Sonderkennzeichen setzen

Sonderkennzeichen können Sie vergeben, wenn ein Rabattvertrags- oder preisgünstiger Artikel entsprechend aut idem- oder Importsuche beim Großhandel nicht verfügbar oder nicht in der Apotheke vorrätig ist, wenn pharmazeutische Bedenken gegen eine Abgabe sprechen oder wenn ein Kunde ein bestimmtes Arzneimittel auf eigene Kosten erwerben möchte.

Wenn pharmazeutische Bedenken gegen eine Abgabe sprechen, können Sie diese nachvollziehbar in IXOS dokumentieren.

Mit Hilfe der Ziffern können Sie das zutreffende Sonderkennzeichen direkt vergeben.

Nachweise vom Hersteller sind seit 01.07.2019 nicht mehr gefordert – es genügen zwei Online-Anfragen beim Großhandel, gemäß denen der Artikel nicht verfügbar ist.

Die Ergebnisse jeder Online-Anfrage sowie die Rückmeldungen des Großhandels nach Bestellungen werden dazu in IXOS gespeichert und können entweder sofort im Verkaufsprozess oder auch nachträglich recherchiert und ausgedruckt werden.

Mehr dazu in folgenden Themen:

 

Klarstellung der ABDATA "Rahmenvertrag nach § 129 Absatz 2 SGB V - Überschreiten des Preisankers" vom 25.10.2019:GeschlossenZitat: "Der DAV und der GKV-Spitzenverband konnten sich dahingehend verständigen, dass bei Überschreiten des Preisankers in Fällen der Nichtverfügbarkeit (§ 14 Absatz 1 Rahmenvertrag) und in Fällen der Akutversorgung (§ 14 Absatz 2 Rahmenvertrag) keine vorherige Rücksprache mit dem Arzt erforderlich ist. Gleiches gilt für den importrelevanten Markt nach § 14 Absatz 4 Rahmenvertrag, wenn wegen Nichtverfügbarkeit oder Akutversorgung der Preisanker überschritten werden muss.Unberührt hiervon bleibt, dass die Apotheke weiterhin die nach § 14 Absatz 1, 2 bzw. Absatz 4 Rahmenvertrag genannten Dokumentationspflichten (Sonder-PZN + ggf. Vermerk) einhalten muss. Lediglich die Arztrücksprache bei Überschreiten des Preisankers ist nicht erforderlich.Von vorstehender Regelung nicht erfasst ist der Fall nach § 14 Absatz 3 Rahmenvertrag (pharmazeutische Bedenken). Rein vorsorglich empfiehlt der DAV den Apotheken, hier mit besonderem Augenmaß vorzugehen. Falls gegen alle Arzneimittel bis zum gesetzten Preisanker pharmazeutische Bedenken bestehen, sollte die Apotheke auch künftig eher eine Rücksprache mit dem Arzt suchen."

Besonderheiten beim Setzen von Sonderkennzeichen im Zusammenhang mit dem E-Rezept lesen Sie unten in Sonderkennzeichen beim E-Rezept setzen.

Allgemeine Vorgaben bei der Vergabe von Sonderkennzeichen

Der Rahmenvertrag nach §129 Abs. 2 SGB V sieht für die Fälle einer Abweichung von der Abgaberangfolge den Aufdruck eines Sonderkennzeichens (PZN 2567024) vor.

 

Dieses Sonderkennzeichen wird in die erste Taxationszeile des Rezeptes gedruckt. Durch einen Schlüssel im nebenstehenden Faktorfeld (3-stellig, jede Stelle repräsentiert in absteigender Reihenfolge eine Rezeptposition) wird kenntlich gemacht, welche(s) verordnete(n) Arzneimittel davon betroffen ist.

Ihre Auswahl des entsprechenden Sonderkennzeichens wird in folgende Ziffern für den Schlüssel umgesetzt und in das Faktor-Feld auf das Rezept gedruckt:

Beachten Sie die oben erläuterte Vorgehensweise bei Überschreitung des Preisankers!
Beachten Sie, dass die folgenden PZNs bei der Faktorermittlung nicht berücksichtigt werden und daher nicht als Taxationszeile zählen:

 

Abgaben im Importmarkt

Im Importmarkt trägt das Sonderkennzeichen lediglich dazu bei, dass sich die Abgabe eines nicht preisgünstigen Imports nicht negativ auf das Einsparziel auswirkt.

