securPharm

Zur Abwehr von gefälschten Arzneimitteln haben sich deutsche Apotheker, Arzneimittelhersteller und Pharmagroßhändler zu der Initiative securPharm zusammengeschlossen. Sie entwickelten gemeinsam ein Sicherheitssystem, das Arzneimittelfälschungen in der legalen Vertriebskette in den Apotheken aufdeckt. securPharm beruht auf der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen, welche im Juli 2012 in Kraft getreten ist.

'Ab 9. Februar 2019 müssen Apotheken die Sicherheitsmerkmale (Erstöffnungsschutz, individuelles Erkennungsmerkmal) von verschreibungspflichtigen Humanarzneimittel bis auf einige Ausnahmen überprüfen und anschließend das individuelle Erkennungsmerkmal deaktivieren. Ohne die Überprüfung beider Sicherheitsmerkmale und das Ausbuchen vor der Abgabe dürfen verifizierungspflichtige Arzneimittel ab 9.2.2019 nicht mehr an Patienten abgegeben werden. Die Echtheitsprüfung erfolgt über ein neues technisches System, das in die Warenwirtschafssysteme integriert wird. Um die gesetzlich vorgeschriebene Echtheitsprüfung durchzuführen, müssen Apotheken sich an securPharm e. V. anschließen. Dies geschieht über den Betreiber des Apothekensystems NGDA – Netzwerkgesellschaft deutscher Apotheker mbH.' (Zitat securPharm-Homepage)

'Alle verifizierungs-pflichtigen Arzneimittel, die ab dem 9. Februar 2019 für den Verkehr freigegeben werden, müssen die Sicherheitsmerkmale tragen. Ohne Sicherheitsmerkmale sind diese Packungen nicht mehr abga-befähig. Packungen, die vor diesem Stichtag für den Verkehr freigegeben wurden, sind auch ohne die Sicherheitsmerkmale bis zum Ablauf ihres Verfalldatums nicht in ihrer Verkehrsfähigkeit eingeschränkt.' (Zitat securPharm FAQs)

Warum ein gültiges securPharm-Zertifikat unverzichtbar ist

Neben den Funktionen zur Teilnahme am Fälschungsschutzsystem securPharm spielt das securPharm-Zertifikat heute bei wichtigen Apotheken-Prozessen eine Schlüsselrolle. Darunter zählen:

  1. Elektronische Abrechnungen für Pflegehilfsmittel

    Seit dem 1. Juni 2025 gilt für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ein neuer Vertrag: Abrechnungen erfolgen vollständig digital über die Apothekensoftware an die Rechenzentren. Hierbei wird das securPharm-Zertifikat benötigt, um gültige E-Rezept-Datensätze zu erzeugen.

  2. Elektronische Übermittlung pharmazeutischer Dienstleistungen (pDL)

    Seit dem 1. April 2024 ist die Abrechnung aller pDL ausschließlich elektronisch möglich. Die Apothekenwarenwirtschaft erzeugt auch hier mittels securPharm-Zertifikat E-Rezept-Datensätze.

  3. Elektronische Abrechnung von Schutzimpfungen

    Auch Impfabrechnungen (z. B. Grippe, Corona) werden über das System abgewickelt: Telemedizinisch signierte Leistungscodes und Impfdatensätze werden elektronisch erzeugt und übermittelt, wiederum abhängig von einer gültigen securPharm-Authentifizierung.

  4. Elektronische Übermittlung NNF-Sonderbeleg

    Seit Juli 2025 wird die monatliche Meldung der Anzahl abgegebener PKV-Rx-Packungen digital übermittelt. Die Apothekensoftware erstellt hierfür einen speziellen Datensatz, dessen Erzeugung ebenfalls ein gültiges securPharm-Zertifikat voraussetzt.

Die Nutzung der securPharm-Funktionen im Wareneingang, im Verkauf, die securPharm-Verwaltung sowie das Aktivieren der Packungsverifikation werden als kostenpflichtige Zusatzfunktionen angeboten. Lizenzgebühren fallen ab 1. März 2019 an. Wenden Sie sich bei Interesse an Ihren PHARMATECHNIK-Vertriebsmitarbeiter.
Achten Sie darauf, dass Sie den richtigen, d.h. mit 'PPN' oder 'NTIN' gekennzeichneten securPharm-Code scannen. Er hat bspw. folgendes Aussehen:

Es kann mitunter vorkommen, dass Sie einen DataMatrix-Code auf einer Packung finden, der kein echter securPharm-Code ist und dann nicht vom Scanner erkannt wird. In diesem Fall empfehlen wir, den herkömmlichen Strichcode stattdessen zu scannen.

 

 

Weitere Info und Funktionen