ABDA-Abgabeinfo
Die Eingabefelder sind nur bei selbst angelegten Artikeln und vorerfassten ABDA-Artikeln eingabefähig.
Über die Auswahlleiste oben im Fenster können Sie zwischen den Artikeln der letzten Trefferliste wechseln. Die Daten des gewählten Artikels werden auf der Seite unten im Fenster angezeigt.
Von links nach rechts zeigt die Auswahlleiste folgende Informationen zum aktuellen Artikel:
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Icon 'Vertriebsinformation'
Außer Vertrieb Rückruf zurückgezogen Nachfolgeartikel Vorgängerartikel Außer Vertrieb, gelöscht Rückruf', gelöscht zurückgezogen', gelöscht gelöschter (selbst angelegter) Artikel Außer Vertrieb' mit Nachfolger Außer Vertrieb' mit Vorgänger Außer Vertrieb', gelöscht mit Nachfolger Außer Vertrieb', gelöscht mit Vorgänger Rückruf' mit Nachfolger Rückruf' mit Vorgänger Rückruf', gelöscht mit Nachfolger Rückruf', gelöscht mit Vorgänger zurückgezogen' mit Nachfolger zurückgezogen' mit Vorgänger zurückgezogen', gelöscht mit Nachfolger zurückgezogen', gelöscht mit Vorgänger selbst angelegter Artikel mit Nachfolger selbst angelegter Artikel mit Vorgänger gelöschter (selbst angelegter Artikel mit Nachfolger gelöschter (selbst angelegter) Artikel mit Vorgänger. Mit Klick auf die (kombinierten) Vorgänger-/Nachfolgerbuttons öffnet sich die 'Artikelsuche mit Nachfolge- und Vorgängerartikel' Sonderartikel (Ärztemuster, Musterartikel) Rote-Hand-Brief (Anzeige nur während des Gültigkeitszeitraums bzw. bis zu 6 Monate nach Erscheinen) Rote-Hand-Brief, dessen Gültigkeitszeitraum abgelaufen ist bzw. der älter als 6 Monate ist Informationsbrief (Anzeige nur während des Gültigkeitszeitraums bzw. bis zu 6 Monate nach Erscheinen) Informationsbrief, dessen Gültigkeitszeitraum abgelaufen ist bzw. der älter als 6 Monate ist Schulungsmaterial Priorität der Anzeige:
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Vertriebsfähigkeitsstatus
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Rote-Hand-Brief
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Informationsbrief
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Schulungsmaterial
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Vorgänger/Nachfolger
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selbst angelegter Artikel
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- Artikelbezeichnung und weitere Artikeldetails
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Symbol 'Artikelinformation' ggf. kombiniert mit sonstigen Informationen
aktuelle Info (nicht länger als 6 Monate zurückliegend) eigene Info aktuelle und eigene Info aktuelle, eigene und sonstige Info eigene und sonstige Info sonstige Info: Teedrogen-, Gelbe Liste Information zum Präparat oder Teilbarkeit/Mörserbarkeit, Produkt- und Anbieter-Informationen
- DAR - Darreichungsform-Kennzeichen.
- Einheit - Packungsgrößenangabe in Menge und Einheit.
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NP - Normpackungsgröße. Folgende Angaben sind neben N1, N2 u. N3 möglich:
nb nicht betroffen - der Artikel ist nicht von der Packungsgrößenverordnung betroffen. nt nicht therapiegerecht - die Packungsgröße ist größer als die größte vorgegebene Messzahl. - PZN - Pharmazentralnummer.
- Status: Aktueller Lagerstatus des Artikels.
- Verfall: Zeigt das nächste Verfalldatum.
- Bestand: Aktueller Bestand des Artikels, berechnet über alle Bestände.
- Nachl.: Für offene Nachlieferungen benötigte Menge.
- Res.Mg: In offenen (nicht abgeschlossenen) Verkäufen reservierte Menge. Mehr dazu im Thema 'Temporäre Reservierung von Packungen in offenen Verkäufen'.
