Trefferliste der Rabattvertragssuche

Kurz erklärt

Die Trefferliste zeigt den Ausgangsartikel sowie alle potenziellen abgabefähigen Artikel mit Rabattverträgen beim ausgewählten Kostenträger.

 

Sowohl im Rahmen der Rabattvertragssuche als auch bei der aut idem-Suche werden die Treffer anhand von sog. „aut idem-Kandidaten“ ermittelt.

Im Falle eines G-BA geregelten Ausgangsartikels werden nur Artikel der gleichen aut idem-Auswahlgruppe (siehe unter 'Abrechnungsinformationen') als potentielle Treffer angesehen.

Bei einem nicht G-BA-geregelten Ausgangsartikel werden die potentiellen Treffer anhand der Wirkstoffgleichheit (gleicher Wirkstoff, identische Wirkstärke, identische (Norm-)Packungsgröße und gleiche Darreichungsform) ermittelt.

Im Normalfall muss ein potentieller Treffer in mindestens einer (aut idem-)Indikation mit dem Ausgangspräparat übereinstimmen.

Da es jedoch vorkommt, dass Anbieter versehentlich eine falsche Normpackungsgröße angeben oder dieses aufgrund eines der Indikationsbereiche vorgegeben ist, wird im Falle eines G-BA geregelten Ausgangsartikels nur im Rahmen der Rabattvertragssuche zusätzlich zu den Treffern der aut idem-Auswahlgruppe noch geprüft, ob weitere wirkstoffgleiche Treffer existieren.

Diese Rabattvertragstreffer können dann im Vergleich zum Ausgangsartikel auch einer anderen oder keiner aut idem-Auswahlgruppe zugeordnet sein und / oder einer anderen NP zugeordnet sein, aber müssen dann in der Packungsgrößen-Menge (Stückzahl) übereinstimmen.

Bei einer Rabattvertragssuche wird auch die Übereinstimmung in mindestens einer Indikation „aufgeweicht“ und potentielle Rabattvertragstreffer werden in „andere Indikationen“ bzw. „ohne Indikation“ eingeordnet.

 

 

Speziell bei NICHT G-BA-geregelten Artikeln (G-BA = Gemeinsamer Bundesausschuss), aber auch bei allen anderen Präparaten muss die Austauschbarkeit vor der Abgabe noch einmal ohne automatische Datenunterstützung fachlich geprüft werden.

 

Das Ergebnis einer Rabatt- oder aut idem-Suche mit einem BtM -Artikel als Ausgangsartikel und der Darreichungsform Pflaster müssen Sie auf alle gesetzlichen Substitutionsvoraussetzungen hinsichtlich der Freisetzungsrate und der Applikationsdauer prüfen!

In diesem Fall wird der Register Dosierung standardmäßig aufgeblendet, um Ihnen diese Prüfung direkt zu ermöglichen.

 

 

Anzeige der Suchergebnisse nach einer Rabattvertragssuche

Die Abschnitte der Trefferliste werden abhängig davon angezeigt, ob der Ausgangsartikel aut idem-Indikationen hinterlegt hat oder nicht.

Die Trefferliste gliedert sich in mehrere Abschnitte:

 

* Zwei Artikel gehören zu derselben Original-Import-Gruppe, wenn

Trotz der Vorschrift des Indikationsabgleichs für aut idem (Rabattvertrags- und aut idem-Suche) kann diese Prüfung zwischen Original und seinen Importen unterbleiben. Laut ABDATA gilt hier das Argument, dass ein Import dasselbe wie sein Original ist, nicht nur das gleiche. Daher ist dies keine Form der Substitution, bei welcher der Abgleich stattfinden muss.

 

Die Trefferliste wird innerhalb der einzelnen Abschnitte nach GKV-VK absteigend sortiert. Ggf. werden die Treffer zusätzlich nach Artikelbezeichnung sowie nach Darreichungsform aufsteigend sortiert.

Ausnahme: Falls sich der Ausgangsartikel in einer aut idem-Suche nicht unter den preisgünstigen Artikeln befindet, steuert der Konfigurationsparameter 'Ausgangsartikel in aut idem-Suche', ob dieser direkt oberhalb der Trennzeile angezeigt wird ("umsortiert") oder anhand seines GKV-VKs "einsortiert" wird.