Findet ggf. eine Abgabe oberhalb des Preisankers (gesetzt durch den GKV der verordneten Artikels) statt, haben die Sonderkennzeichen hier keine Bedeutung. Hier muss eine Rücksprache mit dem Arzt erfolgen, die Verordnung entsprechend angepasst und dies auf dem Rezept dokumentiert werden.

Falls eine Abgabe wegen Nichtverfügbarkeit retaxiert wird, können Sie jederzeit die Ergebnisse der damaligen Online-Verfügbarkeitsanfrage recherchieren und ausdrucken, um diese als Nachweis der Nichtverfügbarkeit an die Krankenkasse zu senden. Mehr dazu im Thema 'Rückmeldungen von Online-Anfragen ausdrucken'. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Konfigurationsparameter Automatische Online-Anfrage Verkauf und Automatische Online-Anfrage Artikeltrefferliste aktivieren.

Verkaufsposition mit Sonderkennzeichen versehen

Falls Sie bei einer GKV-Verordnung von der Abgaberangfolge gemäß Rahmenvertrag abweichen, müssen Sie dem abgegebenen Artikel das richtige Sonderkennzeichen inkl. Begründung (Faktor) zuweisen.

Beim Übergehen eines preisgünstigen Importartikels ist das Setzen des Sonderkennzeichens nicht verpflichtend; es bewirkt nur, dass die Abgabe nicht (als Malus) auf das Einsparziel berechnet wird.

Am Sonderkennzeichen ist später abzulesen, welche gedruckte Position des Rezeptes wegen Nichtverfügbarkeit, pharmazeutischer Bedenken oder Eilversorgung/ Notdienst nicht gegen einen Rabattvertragsartikel oder preisgünstigen Artikel ausgetauscht wurde. Die Kennzeichnung des betroffenen Artikels nehmen Sie an der Kasse und in der Faktura während des Verkaufsvorgangs vor.

 

Gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Erfassen Sie die verordneten Artikel wie gewohnt.
  2. Falls Sie Vorschläge einer Rabattvertragssuche und / oder einer ggf. nachfolgenden aut idem-Suche (Generikamarkt) und /oder einer ggf. nachfolgenden Importsuche (Importmarkt) übergehen, erhalten Sie entsprechende Hinweismeldungen:
    1. Generikamarkt: Abgabe eines nicht preisgünstigen Artikels

      Bei Abgabe eines nicht preisgünstigen Artikels im Generikamarkt ist das Setzen des Sonderkennzeichens bzw. eine aut idem-Kennzeichnung anzuraten, um eine Retaxation zu vermeiden.

      Mehr dazu im Thema 'aut idem-Suche'.

      Es erscheint folgende Meldung:

      Falls der Arzt das Medikament nicht mit aut idem gekennzeichnet hat, wählen Sie Sonderkennzeichen.

      Es öffnet sich das Fenster Dokumentationshinweis auswählen mit einer für diesen Fall des Übergehens eines preisgünstigen Artikels laut aut idem eingeschränkten Liste von Begründungen.

      Mit Alle anzeigen - F8 können Sie sich auch alle Sonderkennzeichen bzw. Begründungen einblenden.

      Mit Vorauswahl anzeigen - F8 kehren Sie zur Vorauswahl für den speziellen Fall zurück.

      In unserem Beispiel fahren wir fort mit der Auswahl des markierten Sonderkennzeichens (3).

      An der Kasse (ggf. nach Auswahl eines Sonderkennzeichens) wird der übernommene Artikel wie bisher mit dem Icon gekennzeichnet.

    2. Importmarkt: Abgabe eines nicht preisgünstigen Imports

      Im Fall, dass keine Rabattartikel verfügbar sind, wirkt sich die Preisgünstigkeit eines Artikels wie folgt aus:

      Die Abgabe preisgünstiger Importartikel im Importmarkt hilft Ihnen, das Einsparziel von 2% zu erreichen. Bei Abgabe eines nicht preisgünstigen Artikels im Importmarkt ist das Setzen des Sonderkennzeichens nicht verpflichtend; es bewirkt nur, dass die Abgabe nicht (als Malus) auf das Einsparziel berechnet wird. Eine Retaxierung ist hier jedoch nicht zu befürchten.

