aut idem-Suche

Die Vergleichssuche aut idem findet zu einem verordneten Arzneimittel preiswertere Alternativen gemäß Rahmenvertrag nach § 129 (2) SGB V.

Eine aut-idem-Suche wird in Verkaufsvorgängen nur für Arzneimittel aus dem Generika-Markt ohne Rabattvertrag mit FAM-Eintrag angeboten. Der Abgleich von Packungsgrößen setzt zudem voraus, dass der Ausgangsartikel in eine der Normgrößen N1, N2 oder N3 eingestuft oder zu Lasten der GKV abgabefähig ist.

Der Generika-Markt besteht seit 01.07.2019 aus allen Fällen, in denen keine Importe abgegeben werden:

  • vorhandene Auswahlmöglichkeit außer Importarzneimittel
  • kein Ersetzungsausschluss vorgenommen, d.h. kein aut-idem-Kreuz gesetzt
  • kein Fertigarzneimittel der Substitutionsausschlussliste (Arzneimittel-Richtlinie Anlage VII Teil B)
  • kein biotechnologisch hergestelltes Fertigarzneimittel außerhalb der Anlage 1 (nicht G-BA-geregelt)

Im Generika-Markt gilt folgende Abgaberangfolge für Arzneimittel:

  1. Abgabe von Rabattartikeln
  2. GKV-VK des abgegebenen Artikels muss preisgünstig sein, d.h. er muss unter den 4 günstigsten Artikeln sein, und der GKV-VK des abgegebenen Artikels darf den GKV-VK des verordneten Artikels (Preisanker) nicht überschreiten.

    Außer Vertrieb gemeldete Artikel (AV-Artikel) bleiben seit dem 01.11.2019 bei der Abgaberangfolge unberücksichtigt, dürfen aber abgegeben werden.

Falls Sie gegen diese Abgaberangfolge verstoßen, müssen Sie das vereinbarte Sonderkennzeichen setzen, um eine Retaxierung zu vermeiden. Mehr dazu im Thema 'Sonderkennzeichen setzen'.

Unberührt hiervon bleibt, dass die Apotheke weiterhin die Nichtverfügbarkeit zusätzlich mit Defektbelegen zu dokumentieren hat; im Fall der Akutversorgung und des Notdienstes zusätzliche Informationen auf dem Arzneiverordnungsblatt handschriftlich zu vermerken, mit Datum zu versehen und separat abzuzeichnen hat.

Falls aufgrund von pharmazeutischen Bedenken ein Artikel oberhalb des Preisankers abgegeben wird, besteht (bisher) keine Einigung zwischen DAV und GKV, sodass hier nach Augenmaß vorzugehen ist und sicherheitshalber die Arztrücksprache auf dem Rezept dokumentiert werden sollte.

Für die aut idem-Suche gelten entsprechend des Rahmenvertrags folgende Bedingungen:

  • Sowohl im Rahmen der Rabattvertragssuche als auch bei der aut idem-Suche werden die Treffer anhand von sog. „aut idem-Kandidaten“ ermittelt.

    Im Falle eines G-BA geregelten Ausgangsartikels werden nur Artikel der gleichen aut idem-Auswahlgruppe (siehe unter 'Abrechnungsinformationen') als potentielle Treffer angesehen.

    Bei einem nicht G-BA-geregelten Ausgangsartikel werden die potentiellen Treffer anhand der Wirkstoffgleichheit (gleicher Wirkstoff, identische Wirkstärke, identische (Norm-)Packungsgröße und gleiche Darreichungsform) ermittelt.

    Im Normalfall muss ein potentieller Treffer in mindestens einer (aut idem-)Indikation mit dem Ausgangspräparat übereinstimmen.

  • Ausnahme: Abgabe von BtM-Artikeln

    Entsprechend der Maßgabe, dass nur Artikel mit der gleichen Gesamtwirkstoffmenge abzugeben sind, werden nur Artikel, bei denen die Packungsgröße der abgegebenen Packung zur Packungsgröße der verordneten Packung identisch sind, als substitutionsfähig gekennzeichnet.

    Daher wird bei aut idem (Rabattvertrags- und aut idem-Suche) für BtM statt der Normgröße die Packungsgröße abgeglichen.