Abgabebestimmungen
In diesem Bereich werden folgende Informationen angezeigt:
- Rezeptpflicht:
Mögliche Angaben sind 'Keine Angabe', 'Nein', 'Ja', 'Ja/Ausnahme': Verschreibungspflichtiges Arzneimittel mit Ausnahmeregelung gemäß AMVV. Die Artikel sind mit einer Verordnungsvorgabe vom Typ 8 (Verschreibungsausnahmen) verknüpft. (Beispiel: Bestimmte Artikel für Hebammen (AMVV)), 'Nein/Ausnahmeregel' (erst ab 01.10.2015; Nicht verschreibungspflichtige Medizinprodukte gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 MPAV. Medizinprodukte mit dieser Kennzeichnung dürfen nur an Fachkreise nach § 3 Nummer 17 des Medizinproduktegesetzes abgegeben werden, es sei denn, es wird eine ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung vorgelegt.) - Rezeptpflicht:
'Nein/Ausnahmeregel': Nicht verschreibungspflichtige Medizinprodukte gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 MPAV. Medizinprodukte mit dieser Kennzeichnung dürfen nur an Fachkreise nach § 3 Nummer 17 des Medizinproduktegesetzes abgegeben werden, es sei denn, es wird eine ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung vorgelegt.'Ja/Ausnahme': Verschreibungspflichtiges Arzneimittel mit Ausnahmeregelung gemäß AMVV. Die Artikel sind mit einer Verordnungsvorgabe vom Typ 8 (Verschreibungsausnahmen) verknüpft. Beispiel: Bestimmte Artikel für Hebammen (AMVV)
- Apothekenpflicht:
Mögliche Angaben sind 'Keine Angabe', 'Nein', 'Ja', 'Nein/Ausnahmeregel' ; Nicht apothekenpflichtige Medizinprodukte gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 MPAV (Medizinprodukteabgabeverordnung) - Betäubungsmittel:
Mögliche Angaben sind 'Keine Angabe', 'Nein', 'Ja', 'Ja, ausgenommene Zubereitung': Eine ausgenommene Zubereitung gemäß BtM-Gesetz wird im Inland ohne BTM-Rezept abgegeben. Für ausgenommene Zubereitungen - außer solchen mit Codein oder Dihydrocodein - gelten jedoch die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften über die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr.) - Blutprodukt:
Mögliche Angaben sind 'Keine Angabe', 'Nein', 'Ja'. - Hämophilie:
Mögliche Angaben sind 'Nicht betroffen' und 'Ja' und ggf. <leer>, wenn zu diesem Artikel keine Daten in der ABDA-Datenbank vorhanden sind.
Mit "Ja" sind Fertigarzneimittel zur Behandlung der Hämophilie gekennzeichnet, die gemäß §17 (6a) ApBetrO einer Dokumentationspflicht und auch einer Informationspflicht gegenüber dem behandelnden Arzt unterliegen.
- T-Rezept:
Mögliche Angaben sind 'Keine Angabe', 'Nein', 'Ja'.
Mit Ja gekennzeichnete Artikel müssen gemäß § 3a (1) AMVV auf einem speziellen amtlichen Vordruck (T-Rezept) verschrieben werden.
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Cannabis lt. MedCanG:
Mögliche Angaben sind 'Keine Angabe', 'Nein', 'Ja, med. Zw. (§ 2 Nr. 1)' und 'Ja, med.-wiss. Zw. (§ 2 Nr. 2)'.
- AMPreisVerordnung:
Information zur Anwendung(spflicht) der AMPreisV gemäß § 78 AMG bzw. der von § 129 (5a) SGB V referenzierten AMPreisV in der am 31.12.2003 gültigen Fassung. Mögliche Angaben sind 'Keine Angabe', 'Nein', 'gemäß § 78 AMG', 'gemäß § 129 (5a) SGB V'. - Bedingt erstattungsfähig:
Mögliche Angaben sind 'Keine Angabe', 'Nein', 'Ja'. - Negativliste:
Kennzeichen, ob der Artikel gemäß § 34 (3) SGB V auf der Negativliste und damit nicht erstattungsfähig von der Gesetzlichen Krankenversicherung ist. Mögliche Angaben sind 'Keine Angabe', Nein, 'Ja, gemäß Arzneimittel-Richtlinie, ohne Ausnahmen', 'Ja, gemäß Arzneimittel-Richtlinie, mit Ausnahmen'. - Lifestyle-Medikament:
Ein Lifestyle-Medikament ist ein Arzneimittel, das primär nicht der Bekämpfung einer Erkrankung, sondern der Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit oder des allgemeinen Wohlbefindens dient. Mögliche Angaben sind 'Keine Angabe', Nein, 'Ja ohne Ausnahme', 'Ja mit Ausnahme'. - Ausnahme § 51 AMG:
Kennzeichen, ob für den Artikel eine Abgabe im Reisegewerbe zulässig ist (Ausnahmereglung nach § 51 AMG). Mögliche Angaben sind 'Keine Angabe', 'Nein', 'Ja'. - Ausnahme §52b (2) Satz 1 AMG:
Kennzeichen, ob der Artikel der Ausnahmeregelung des § 52b (2) Satz 1 AMG unterliegt.
