies keine Form der Substitution, bei welcher der Abgleich stattfinden muss.

 

 

Klarstellung der ABDATA "Rahmenvertrag nach § 129 Absatz 2 SGB V - Überschreiten des Preisankers" vom 25.10.2019:GeschlossenZitat: "Der DAV und der GKV-Spitzenverband konnten sich dahingehend verständigen, dass bei Überschreiten des Preisankers in Fällen der Nichtverfügbarkeit (§ 14 Absatz 1 Rahmenvertrag) und in Fällen der Akutversorgung (§ 14 Absatz 2 Rahmenvertrag) keine vorherige Rücksprache mit dem Arzt erforderlich ist. Gleiches gilt für den importrelevanten Markt nach § 14 Absatz 4 Rahmenvertrag, wenn wegen Nichtverfügbarkeit oder Akutversorgung der Preisanker überschritten werden muss.Unberührt hiervon bleibt, dass die Apotheke weiterhin die nach § 14 Absatz 1, 2 bzw. Absatz 4 Rahmenvertrag genannten Dokumentationspflichten (Sonder-PZN + ggf. Vermerk) einhalten muss. Lediglich die Arztrücksprache bei Überschreiten des Preisankers ist nicht erforderlich.Von vorstehender Regelung nicht erfasst ist der Fall nach § 14 Absatz 3 Rahmenvertrag (pharmazeutische Bedenken). Rein vorsorglich empfiehlt der DAV den Apotheken, hier mit besonderem Augenmaß vorzugehen. Falls gegen alle Arzneimittel bis zum gesetzten Preisanker pharmazeutische Bedenken bestehen, sollte die Apotheke auch künftig eher eine Rücksprache mit dem Arzt suchen."

 

 

Artikel für Abgabe auswählen

Abgeben dürfen Sie innerhalb der aut idem-Regelung nur die Artikel im Abschnitt preisgünstig (nach aut idem) aufgeführt sind.

Gehen Sie wie folgt vor:

  1. Wählen Sie den gewünschten Artikel mit den Pfeiltasten oder durch Anklicken mit der Maus aus.
  2. Abhängig vom aufrufenden Modul erhalten Sie folgendes Ergebnis:
    1. Haben Sie die aut idem-Suche während eines Verkaufs durchgeführt, übernimmt Enter (bzw. Doppelklick) den Artikel in den Verkauf.

      Er ersetzt den dort ursprünglich erfassten Artikel (= Austausch).

    2. Außerhalb eines Verkaufs werden Ihnen nach Drücken von Enter die Artikeldetails angezeigt.

 

Trefferlistenabschnitte ohne Treffer

Es werden grundsätzlich alle gemäß Konfiguration aktivierten Abschnitte der Trefferliste angezeigt, falls für einen Abschnitt mindestens ein Artikel gefunden wurde. In den Abschnitten ohne Artikeltreffer wird dabei die Meldung kein Treffer gefunden angezeigt.

 

Ausgangsartikel ist nicht G-BA-geregelt

Ist der Ausgangsartikel NICHT G-BA-geregelt, erhalten Sie vor Anzeige der Trefferliste eine entsprechende Meldung mit der Aufforderung, die Austauschbarkeit der Artikel vor der Abgabe noch einmal zu prüfen.

 

Tipp:Geschlossen Soll die Meldung nicht mehr angezeigt werden, deaktivieren Sie dazu den Konfigurationsparameter Hinweis aut idem-/Rabattvertr. NICHT G-BA-geregelt. Sie finden ihn in den Systemeinstellungen der Artikelverwaltung, Gültigkeitsbereich 'Arbeitsplatz' bzw. 'Kasse' auf der Seite Hinweise/Abfragen.
Mehr dazu im Thema 'Hinweis aut idem-/Rabattvertr. NICHT G-BA-geregelt'.

 

Unabhängig von der Meldung wird im Fenster der Trefferliste rechts oben folgender Hinweis angezeigt:

NICHT G-BA-geregelt. Bitte prüfen Sie die Austauschbarkeit!

 

Hinweis auf biotechnologisch hergestellte Arzneimittel

Falls der Ausgangsartikel biotechnologisch hergestellt wird und er ist nicht von der Anlage 1 ("Austauschbare biotechnologisch hergestellte Arzneimittel nach § 9 Absatz 1 Buchstabe d") des Rahmenvertrags nach § 129 SGB V erfasst, darf er nicht gemäß aut idem-Kriterien (nach § 9 Absatz 3 Rahmenvertrag nach § 129 SGB V)

ersetzt werden.

Falls der Ausgangsartikel biotechnologisch hergestellt wurde, wird im Fenster der Trefferliste rechts oben folgender Hinweis ausgegeben:

biotechnologisch hergestellt

 

Die Hinweise 'NICHT G-BA-geregelt ...' sowie 'G-BA geregelt' entfallen in diesem Fall. 

Mehr dazu im Thema 'Austauschbarkeit eines biotechnologisch hergestellten Originalarzneimittels'.

 

Kennzeichnung 'Artikel wurde für diesen Kunden bereits abgegeben'

Wenn ein Kunde dieses Präparat in der Vergangenheit bereits erhalten hat, so wird dieses in den Trefferlisten der meisten Vergleichsartikelsuchen mit dem Icon gekennzeichnet. Wenn er einen anderen Artikel zum gleichen FAM bereits erhalten hat, wird das Icon angezeigt. Damit wird es besonders einfach, Ihren Kunden Präparate zu geben, die diese bereits kennen.

 

Darreichungsform des verordneten Importartikels weicht vom Originalartikel ab

Entsprechend den Änderungen des Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V zum 01.07.2019 ist bei nicht G-BA-geregelten Importarzneimitteln, unabhängig von der Angabe im Preis- und Produktverzeichnis, die für das Referenzarzneimittel (Originalartikel) gemeldete Darreichungsform zur Auswahl heranzuziehen.

Mit einem Icon und entsprechendem Tooltipp werden Sie auf die abweichende Darreichungsform des Originalartikels und damit der angezeigten weiteren Treffer aufmerksam gemacht.

 

Artikel mit abweichendem ATC-Code

Entsprechend gültigem Recht wird der Abgleich des Ausgangspräparats mit dem Substitut nach ATC-Code (anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikation von FAM) nicht mehr durchgeführt.

Damit Sie Austauschpräparate mit anderer pharmazeutischer Einstufung (mit abweichendem ATC-Code) erkennen können, werden die Artikeltreffer in der aut idem- und Rabattvertragssuche mit dem Hinweisicon gekennzeichnet.

Prüfen Sie bitte die gekennzeichneten Arzneimittel genau und patientenindividuell auf ihre Austauschbarkeit! Der Tooltipp, d.h. der Informationstext, den Sie angezeigt bekommen, wenn Sie den Mauszeiger über dem Icon positionieren, weist Sie gezielt auf den jeweiligen Grund hin.

Bei folgenden Präparaten sollten Sie besonders auf die abweichende pharmazeutische Einstufung achten und ggf. pharmazeutische Bedenken gegen einen Austausch anmelden:

 

Trefferliste konfigurieren

Sie können mit Hilfe von Konfigurationsparametern die Anzeige der Trefferlisten beeinflussen und z.B. bewirken, dass der Infobereich angezeigt bzw. ausgeblendet wird.

Sie finden die Konfigurationsparameter in den Systemeinstellungen der Artikelverwaltung, Gültigkeitsbereich 'Arbeitsplatz' auf der Seite Trefferlisten.
Mehr dazu im Thema 'Systemeinstellungen Artikelverwaltung'.

 

Weitere Info und Funktionen

 

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