  • Im Generikamarkt werden zukünftig Importe und Generika gleich behandelt.
  • Bei Ermittlung der Preisgünstigkeit sind die Rabatte nach § 130a Absatz 1, 1a, 2, 3a und 3b SGB V zu berücksichtigen ("GKV-VK").
  • Für die Auswahl anhand der Packungsgröße ist die N-Bezeichnung (N1, N2 bzw. N3) maßgeblich.

    Beim Austausch von Fertigarzneimitteln, deren Stückzahl aufgrund unterschiedlicher Positionen in der PackungsV mehr als einer N-Bezeichnung zugeordnet werden kann, ist abweichend von § 8 Absatz 3 nur der N-Bereich maßgebend, der zu der verordneten PZN im Preis- und Produktverzeichnis angegeben ist.

  • Bei Importarzneimitteln ist, unabhängig von der Angabe im Preis- und Produktverzeichnis, die für das Referenzarzneimittel (Originalartikel) gemeldete Darreichungsform zur Auswahl heranzuziehen.
  • Das verordnete Arzneimittel darf nicht mehr automatisch abgegeben werden, sofern kein rabattbegünstigtes Arzneimittel vorhanden ist. Stattdessen darf eine Auswahl unter den vier preisgünstigsten Fertigarzneimitteln auf Basis des GKV-VK erfolgen, wobei das abgegebene Arzneimittel nicht teurer als das verordnete Arzneimittel sein darf. (Bis 30.06.2019 darf das namentlich verordnete Arzneimittel oder eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel abgegeben werden, sofern kein rabattbegünstigtes Arzneimittel vorhanden ist.)
  • Bei gleicher Darreichungsform der in Anlage 1 genannten wirkstoffidentischen biotechnologisch hergestellten Arzneimittel sind diese laut Punkt 3 der Fachinformation unabhängig von der im Preis- und Produktverzeichnis gemeldeten Darreichungsform austauschbar.
  • Zwischen Fertigarzneimitteln, die sich hinsichtlich der Verschreibungspflicht unterscheiden, ist ein Austausch nicht zulässig.
  • Ein Austausch von Medizinprodukt und Arzneimittel gegeneinander ist nicht zulässig.
  • Bei der Suche nach preisgünstigen Arzneimitteln nach aut idem darf das Substitut nicht teurer sein, als das verordnete Arzneimittel. Der GKV-VK des verordneten Artikels bildet hierbei den sogenannten Preisanker, sofern der verordnete Artikel nicht "außer Vertrieb" ist. Ansonsten gilt die in folgendem Abschnitt beschriebene Ausnahme: '2. Fall: AV-Artikel ist verordnet'

    In den automatischen aut idem-Suchen gilt das Arzneimittel, das Sie letztendlich für die Kasse erfassen, als das verordnete Arzneimittel.

    Retaxationen vermeiden: IXOS wertet im Rezeptverkauf den erfassten Artikel als verordneten Artikel. Nur wenn der erfasste Artikel der verordnete Artikel ist, kann von IXOS in den automatischen Artikelsuchen mithilfe der Rabattvertrags-, aut idem- und Importsuche fachgerecht überprüft werden. Daher ist hier Ihre Auswahl immens wichtig, um die Gefahr von Retaxationen zu minimieren.
    Sollten Sie eine Verordnung ohne Herstellerangaben vorliegen haben, empfehlen wir, immer vom Originalartikel auszugehen, und nicht von einem Import. Bei einer Wirkstoffverordnung im generischen Markt gibt es keinen Preisanker.
  • Die automatische Vergleichssuche nach aut idem steuern Sie über die Konfigurationsparameter Autom. aut idem-Suche (GKV-Rezept) bzw. Autom. aut idem-Suche (PKV-Rezept). Sie finden diese in den Systemeinstellungen der Kasse, Gültigkeitsbereich 'Arbeitsplatz' auf der Seite Automatische Artikelsuchen unter der Zwischenüberschrift ab dem 01.07.2019.
  • Artikel auf der Substitutionsausschlussliste (mit dem Kennzeichen ‘Ausnahme Ersetzung‘) dürfen nicht substituiert werden, sondern es ist ggf. die Abgabe eines Originals bzw. Importes möglich bzw. erforderlich, falls Rabattverträge zu erfüllen sind. Falls Austauschpräparate ermittelt werden konnten, wird eine entsprechende Hinweismeldung angezeigt. Mehr dazu im Thema 'ABDA-Abgabeinfo'.
Das Ergebnis einer aut idem-Suche mit einem BtM -Artikel als Ausgangsartikel und der Darreichungsform Pflaster müssen Sie auf alle gesetzlichen Substitutionsvoraussetzungen hinsichtlich der Freisetzungsrate und der Applikationsdauer prüfen!