Falls der Konfigurationsparameter 'Fav. Artikel GKV (Kriterien Artikelauswahl)' auf vorschlagen eingestellt ist und Sie führen einen Verkauf durch, dann ist der Ausgangsartikel anhand des GKV-VKs einsortiert (zu erkennen an blauer Schrift).

 

Der Markierungsbalken befindet sich nach Abschluss der Suche stets auf dem Ausgangsartikel.

 

Weitere Informationen zu den Abschnitten der Trefferliste finden Sie im Thema 'Zusätzliche Abschnitte in der Trefferliste 'Rabattvertragssuche''.

 

Positionierung des Ausgangsartikels innerhalb der Trefferliste

Der Ausgangsartikel wird als erste Position der Trefferliste oberhalb der Trennzeile Rabattartikel aufgeführt, wenn kein Rabattvertrag für ihn besteht. Sie sollten dann statt dieses Artikels einen aus dem Abschnitt 'Rabattartikel' abgeben.

Besteht ein Rabattvertrag, wird der Ausgangsartikel innerhalb des Abschnitts Rabattartikel an erster Stelle aufgeführt. Sie können dann diesen Artikel oder einen anderen Rabattartikel der Trefferliste ggf. nach eigener Prüfung abgeben.

 

Trefferlistenabschnitte ohne Treffer

Es werden grundsätzlich alle gemäß Konfiguration aktivierten Abschnitte der Trefferliste angezeigt, falls für einen Abschnitt mindestens ein Artikel gefunden wurde. In den Abschnitten ohne Artikeltreffer wird dabei die Meldung kein Treffer gefunden angezeigt.

 

Ausgangsartikel ist nicht G-BA-geregelt

Ist der Ausgangsartikel NICHT G-BA-geregelt, erhalten Sie vor Anzeige der Trefferliste eine entsprechende Meldung mit der Aufforderung, die Austauschbarkeit der Artikel vor der Abgabe noch einmal zu prüfen.

 

Tipp:Geschlossen Soll die Meldung nicht mehr angezeigt werden, deaktivieren Sie dazu den Konfigurationsparameter Hinweis aut idem-/Rabattvertr. NICHT G-BA-geregelt. Sie finden ihn in den Systemeinstellungen der Artikelverwaltung, Gültigkeitsbereich 'Arbeitsplatz' bzw. 'Kasse' auf der Seite Hinweise/Abfragen.
Mehr dazu im Thema 'Hinweis aut idem-/Rabattvertr. NICHT G-BA-geregelt'.

 

Unabhängig von der Meldung wird im Fenster der Trefferliste rechts oben folgender Hinweis angezeigt:

NICHT G-BA-geregelt. Bitte prüfen Sie die Austauschbarkeit!

 

Ausgangsartikel ist vom Substitutionsausschluss betroffen

Wirkstoffe, die in der Substitutionsausschluss-Liste (nach § 129 Absatz 1a Satz 2 SGB V (Arzneimittel-Richtlinie Anlage VII Teil B); auch "aut idem-Liste" genannt) aufgeführt sind, dürfen ab 01.04.2014 nicht gemäß aut idem-Kriterien (nach § 9 Absatz 3 Rahmenvertrag nach § 129 SGB V) ersetztwerden.

Das heißt, Präparate mit diesen Wirkstoffen dürfen nicht aufgrund von Rabattverträgen oder entsprechend aut idem ausgetauscht werden, sofern der abgegebene Artikel nicht das Original oder ein Importartikel zum verordneten Artikel ist. Ein Austausch durch einen Original- oder Importartikel ist erlaubt, da es sich dabei um das Selbe und nicht nur um das Gleiche handelt.

Es handelt sich um folgende Wirkstoffe (Stand 18.09.2014, lt. G-BA gemäß § 91 SGB V, veröffentlicht am 09.12.2014): Betaacetyldigoxin (Tabletten), Ciclosporin (Lösung zum Einnehmen und Weichkapseln), Digitoxin (Tabletten), Digoxin (Tabletten), Levothyroxin-Natrium (Tabletten), Levothyroxin-Natrium + Kaliumiodid (fixe Kombination) (Tabletten), Phenytoin (Tabletten), Tacrolimus (Hartkapseln).