      Damit Sie sich einen Hinweis bei Nichtabgabe eines preisgünstigen Importartikels anzeigen lassen können, steht Ihnen der Konfigurationsparameter Hinweis bei Nichtabgabe preisgünstiger Import zur Verfügung. Dieser ist standardmäßig deaktiviert, d.h. Sie erhalten keine Hinweismeldung.

      Mehr dazu im Thema 'Importsuche'.

      Es erscheint ggf. folgende Meldung:

      Wenn Sie sich die Hinweismeldung aktiviert haben, wählen Sie in dieser Sonderkennzeichen.

      Es öffnet sich das Fenster Dokumentationshinweise wählen wie oben mit der gleichen eingeschränkten Liste von Begründungen.

      Wir fahren fort mit der Auswahl des markierten Sonderkennzeichens (3).

      An der Kasse (ggf. nach Auswahl eines Sonderkennzeichens) wird der übernommene Artikel mit dem Icon gekennzeichnet.

    3. Preisanker überschritten im Generika- und solitären Markt: Abgabe eines Artikels, der im GKV-VK teurer ist als der verordnete Artikel (Preisanker)

      Bei Abgabe eines teuren Artikels (im GKV-VK teurer als der verordnete Artikel) im Generika- und solitären Markt müssen Sie ein Sonderkennzeichen setzen und die Begründung auf dem Rezept vermerken.

      1. Generikamarkt: Teurer Artikel (oberhalb des Preisankers)

        Falls entweder der Rabattvertrag oder die Preisgünstigkeit (oder beides) und zusätzlich auch der Preisanker nicht beachtet wurde, wird eine Kombinationsmeldung angezeigt.

        Sie können ein Sonderkennzeichen zur Vermeidung einer Retaxation aufgrund der Nichteinhaltung der Abgaberangfolge und des Preisankers setzen.

        Unberührt hiervon bleibt, dass die Apotheke weiterhin die Nicht-Verfügbarkeit zusätzlich mit Defektbelegen zu dokumentieren hat; im Fall der Akutversorgung und des Notdienstes zusätzliche Informationen auf dem Arzneiverordnungsblatt handschriftlich zu vermerken, mit Datum zu versehen und separat abzuzeichnen hat.

        Für pharmazeutische Bedenken besteht keine Einigung, sodass hier nach Augenmaß vorzugehen ist und sicherheitshalber die Arztrücksprache auf dem Rezept dokumentiert werden sollte.

        Bei Übernahme eines teuren Artikels erscheint folgende Meldung: Bestätigen Sie die Meldung mit OK.

        An der Kasse wird der ggf. übernommene Artikel mit dem neuen Icon gekennzeichnet.

      2. solitärer Markt: Teurer Artikel (oberhalb des Preisankers)

        Falls ggf. der Rabattvertrag und der Preisanker nicht beachtet wurde, wird eine Kombinationsmeldung angezeigt.

        Sie können ein Sonderkennzeichen zur Vermeidung einer Retaxation aufgrund der Nichteinhaltung der Abgaberangfolge und des Preisankers setzen.

        Unberührt hiervon bleibt, dass die Apotheke weiterhin die Nicht-Verfügbarkeit zusätzlich mit Defektbelegen zu dokumentieren hat; im Fall der Akutversorgung und des Notdienstes zusätzliche Informationen auf dem Arzneiverordnungsblatt handschriftlich zu vermerken, mit Datum zu versehen und separat abzuzeichnen hat.

        Für pharmazeutische Bedenken besteht keine Einigung, sodass hier nach Augenmaß vorzugehen ist und sicherheitshalber die Arztrücksprache auf dem Rezept dokumentiert werden sollte.

        Bei Übernahme eines teuren Artikels müssen Sie ein Sonderkennzeichen setzen und die entsprechende Begründung auf Rezept schreiben.

        Bei Übernahme eines teuren Artikels erscheint folgende Meldung: Bestätigen Sie die Meldung mit OK.

        An der Kasse wird der ggf. übernommene Artikel mit dem neuen Icon gekennzeichnet.

 

Falls Sie ein Sonderkennzeichen ausgewählt haben, wird das Sonderkennzeichen 02567024 mit dem entsprechenden Faktor auf das Rezept aufgedruckt.

Damit ist das Sonderkennzeichen zugeordnet. So dokumentieren Sie, dass der eigentlich abzugebende Rabattvertrags- bzw. preisgünstige Artikel aufgrund des im Sonderkennzeichen und dem Faktor verschlüsselten Grundes nicht abgegeben werden konnte.