In diesem Fall wird das Register Dosierung standardmäßig aufgeblendet, um Ihnen diese Prüfung direkt zu ermöglichen.

aut idem-Suche aus der Artikelverwaltung durchführen

Gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Starten Sie zunächst eine normale Artikelsuche.
  2. Wählen Sie aus dem Suchergebnis den gewünschten Ausgangsartikel aus dem Generikamarkt bspw. mit den Pfeiltasten aus.
  3. Wählen Sie Idem- / Importsuche - F12.
    Die aut idem-Suche wird durchgeführt und die Trefferliste angezeigt.
    Im Feld Filterkriterien können Sie ablesen, dass Sie das Ergebnis einer aut idem-Suche sehen.

Es werden alle erhältlichen aut idem-Artikel herausgesucht und aufgelistet.

Alternativ können Sie auch Vergleichsartikel - F11 wählen und im Fenster Vergleichsartikelsuche auswählen die aut idem-Suche wählen.

aut idem-Suche aus der Kasse und Faktura durchführen

Gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Erfassen Sie zunächst den verordneten Artikel.

    Bei Abgaben auf GKV- Rezept ist es wichtig, dass die aut idem-Suche zum verordneten Artikel erfolgt, um Retaxierungen zu vermeiden.

  2. Das folgende Vorgehen hängt davon ab, ob zu Ihrer Eingabe mehrere Artikel gefunden werden:
    1. Falls mehrere Artikel gefunden werden, dann sehen Sie die Trefferliste im Fenster Artikelsuche.

      Markieren Sie den Artikel und wählen Sie Vergleichsartikel - F11.

    2. Falls nur ein Artikel gefunden wird, so wird der Artikel direkt in den Verkauf übernommen.

      Markieren Sie den Artikel und wählen Sie Vergleichsartikel - Alt + F11.

    Die aut idem-Suche wird durchgeführt und die Trefferliste angezeigt.

    Im Feld Filterkriterien können Sie ablesen, dass Sie das Ergebnis einer aut idem-Suche sehen.

Es werden alle erhältlichen aut idem-Artikel herausgesucht und aufgelistet.

Automatische aut idem-Suche aus der Kasse und Faktura

Eine automatische aut idem-Suche im Verkauf steuern Sie mit den Konfigurationsparametern Autom. aut idem-Suche (bis 30.06.2019) bzw. Autom. aut idem-Suche (GKV-Rezept) (ab 01.07.2019) und Autom. aut idem-Suche (Privatrezept) (ab 01.07.2019). Sie finden diese in den Systemeinstellungen der Kasse, Gültigkeitsbereich 'Arbeitsplatz' auf der Seite Automatische Artikelsuchen.

Mehr Informationen dazu in folgenden Hilfethemen:

aut idem-Suche für verschiedene Rezeptstatus

Sowohl für die manuellen als auch die automatischen aut idem-Suchen gelten folgende Regelungen:

Ein Kriterium zur Ermittlung der Substitute ist bei Abgabe auf GKV-Rezept je nach Rezeptstatus die Verschreibungspflicht des Ausgangsartikels. Diese hat folgende Auswirkungen auf die Auswahl der Substitute:

  • Bei allen Rezeptstatus außer dem Kinderrezept ist die Verschreibungspflicht laut SGB V eine Grundvoraussetzung für die Erstattungsfähigkeit über die GKV. Deshalb gestaltet sich die Anzeige der Substitute hier folgendermaßen:
    • Verschreibungspflichtiger Ausgangsartikel: Es werden nur verschreibungspflichtige Artikel hinsichtlich Rabattvereinbarungen bzw. ihrer Preisgünstigkeit ausgewertet und angezeigt.
    • Nicht verschreibungspflichtiger Ausgangsartikel: Es werden nur nicht verschreibungspflichtige Artikel hinsichtlich Rabattvereinbarungen bzw. Preisgünstigkeit ausgewertet und angezeigt.
  • Im Gegensatz zur GKV-Abrechnung für Erwachsene dürfen bei Kindern auch nicht verschreibungspflichtige Präparate zu Lasten der GKV berechnet werden.