 

Falls Sie einen Artikel mit einem Wirkstoff entsprechend der Substitutionsausschlussliste erfassen, so wird in Rabattvertrags-, aut idem- und Importsuchen im rechten oberen Bereich der Schriftzug Substitutionsausschluss (Importe möglich) mit dem Icon 'Substitutionsausschluss' angezeigt. Die vom Substitutionsausschluss betroffenen Artikel sind in Artikeltrefferlisten immer mit dem bzw. Icon (zusätzliche Überwachung) gekennzeichnet.

Die Trefferliste enthält den Originalartikel und ggf. Importartikel.

Zum 01.08.2016 wurde die Substitutionsausschlussliste erweitert. Es kommen u.a. Betäubungsmittel mit generellen und bedingten Substitutionsausschlüssen (hinsichtlich der Bedingungen Applikationshöchstdauer und -häufigkeit) hinzu. Die bedingten Substitutionsausschlüsse können aktuell noch nicht speziell gekennzeichnet werden, da die entsprechenden Daten noch nicht geliefert werden. In Vergleichssuchen werden jedoch nur die erlaubten Alternativen aufgrund der hinterlegten Auswahlgruppe angezeigt.

 

Hinweis auf biotechnologisch hergestellte Arzneimittel

Falls der Ausgangsartikel biotechnologisch hergestellt wird und er ist nicht von der Anlage 1 ("Austauschbare biotechnologisch hergestellte Arzneimittel nach § 9 Absatz 1 Buchstabe d") des Rahmenvertrags nach § 129 SGB V erfasst, darf er nicht gemäß aut idem-Kriterien (nach § 9 Absatz 3 Rahmenvertrag nach § 129 SGB V)

ersetzt werden.

Falls der Ausgangsartikel biotechnologisch hergestellt wurde, wird im Fenster der Trefferliste rechts oben folgender Hinweis ausgegeben:

biotechnologisch hergestellt

 

Die Hinweise 'NICHT G-BA-geregelt ...' sowie 'G-BA geregelt' entfallen in diesem Fall. 

Mehr dazu im Thema 'Austauschbarkeit eines biotechnologisch hergestellten Originalarzneimittels'.

 

Artikel mit abweichendem ATC-Code

Entsprechend gültigem Recht wird der Abgleich des Ausgangspräparats mit dem Substitut nach ATC-Code (anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikation von FAM) nicht mehr durchgeführt.

Damit Sie Austauschpräparate mit anderer pharmazeutischer Einstufung (mit abweichendem ATC-Code) erkennen können, werden die Artikeltreffer in der aut idem- und Rabattvertragssuche mit dem Hinweisicon gekennzeichnet.

Prüfen Sie bitte die gekennzeichneten Arzneimittel genau und patientenindividuell auf ihre Austauschbarkeit! Der Tooltipp, d.h. der Informationstext, den Sie angezeigt bekommen, wenn Sie den Mauszeiger über dem Icon positionieren, weist Sie gezielt auf den jeweiligen Grund hin.

Bei folgenden Präparaten sollten Sie besonders auf die abweichende pharmazeutische Einstufung achten und ggf. pharmazeutische Bedenken gegen einen Austausch anmelden:

 

Darreichungsform des verordneten Importartikels weicht vom Originalartikel ab

Entsprechend den Änderungen des Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V zum 01.07.2019 ist bei nicht G-BA-geregelten Importarzneimitteln, unabhängig von der Angabe im Preis- und Produktverzeichnis, die für das Referenzarzneimittel (Originalartikel) gemeldete Darreichungsform zur Auswahl heranzuziehen.

Mit einem Icon und entsprechendem Tooltipp werden Sie auf die abweichende Darreichungsform des Originalartikels und damit der angezeigten weiteren Treffer aufmerksam gemacht.

 

Anzeige rezeptfreier Artikel bei rezeptpflichtigem Ausgangsartikel

Bei der Rabattvertragssuche werden im Abschnitt 'Rabattartikel' auch rabattierte, jedoch nicht verschreibungspflichtige Artikel als abgabefähige Artikel zu verschreibungspflichtigen Artikeln angezeigt.

Dies betrifft Ausgangsartikel, zu welchen es nicht verschreibungspflichtige Rabattartikel mit Verordnungsvorgabe „Anl. I AM-RL (OTC-Übersicht)“ gibt. Diese Artikel werden mit dem Info-Icon gekennzeichnet, dessen Tooltipp genauere Informationen zu entnehmen sind.