D.h. pharmazeutische Unternehmer müssen im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit eine bedarfsgerechte und kontinuierliche Belieferung vollversorgender Arzneimittelgroßhandlungen gewährleisten.
- Substitutionsausschluss
Beim Substitutionsausschluss wird zwischen generellem und bedingtem Substitutionsausschluss unterschieden.
Artikel mit generellem Substitutionsausschluss (Ja) sind aufgrund der Anlage VII AM-RL, Teil B, von der Ersetzung gemäß § 9 (2) des Rahmenvertrages nach § 129 (2) SGB V ausgenommen und dürfen daher nicht durch ein Rabattarzneimittel oder ein preisgünstiges Präparat ersetzt werden. Jedoch ist ein Austausch durch einen Original- oder Importartikel erlaubt, da es sich dabei um das Selbe und nicht nur um das Gleiche handelt.
Ein bedingter Substitutionsausschluss (Ja, bedingt) bedeutet, dass kein genereller Substitutionsausschluss gemäß AM-RL Anlage VII Teil B vorliegt, sondern die Substitution an Bedingungen geknüpft ist, z.B. das Applikationsintervall. Artikel mit bedingtem Substitutionsausschluss müssen aufgrund von Rabattverträgen oder entsprechend aut idem ausgetauscht werden, sofern der abgegebene Artikel in mindestens einer aut idem-Indikation mit dem verordneten Artikel übereinstimmt und für diesen der gleiche Wert in der aut idem-Auswahlgruppe (siehe ABDA-Vertriebsinfo) wie im verordneten Artikel hinterlegt ist („G-BA-geregelt“).
Mögliche Angaben sind 'Nein', 'Ja', 'Ja, bedingt'.
Produktkategorie
In diesem Bereich werden folgende Informationen angezeigt:
- Arzneimittel:
Mögliche Angaben sind 'Keine Angabe', 'Nein', 'Ja'. - Medizinprodukt:
Mögliche Angaben sind 'Keine Angabe', 'Nein', 'Ja'. - Generikum:
Kennzeichnet, ob es sich beim aktuellen Artikel um ein Generikum handelt. Mögliche Angaben sind 'Keine Angabe', 'Nein', 'Ja'.
Mit 'Ja' sind Arzneimittelpackungen belegt, die laut Anbieterangabe eine bezugnehmende Zulassung als Generikum im Sinne von §24a AMG in der bis 5.September 2005 geltenden Fassung bzw. im Sinne von § 24b Abs. 2 und § 24b Abs. 5 AMG in der Fassung der 14. AMG-Novelle beanspruchen. - Droge / Chemikalie:
Mögliche Angaben sind 'Keine Angabe', 'Nein', 'Ja'. -
Wirkstoff AM-Herst.: Kennzeichnet Drogen/Chemikalien nach Artikel 1 Nr. 3a der Richtlinie 2001/83/EG, die als Wirkstoffe bei der Arzneimittelherstellung verwendet werden.
- Steril
Kennzeichnet steril verpackte Artikel.
- Diätetikum:
Mögliche Angaben sind 'Keine Angabe', 'Nein', 'Ja, gem. § 31 SGB V', 'Sonstiges Diätetikum'. - Nahrungsergänzung:
Mögliche Angaben sind 'Keine Angabe', 'Nein', 'Ja'. - Lebensmittel:
Mögliche Angaben sind 'Keine Angabe', 'Nein', 'Ja'. - Tierarzneimittelgesetz:
Mögliche Angaben sind 'Keine Angabe', 'Nein', 'Ja, Tierarzneimittel', 'Ja, vet.-med. Produkt'. - Kosmetikum
Kennzeichnet Kosmetik-Artikel im Sinne der EG-Kosmetik-Verordnung Nr. 1223/2009.
- EU-Bio-Logo
Kennzeichnet Artikel, die den Anforderungen der EG-Öko-Basisverordnung genügen.
- Biotechnologisch hergestellt:
Kennzeichnet, ob der Artikel biotechnologisch hergestellt wurde und daher bei der Substitution z.B. aufgrund von Rabattverträgen ggf. besondere Vorgaben gelten.
Mögliche Angaben sind 'Nein', 'Ja'.Unplausible Konstellationen zwischen diesem Kennzeichen und dem bestehenden IFA-Kennzeichen des ABDA-Artikelstamms (Seite 'ABDA-Vertriebsinfo', Feld Biotechnologisch hergestellt) können auftreten und sind den unterschiedlichen Datenquellen geschuldet.