Die genannten Sonderkennzeichen schützen Sie nicht vor einer Retaxation bei Abgabe oberhalb des Preisankers (GKV-VK des verordneten Artikels).

Sonderkennzeichen beim E-Rezept setzen

Ein Sonderkennzeichen beim E-Rezept setzen Sie wie folgt:

  1. Klicken Sie auf die Raute vor der Abgabezeile.

  2. Der Dialog Dokumentationshinweise wählen erscheint. Vorbelegt ist der Wert '(1) Kein Sonderkennzeichen'. Dies soll eine bewusste Auswahl des Sonderkennzeichens durch die Apotheke sicherstellen und verhindern, dass vorbelegte Sonderkennzeichen unbeabsichtigt mit übernommen werden, wenn nur eine Verordnungskorrektur im daneben liegenden Register durch OK - F12 vorgenommen werden soll.

  3. Wählen Sie ein Sonderkennzeichen aus. In unserem Beispiel '(7) Abgabe Wunscharzneimittel' (1).

  4. Um einen Abrechnungshinweis einzugeben, klicken Sie auf das "i"rechts außen (2). Das zugehörige Eingabefenster wird geöffnet und Sie können einen Hinweis zur Dokumentation eingeben.Geschlossen

  5. Das Hinweiszeichen wird blau.

  6. Legen Sie ggf. fest, welcher Mitarbeiter mit Heilberufsausweis (HBA) die spätere Signatur im Rezeptmanagement durchführen wird (3). Das DropDown-Menü führt nur die Mitarbeiter mit HBA auf.

  7. Bestätigen Sie Ihre Eingaben mit OK – F12. Der Freitext erscheint als Tooltipp über dem Rautensymbol sowohl in der Rezeptdarstellung als auch in der Kassenansicht.Geschlossen

  8. Schließen Sie den Verkauf wie gewohnt ab.

    Wenn Sie als Sonderkennzeichen "Abgabe Wunscharzneimittel" gewählt haben, so erscheint nach Verkaufsabschluss an der Kasse automatisch ein Druckfenster mit dem "Nachweis zur Kostenerstattung für Wunscharzneimittel", das der Kunde bei der Krankenkasse vorlegen kann.
    Das Setzen eines Sonderkennzeichens und eventuelle Freitexte zu Abrechnungshinweisen werden beim E-Rezept auch in den Abgabedatensatz (zur Weitergabe an ein Rechenzentrum oder die Krankenkasse) geschrieben.

Verkaufsposition nachträglich mit Sonderkennzeichen versehen

Haben Sie den Artikel bereits im Verkauf erfasst und wollen das Sonderkennzeichen nachträglich zuordnen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Wählen Sie den betreffenden Artikel im Verkauf aus.
  2. Wählen Sie eine der folgenden Vorgehensweisen:
    1. Öffnen Sie mit einem Klick der rechten Maustaste das Kontextmenü und wählen Sie Sonderkennzeichen setzen.

      Das Fenster Dokumentationshinweise wählen öffnet sich.

    2. Wählen Sie Position ändern - Strg+F8.

      Mehr dazu im Thema 'Verkaufsposition ändern'.
      Das Fenster Position ändern öffnet sich.

      Wählen Sie den Eintrag Sonderkennzeichen setzen.

      Alternativ können Sie den gewünschten Eintrag doppelklicken bzw. doppelt antippen, um ihn auszuwählen und gleichzeitig den Auswahldialog zu schließen.
      Das Fenster Dokumentationshinweise wählen öffnet sich.

  3. Wählen Sie per Mausklick oder mit den Pfeiltasten das korrekte Sonderkennzeichen aus und wählen Sie OK - F12, um das gewählte Kennzeichen zu übernehmen.
    Alternativ können Sie den gewünschten Eintrag doppelklicken bzw. doppelt antippen, um ihn auszuwählen und gleichzeitig den Auswahldialog zu schließen.

    Der Artikel wird in den Verkauf übernommen und mit dem Sonderkennzeichen sowie dem entsprechenden Faktor versehen. So dokumentieren Sie, dass der eigentlich abzugebende Rabattvertrags- bzw. preisgünstige Artikel aufgrund des im Sonderkennzeichen und dem Faktor verschlüsselten Grundes nicht abgegeben werden konnte.