Beispiele für diese nicht verschreibungspflichtigen Rabattartikel sind u.a. unter den Macrogolen zu finden.

 

Kennzeichnung 'Artikel wurde für diesen Kunden bereits abgegeben'

Wenn ein Kunde dieses Präparat in der Vergangenheit bereits erhalten hat, so wird dieses in den Trefferlisten der meisten Vergleichsartikelsuchen mit dem Icon gekennzeichnet. Wenn er einen anderen Artikel zum gleichen FAM bereits erhalten hat, wird das Icon angezeigt. Damit wird es besonders einfach, Ihren Kunden Präparate zu geben, die diese bereits kennen.

 

Trefferermittlung bei zweiter Komponente ohne Wirkstoffe (Pille)

Bei der Rabattvertrags- und aut idem-Suche werden wirkstofffreie Komponenten ignoriert, falls es sich beim Ausgangsartikel um ein Fertigarzneimittel mit dem ATC-Code == "G03AA" (Gestagene und Estrogene, fixe Kombinationen) handelt.

Hintergrund ist, dass insbesondere bei der Anti-Baby-Pille auch Präparate mit wirkstofffreien Komponenten (21+7 St) vorkommen. Die Suche nach diesen Präparaten berücksichtigt diesen Sonderfall, so dass alle Präparate mit dem gleichen Wirkstoff angezeigt werden, unabhängig davon, ob zusätzliche wirkstofffreie Komponenten enthalten sind.

Damit werden ausgehend von der 21 St-Packung auch Rabattartikel bzw. preisgünstige Artikel mit 21+7 St gefunden und umgekehrt.

Bei Substituten, welche mehr Komponenten (21+7 St) oder weniger Komponenten (28 St) haben als der Ausgangsartikel, wird in der Trefferliste das Info-Icon angezeigt, mit folgendem Tooltipp: 'Anzahl der Komponenten beachten! Es liegen Abweichungen in wirkstofffreien Komponenten vor.'

 

Zusätzlich oder alternativ aut idem-Artikel an Lager

Falls zusätzlich oder alternativ zu den Rabattvertragstreffern aut idem-Artikel an Lager sind, wird ein entsprechender Hinweis unterhalb der Filterkriterien angezeigt.

 

Keine Anzeige der Trefferliste nach Rabattvertragssuche

Es kommt immer häufiger vor, dass Krankenkassen nur einen Rabattpartner aushandeln und der Artikel von diesem ist leider oft nicht lieferbar. Bisher wurde der Artikel bei entsprechender Konfiguration ohne Trefferliste direkt an die Kasse übernommen, falls es sich um den verordneten Artikel und gleichzeitig den einzigen Rabattartikel handelte. Falls Sie den Artikel nicht an Lager hatten, mussten Onlineverfügbarkeitsanfrage und ggf. erneute Artikelsuchen gestartet werden.

Um diesen Prozess zu optimieren und Sie bei der Abgabe von Artikeln auf GKV-Rezept an der Kasse und in der Faktura im Rahmen der automatischen Artikelsuchen noch besser zu unterstützen, haben wir den Ablauf zur Übernahme eines Rabattartikels wie folgt optimiert:

Dieses Verhalten wirkt immer, unabhängig von der Einstellung im Konfigurationsparameter 'Fav. Artikel GKV (Kriterien Artikelauswahl)'.

 

Artikel für Abgabe auswählen

  1. Wählen Sie den gewünschten Artikel mit den Pfeiltasten oder durch Anklicken mit der Maus aus.
  2. Abhängig vom aufrufenden Modul erhalten Sie folgendes Ergebnis:
    1. Haben Sie die Rabattvertragssuche während eines Verkaufs durchgeführt, übernimmt Enter den Artikel in den Verkauf.

      Er ersetzt den dort ursprünglich erfassten Artikel (= Austausch).

      Speziell bei NICHT G-BA-geregelten Artikeln (G-BA = Gemeinsamer Bundesausschuss), aber auch bei allen anderen Präparaten muss die Austauschbarkeit vor der Abgabe noch einmal ohne automatische Datenunterstützung fachlich geprüft werden.

    2. Außerhalb eines Verkaufs werden Ihnen nach Drücken von Enter die Artikeldetails angezeigt.

 

Weitere Info und Funktionen

 

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