- Biozid:
Mögliche Angaben sind 'Keine Angabe', 'Nein', 'Ja'.
Biozide sind in der Schädlingsbekämpfung im nicht-agrarischen Bereich eingesetzte Wirkstoffe, Chemikalien und Mikroorganismen gegen Schadorganismen, also beispielsweise Desinfektionsmittel, Rattengifte oder Holzschutzmittel. - Pflanzenschutzmittel:
Mögliche Angaben sind 'Keine Angabe', 'Nein', 'Ja'. - Mitteilungspfl. n. §45(6) TAMG:
Mögliche Angaben sind 'Keine Angabe', 'Nein', 'Ja, (§45(6) 1 TAMG)', Ja (§45(6) 2 TAMG)', Ja (§45(6) 1+2 TAMG)'.
Kennzeichen, ob der Artikel nach § 45 Abs. 6 TAMG an das Tierarzneimittel-Abgabemengen-Register (TAR) gemeldet werden muss. - ElektroStoffV: Kennzeichnet Artikel gemäß der Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroStoffV).
- Artikeltyp:
Kennzeichen, ob es sich bei dem Artikel um einen Standardartikel, eine Klinikpackung, einen Pandemieartikel, eine Schüttware, ein Ärztemuster oder um Marketingbedarf handelt. - Pharmazeutische Referenz:
Zu einem selbst angelegten Artikel kann hier als pharmazeutische Referenz die PZN eines ABDA-Artikels angegeben werden, um dessen Angaben (aus der ABDA-Datenbank) zu Inhaltsstoffen, Dosierung, aut idem-Inikationen in Vergleichssuchen berücksichtigen können. Speziell im Klinikumfeld wird bei der Erstellung einer Bündelpackung die PZN der Groß-Bündelpackung als pharmazeutische Referenz für die Teilpackung vorgeschlagen.
Warengruppenschlüssel
In diesem Bereich werden folgende Informationen angezeigt:
- ABDA-Warengruppe:
Anzeige des ABDA-Warengruppenschlüssels (der untersten Ebene).
Klicken Sie auf den Browse-Button , um bei selbstangelegten oder vorerfassten Artikeln eine ABDA-Warengruppe auszuwählen. Mehr dazu im Thema 'ABDA-Warengruppe auswählen'.
Klicken Sie auf den Info-Button , um Informationen zum ABDA-Warengruppenschlüssel einzusehen oder selbst einen Infotext zu hinterlegen. Das blaue Info-Icon zeigt, dass ein Infotext hinterlegt ist.Infotext hinterlegen:Wählen Sie die Funktion Info - F6.
Geben Sie den Infotext ein und speichern mit OK - F12. Die Option Bei Abgabe anzeigen ist automatisch aktiviert.
Es wird protokolliert, wer wann die Anlage des Infotextes und eine Änderung vorgenommen hat.
- Indikation ABDA-DB:
Anzeige des ersten Indikationsschlüssels lt. ABDA-Datenbank (Hauptindikation). Falls dem Artikel auch die Nebenindikation zugeordnet ist, wird vor dem Indikationsschlüssel das Icon angezeigt.
Klicken Sie auf den Info-Button , um den Indikationsschlüssel lt. ADBA-Datenbank einzusehen. - IQVIA-Warengruppe:
Anzeige des IQVIA-Warengruppenschlüssels (der untersten Ebene). Klicken Sie auf den Browse-Button , um bei selbstangelegten oder vorerfassten Artikeln eine IQVIA-Warengruppe auszuwählen.Der Schlüssel ist hierarchisch aufgebaut: Die ersten zwei Stellen identifizieren die Warengruppe/ Indikationsgruppe Die Stellen drei und vier repräsentieren innerhalb der Warengruppe/ Indikationsgruppe die Hauptgruppen. Die Stelle fünf ist eine Untergruppe innerhalb der Hauptgruppe.
Klicken Sie auf den Info-Button , um Information zum IQVIA-Warengruppenschlüssel einzusehen.
- Indikation aut idem:
Anzeige/Auswahl des ersten aut idem-Indikationsschlüssels.
Klicken Sie auf den Browse-Button , um bei selbstangelegten oder vorerfassten Artikeln eine aut idem-Indikation auszuwählen. Falls dem Artikel mehr als eine Indikation zugeordnet ist, wird vor dem Indikationsschlüssel das Icon angezeigt.
Klicken Sie auf den Info-Button , um Informationen zu den Indikationsschlüsseln und ihrer Bedeutung einzusehen.