 

Sonderkennzeichen von Verkaufsposition ändern

Haben Sie den Artikel bereits im Verkauf erfasst und versehentlich mit einem falschen Sonderkennzeichen versehen, dann gehen Sie wie folgt vor, um dieses Kennzeichen zu entfernen:

  1. Klicken oder tippen Sie auf das Sonderkennzeichen-Symbol in der Artikelzeile

    oder

    wählen Sie den Kontextmenü-Eintrag Sonderkennzeichen setzen.

    Das Fenster Sonderkennzeichen bearbeiten öffnet sich. Hier ist das gesetzte Kennzeichen bereits markiert.

  2. Wählen Sie das gewünschte Sonderkennzeichen aus.
  3. Wählen Sie OK - F12, um die Änderung zu übernehmen.

 

Alternativ können Sie auch die Funktion Position ändern - Strg+F8 nutzen.

 

Sonderkennzeichen von Verkaufsposition entfernen

Haben Sie den Artikel bereits im Verkauf erfasst und versehentlich mit einem Sonderkennzeichen versehen, dann gehen Sie wie folgt vor, um dieses Kennzeichen zu entfernen:

  1. Wählen Sie den betreffenden Artikel im Verkauf aus.
  2. Wählen Sie eine der folgenden Vorgehensweisen:
    1. Öffnen Sie mit einem Klick der rechten Maustaste das Kontextmenü und wählen Sie Sonderkennzeichen löschen.
    2. Drücken Sie Position ändern - Strg+F8.
      Das Fenster Position ändern öffnet sich.

      Mehr dazu im Thema 'Verkaufsposition ändern'.

      Wählen Sie den Befehl Sonderkennzeichen setzen.

      Alternativ können Sie den gewünschten Eintrag doppelklicken bzw. doppelt antippen, um ihn auszuwählen und gleichzeitig den Auswahldialog zu schließen.

      Das Fenster Sonderkennzeichen bearbeiten öffnet sich.

      Wählen Sie zum Löschen des Kennzeichens die Option Sonderkennzeichen löschen oder drücken Sie auf der Tastatur den Buchstaben l (kleines L).

    Das Sonderkennzeichen ist gelöscht.

Alternativ zum oben beschriebenen Vorgehen klicken oder tippen Sie auf das Sonderkennzeichen -Icon in der Artikelzeile, um das Fenster Sonderkennzeichen bearbeiten zu öffnen. Hier ist das gesetzte Kennzeichen bereits markiert. Wählen Sie den Eintrag Sonderkennzeichen löschen.

Abweichung von der Abgaberangfolge wegen sonstiger (z.B. pharmazeutischer) Bedenken

Auszug aus der Neufassung des Rahmenvertrages zum 1.7.2019 : "In Fällen des §17 Absatz 5 Apothekenbetriebsordnung (sonstige Bedenken, z.B. pharmazeutische Bedenken) hat die Apotheke diese auf dem Verordnungsblatt zu konkretisieren und das vereinbarte Sonderkennzeichen aufzutragen. (...)"

 

Bei der Abwicklung dieser Fälle müssen Sie folgendes beachten:

  1. Sonderkennzeichen zuweisen:
    An der Kasse müssen Sie den Artikel mit dem Sonderkennzeichen Nichtabgabe Rabattartikel wegen Pharmazeutischer Bedenken oder Nichtabgabe vorrangig abzugebender Artikel wegen pharmazeutischer Bedenken markieren.
  2. Hinterlegen Sie die pharmazeutischen Bedenken nachvollziehbar in IXOS, wenn gewünscht. Mehr dazu im Thema 'Sonderkennzeichen 'Pharmazeutische Bedenken' und 'unverzügliche Abgabe' dokumentieren'.
    Beachten Sie, dass der als Begründung eingegebene Freitext nicht auf das Rezept gedruckt wird! Er kann jedoch später jederzeit über die Verkaufsverwaltung eingesehen werden.
  3. Begründung auf Rezept dokumentieren:
    Auf dem Rezeptformular müssen sie handschriftlich alle Begründungen eintragen.
Im Fall eines anderen Vorgehens ist eine Retaxation möglich.

Abgabe eines Wunscharzneimittels

Gehen Sie vor, wie in den obigen Anleitungen zum Setzen oder nachträglich Setzen des Sonderkennzeichens beschrieben.

Im Fenster Dokumentationshinweis wählen wählen Sie Abgabe Wunscharzneimittel.