    Jedoch gilt auch hier, das ein Austausch zwischen Artikeln, die sich hinsichtlich ihrer Verschreibungspflicht unterscheiden, nicht zulässig ist.

Bei Arzneimittelverordnungen auf Sprechstundenbedarf empfehlen wir die Beachtung der Wirtschaftlichkeit bezüglich des GKV-VK, insbesondere auch bei Stückelungen.

Anzeige der Suchergebnisse nach einer aut idem-Suche

Die Trefferliste gliedert sich in Abhängigkeit vom GKV-VK des verordneten bzw. Ausgangsartikels der aut idem-Suche in folgende Abschnitte:

Ausgangssituation 1: GKV-VK des verordneten bzw. Ausgangsartikels ist nicht preisgünstig oder ist der teuerste preisgünstige (viertpreisgünstige)

  • Artikel mit gleichen Indikationen wie der Ausgangsartikel, die aber nicht preisgünstig nach aut idem sind.
  • Preisgünstig (nach aut idem): Unter dieser Trennzeile finden Sie alle Artikel mit gleichen Indikationen wie der Ausgangsartikel, die zu den vier im GKV-VK preisgünstigsten Artikeln nach aut idem-Kriterien zählen.
  • ---- ohne Indikationen ----: Unter dieser Trennzeile finden Sie Artikel, die im Sinne der aut idem-Kriterien preisgünstig sind, für die aber keine Indikationen vorliegen. Falls keine Treffer ermittelt werden konnten, wird der Abschnitt nicht angezeigt.
  • ---- andere Indikationen ----: Unter dieser Trennzeile finden Sie Artikel, die im Sinne der aut idem-Kriterien preisgünstig sind, die aber nicht in allen Indikationen mit dem Ausgangsartikel übereinstimmen. Falls keine Treffer ermittelt werden konnten, wird der Abschnitt nicht angezeigt.

Ausgangssituation 2: GKV-VK des verordneten bzw. Ausgangsartikels ist preisgünstig und es gibt noch mindestens einen preisgünstigen Artikel, dessen GKV-VK über dem GKV-VK des verordneten bzw. Ausgangsartikels (Preisanker) liegt

  • Artikel mit gleichen Indikationen wie der Ausgangsartikel, die aber nicht preisgünstig nach aut idem sind.
  • ursprüngl. Preisgrenze (aut idem): Unter dieser Trennzeile finden Sie alle Artikel mit gleichen Indikationen wie der verordnete bzw. Ausgangsartikel, die nach aut idem zu den 4 preisgünstigen zählen würden, es in dem Fall aber nicht sind, weil der Preisanker (GKV-VK des verordneten Artikels) die Preisgrenze setzt.
  • Preisgünstig (Preisanker): Unter dieser Trennzeile finden Sie alle Artikel mit gleichen Indikationen wie der verordnete bzw. Ausgangsartikel, die zu den 4 preisgünstigen Artikeln nach aut idem-Kriterien zählen und einen gleichen oder kleineren GKV-VK haben wie der verordnete bzw. Ausgangsartikel.
  • ---- ohne Indikationen ----: Unter dieser Trennzeile finden Sie Artikel, die im Sinne der aut idem-Kriterien preisgünstig sind, für die aber keine Indikationen vorliegen. Falls keine Treffer ermittelt werden konnten, wird der Abschnitt nicht angezeigt.
  • ---- andere Indikationen ----: Unter dieser Trennzeile finden Sie Artikel, die im Sinne der aut idem-Kriterien preisgünstig sind, die aber nicht in allen Indikationen mit dem Ausgangsartikel übereinstimmen. Falls keine Treffer ermittelt werden konnten, wird der Abschnitt nicht angezeigt.

Die Trefferliste wird innerhalb der einzelnen Abschnitte nach GKV-VK absteigend sortiert. Ggf. werden die Treffer zusätzlich nach Artikelbezeichnung sowie nach Darreichungsform aufsteigend sortiert.