 

Der Rezeptdruck weist den Artikel mit Taxe = 0 aus. Außerdem wird die Sonder-PZN 2567024 aufgedruckt, und der Schlüssel 7 im Faktorfeld kennzeichnet, dass es sich bei dieser Position um ein "Wunscharzneimittel" handelt.

 

Beachten Sie bitte, dass der Kunde in diesem Fall den vollen Verkaufspreis bezahlen muss.

Da der Kunde die Erstattung dieses Arzneimittels selbst bei seiner GKV beantragen muss, händigen Sie ihm bitte eine Rezeptkopie vom bedruckten Rezept aus, sowie einen Kassenbon, oder vermerken Sie den Zahlbetrag auf der Rezeptkopie und stempeln Sie diese ab.

In der Abrechnung der Rezepte wird dieser Sonderfall entsprechend nachfolgendem Gesetzestext berücksichtigt, wenn Sie als Abrechenzentrum DRZ nutzen.

"Der Apothekenabschlag nach § 130 SGB V wird der Krankenkasse im Wege der Abrechnung nach § 300 SGB V gewährt. Die Apotheke gewährt der Krankenkasse mit der Abrechnung ferner die Herstellerabschläge nach § 130a Absatz 1, 1a, 3a und 3b SGB V. Erstattet der pharmazeutische Unternehmer der Apotheke die gewährten Abschläge nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung, ist sie berechtigt diese Abschläge von der Krankenkasse zurückzufordern. Die Apotheke kann die ihr durch die Abwicklung der Herstellerabschläge entstehenden Aufwendungen insbesondere für die Verarbeitung des Verordnungsblattes mit einer Pauschale in Höhe von 0,50 € zuzüglich MwSt. je Verordnungsblatt gegenüber der Krankenkasse im Wege der Abrechnung geltend machen."

 

Sonderkennzeichen Rezeptstatus 2 (Sprechstundenbedarf)

Das Einsparziel im Importmarkt gilt nicht für Arzneimittel, die aufgrund von Sprechstundenbedarfsverordnungen an Vertragsärzte abgegeben werden (Rahmenvertrag §13 Absatz 2). Das Setzen des entsprechenden Sonderkennzeichen ist hier nicht sinnvoll.

 

Sonderkennzeichen "Nichtabgabe Rabattartikel bei Rezeptnachreichung (LAV BW)"

Zitat aus einer Meldung von ABDATA am 10.3.2015:GeschlossenDer LAV Baden-Württemberg hat mit den Vertragspartnern AOK Baden-Württemberg und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als landwirtschaftliche Krankenkasse einen ab 1.4.2015 gültigen Ergänzungsvertrag zum Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 SGB V geschlossen.Auf Wunsch des LAV übermitteln wir Ihnen folgenden Auszug zum § 3 Abs. 6 des Ergänzungsvertrages zur Kenntnisnahme:… Stellt sich bei der Nachreichung des Verordnungsblattes durch die / den Versicherten heraus, dass bei der vorangegangenen Arzneimittelabgabe die Verträge nach § 130a Abs. 8 SGB V (Arzneimittel-Rabattverträge) nicht berücksichtigt wurden, so wird bei korrektem Aufdrucken der zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Sonder-PZN 06460501 auf eine Beanstandung durch die Krankenkassen verzichtet.

Wenn Ihre Apotheke im Kammerbereich Baden-Württemberg angeschlossen ist, dann haben Sie nun die Möglichkeit, das Sonderkennzeichen Nichtabgabe Rabattartikel bei Rezeptnachreichung (LAV BW) zu setzen. Im Tooltipp wird der Gültigkeitsbereich deutlich ausgewiesen: 'AOK Baden-Württemberg, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)'

Wenn Sie dieses Sonderkennzeichen setzen, wird es automatisch auf alle anderen Positionen in diesem Subtotal übertragen. Eine Kombination mit anderen Sonderkennzeichen ist nicht vorgesehen und wird ggf.mit einer Hinweismeldung abgefangen.

Im Rezeptdruck wird das Sonderkennzeichen mit der Sonder-PZN 06460501, einer 1 im Faktorfeld aufgedruckt.

Wenn Sie Ihre Rezepte per ApoTI an ein Rechenzentrum senden, besteht die Möglichkeit, dass diese Sonder-PZN noch nicht automatisch erkannt und mit einer Fehlermeldung quittiert wird.

 

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