Ausnahme: Falls sich der Ausgangsartikel in einer aut idem-Suche nicht unter den preisgünstigen Artikeln befindet, steuert der Konfigurationsparameter 'Ausgangsartikel in aut idem-Suche', ob dieser direkt oberhalb der Trennzeile angezeigt wird ("umsortiert") oder anhand seines GKV-VKs "einsortiert" wird.

Falls der Konfigurationsparameter 'Fav. Artikel GKV (Kriterien Artikelauswahl)' auf vorschlagen eingestellt ist und Sie führen einen Verkauf durch, dann ist der Ausgangsartikel anhand des GKV-VKs einsortiert (zu erkennen an blauer Schrift).

Trotz der Vorschrift des Indikationsabgleichs für aut idem (Rabattvertrags- und aut idem-Suche) kann diese Prüfung zwischen Original und seinen Importen unterbleiben. Laut ABDATA gilt hier das Argument, dass ein Import dasselbe wie sein Original ist, nicht nur das gleiche. Daher ist dies keine Form der Substitution, bei welcher der Abgleich stattfinden muss.

Klarstellung der ABDATA "Rahmenvertrag nach § 129 Absatz 2 SGB V - Überschreiten des Preisankers" vom 25.10.2019:GeschlossenZitat: "Der DAV und der GKV-Spitzenverband konnten sich dahingehend verständigen, dass bei Überschreiten des Preisankers in Fällen der Nichtverfügbarkeit (§ 14 Absatz 1 Rahmenvertrag) und in Fällen der Akutversorgung (§ 14 Absatz 2 Rahmenvertrag) keine vorherige Rücksprache mit dem Arzt erforderlich ist. Gleiches gilt für den importrelevanten Markt nach § 14 Absatz 4 Rahmenvertrag, wenn wegen Nichtverfügbarkeit oder Akutversorgung der Preisanker überschritten werden muss.Unberührt hiervon bleibt, dass die Apotheke weiterhin die nach § 14 Absatz 1, 2 bzw. Absatz 4 Rahmenvertrag genannten Dokumentationspflichten (Sonder-PZN + ggf. Vermerk) einhalten muss. Lediglich die Arztrücksprache bei Überschreiten des Preisankers ist nicht erforderlich.Von vorstehender Regelung nicht erfasst ist der Fall nach § 14 Absatz 3 Rahmenvertrag (pharmazeutische Bedenken). Rein vorsorglich empfiehlt der DAV den Apotheken, hier mit besonderem Augenmaß vorzugehen. Falls gegen alle Arzneimittel bis zum gesetzten Preisanker pharmazeutische Bedenken bestehen, sollte die Apotheke auch künftig eher eine Rücksprache mit dem Arzt suchen."

Artikel für Abgabe auswählen

Abgeben dürfen Sie innerhalb der aut idem-Regelung nur die Artikel im Abschnitt preisgünstig (nach aut idem) aufgeführt sind.

Gehen Sie wie folgt vor:

  1. Wählen Sie den gewünschten Artikel mit den Pfeiltasten oder durch Anklicken mit der Maus aus.
  2. Abhängig vom aufrufenden Modul erhalten Sie folgendes Ergebnis:
    1. Haben Sie die aut idem-Suche während eines Verkaufs durchgeführt, übernimmt Enter (bzw. Doppelklick) den Artikel in den Verkauf.

      Er ersetzt den dort ursprünglich erfassten Artikel (= Austausch).

    2. Außerhalb eines Verkaufs werden Ihnen nach Drücken von Enter die Artikeldetails angezeigt.

Trefferlistenabschnitte ohne Treffer

Es werden grundsätzlich alle gemäß Konfiguration aktivierten Abschnitte der Trefferliste angezeigt, falls für einen Abschnitt mindestens ein Artikel gefunden wurde. In den Abschnitten ohne Artikeltreffer wird dabei die Meldung kein Treffer gefunden angezeigt.

Ausgangsartikel ist nicht G-BA-geregelt

Ist der Ausgangsartikel NICHT G-BA-geregelt, erhalten Sie vor Anzeige der Trefferliste eine entsprechende Meldung mit der Aufforderung, die Austauschbarkeit der Artikel vor der Abgabe noch einmal zu prüfen.

Tipp:Geschlossen Soll die Meldung nicht mehr angezeigt werden, deaktivieren Sie dazu den Konfigurationsparameter Hinweis aut idem-/Rabattvertr. NICHT G-BA-geregelt. Sie finden ihn in den Systemeinstellungen der Artikelverwaltung, Gültigkeitsbereich 'Arbeitsplatz' bzw. 'Kasse' auf der Seite Hinweise/Abfragen.
Mehr dazu im Thema 'Hinweis aut idem-/Rabattvertr. NICHT G-BA-geregelt'.

Unabhängig von der Meldung wird im Fenster der Trefferliste rechts oben folgender Hinweis angezeigt:

NICHT G-BA-geregelt. Bitte prüfen Sie die Austauschbarkeit!

Hinweis auf biotechnologisch hergestellte Arzneimittel

Falls der Ausgangsartikel biotechnologisch hergestellt wird und er ist nicht von der Anlage 1 ("Austauschbare biotechnologisch hergestellte Arzneimittel nach § 9 Absatz 1 Buchstabe d") des Rahmenvertrags nach § 129 SGB V erfasst, darf er nicht gemäß aut idem-Kriterien (nach § 9 Absatz 3 Rahmenvertrag nach § 129 SGB V)

ersetzt werden.

Falls der Ausgangsartikel biotechnologisch hergestellt wurde, wird im Fenster der Trefferliste rechts oben folgender Hinweis ausgegeben:

biotechnologisch hergestellt

Die Hinweise 'NICHT G-BA-geregelt ...' sowie 'G-BA geregelt' entfallen in diesem Fall. 

Mehr dazu im Thema 'Austauschbarkeit eines biotechnologisch hergestellten Originalarzneimittels'.

Kennzeichnung 'Artikel wurde für diesen Kunden bereits abgegeben'

Wenn ein Kunde dieses Präparat in der Vergangenheit bereits erhalten hat, so wird dieses in den Trefferlisten der meisten Vergleichsartikelsuchen mit dem Icon gekennzeichnet. Wenn er einen anderen Artikel zum gleichen FAM bereits erhalten hat, wird das Icon angezeigt. Damit wird es besonders einfach, Ihren Kunden Präparate zu geben, die diese bereits kennen.

Darreichungsform des verordneten Importartikels weicht vom Originalartikel ab

Entsprechend den Änderungen des Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V zum 01.07.2019 ist bei nicht G-BA-geregelten Importarzneimitteln, unabhängig von der Angabe im Preis- und Produktverzeichnis, die für das Referenzarzneimittel (Originalartikel) gemeldete Darreichungsform zur Auswahl heranzuziehen.

Mit einem Icon und entsprechendem Tooltipp werden Sie auf die abweichende Darreichungsform des Originalartikels und damit der angezeigten weiteren Treffer aufmerksam gemacht.

Artikel mit abweichendem ATC-Code

Entsprechend gültigem Recht wird der Abgleich des Ausgangspräparats mit dem Substitut nach ATC-Code (anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikation von FAM) nicht mehr durchgeführt.

Damit Sie Austauschpräparate mit anderer pharmazeutischer Einstufung (mit abweichendem ATC-Code) erkennen können, werden die Artikeltreffer in der aut idem- und Rabattvertragssuche mit dem Hinweisicon gekennzeichnet.

Prüfen Sie bitte die gekennzeichneten Arzneimittel genau und patientenindividuell auf ihre Austauschbarkeit! Der Tooltipp, d.h. der Informationstext, den Sie angezeigt bekommen, wenn Sie den Mauszeiger über dem Icon positionieren, weist Sie gezielt auf den jeweiligen Grund hin.

Bei folgenden Präparaten sollten Sie besonders auf die abweichende pharmazeutische Einstufung achten und ggf. pharmazeutische Bedenken gegen einen Austausch anmelden:

  • Kontrastmittel
  • Blutprodukte
  • Kochsalzlösungen für die Injektion
  • Natriumglycerophosphat-Präparate
  • Impfstoffe
  • Volon A Haft

Trefferliste konfigurieren

Sie können mit Hilfe von Konfigurationsparametern die Anzeige der Trefferlisten beeinflussen und z.B. bewirken, dass der Infobereich angezeigt bzw. ausgeblendet wird.

Sie finden die Konfigurationsparameter in den Systemeinstellungen der Artikelverwaltung, Gültigkeitsbereich 'Arbeitsplatz' auf der Seite Trefferlisten.
Mehr dazu im Thema 'Systemeinstellungen Artikelverwaltung'.

 

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