securPharm
'Ab 9. Februar 2019 müssen Apotheken die Sicherheitsmerkmale (Erstöffnungsschutz, individuelles Erkennungsmerkmal) von verschreibungspflichtigen Humanarzneimittel bis auf einige Ausnahmen überprüfen und anschließend das individuelle Erkennungsmerkmal deaktivieren. Ohne die Überprüfung beider Sicherheitsmerkmale und das Ausbuchen vor der Abgabe dürfen verifizierungspflichtige Arzneimittel ab 9.2.2019 nicht mehr an Patienten abgegeben werden. Die Echtheitsprüfung erfolgt über ein neues technisches System, das in die Warenwirtschafssysteme integriert wird. Um die gesetzlich vorgeschriebene Echtheitsprüfung durchzuführen, müssen Apotheken sich an securPharm e. V. anschließen. Dies geschieht über den Betreiber des Apothekensystems NGDA – Netzwerkgesellschaft deutscher Apotheker mbH.' (Zitat securPharm-Homepage)
'Alle verifizierungs-pflichtigen Arzneimittel, die ab dem 9. Februar 2019 für den Verkehr freigegeben werden, müssen die Sicherheitsmerkmale tragen. Ohne Sicherheitsmerkmale sind diese Packungen nicht mehr abga-befähig. Packungen, die vor diesem Stichtag für den Verkehr freigegeben wurden, sind auch ohne die Sicherheitsmerkmale bis zum Ablauf ihres Verfalldatums nicht in ihrer Verkehrsfähigkeit eingeschränkt.' (Zitat securPharm FAQs)
Es kann mitunter vorkommen, dass Sie einen DataMatrix-Code auf einer Packung finden, der kein echter securPharm-Code ist und dann nicht vom Scanner erkannt wird. In diesem Fall empfehlen wir, den herkömmlichen Strichcode stattdessen zu scannen.
Informationen auf unserer Homepage finden Sie hier
Eine umfangreiche Sammlung an FAQs finden Sie hier zum Download
Die folgenden
Im Modul Firmenstamm identifizieren Sie sich auf der Seite securpharm zunächst mit dem N-Ident-Verfahren am securPharm-Server und aktivieren das Verifizieren von Packungen.
Mehr Informationen dazu erhalten Sie in folgenden Themen:
In Zusammenhang mit securPharm erhält jeder Artikel im ABDA Artikelstamm Kennzeichen, aus welchen hervorgeht, ob und bis wann er eine securPharm-Sicherheitskennzeichnung trägt. Die entsprechenden Felder sind in der Artikelverwaltung auf der Seite ABDA-Vertriebsinfo unter Sonstiges hinterlegt:
- Hochladedatum - Sofern ein Hochladedatum angegeben ist, unterliegt der Artikel der Fälschungsschutzrichtlinie
"Verifizierung im Pflichtbetrieb ab Hochladedatum" Angegeben ist das Datum, ab dem individuelle Daten von Packungen abrufbar sind, die der Verifizierungspflicht im Pflichtbetrieb unterliegen. Die Belegung des Datums „Verifizierung im Pflichtbetrieb ab Hochladedatum“ ist für die Apotheke der verbindliche Hinweis für eine Verifikationspflicht. Relevant für securPharm.
- Verfalldatum Pflichtbetrieb - Gibt das Verfalldatum der ersten Charge im Pflichtbetrieb an, d.h. mit Erreichen dieses Datums ist der Artikel verifikationspflichtig. Bis zu diesem Datum ist der Artikel teilweise verifikationspflichtig, d.h. es sind Packungen mit securPharm-Code ( (ab dem 09.02.2019 in Umlauf gebracht) und ohne securPharm-Code (bis zum 09.02.2019 in Umlauf gebracht und noch nicht verfallen) im Umlauf.
"Verifizierung im Pflichtbetrieb ab Verfalldatum" Verfalldatum der Charge, ab der im Pflichtbetrieb verifiziert wird. Packungen mit einem Verfalldatum gleich oder größer als das hier angegebene Verfalldatum nehmen am Pflichtbetrieb der Verifizierung teil. Relevant für securPharm.
Mehr dazu im Thema 'ABDA-Vertriebsinfo'.
Die Prüfung auf die individuellen Sicherheitsmerkmale der Packungen und das Scannen des DataMatrix-Codes ist bei Wareneingangsbuchung nicht verpflichtend, wird aber empfohlen. So können Sie bereits vor der Buchung des Wareneingangs nicht abgabebereite (bspw. zurückgerufene) Packungen identifizieren, den Lieferanten zuordnen und separieren. Als weiterer Vorteil ist die maschinelle Erfassung von Charge und Verfalldaten zu nennen. Jede verifizierte Packung wird in der securPharm-Verwaltung protokollliert.
Mehr Informationen dazu erhalten Sie in folgenden Themen:
- 'securPharm - Wareneingang durchführen'
- 'securPharm-Status anzeigen'
- 'Packungsinformationen erfassen für securPharm'
- 'securPharm-Verwaltung'
Ab 9.2.2019 dürfen Sie verifizierungspflichtige Arzneimittel und teilweise verifikationspflichtige Arzneimittel mit securPharm-Code nicht mehr an Patienten abgeben, ohne die Sicherheitsmerkmale (Erstöffnungsschutz, individuelles Erkennungsmerkmal) geprüft und die Packungen aus dem securPharm-System ausgebucht zu haben.
Die Erfassung des individuellen Sicherheitsmerkmals, welches im securPharm-DataMatrix-Code verschlüsselt auf die Packungen gedruckt ist, kann sowohl mit einem Scanner als auch manuell erfolgen. Die Prozesse sind komfortabel in den Arbeitsablauf integriert.
Mehr Informationen dazu erhalten Sie in folgenden Themen:
- 'Arbeiten mit securPharm im Verkauf'
- 'Packungsinformationen zum Verifikationsstatus einsehen und ändern'
- 'Packungsinformationen erfassen für securPharm'
- 'Umsetzung der Verifizierung bzgl. securPharm im übergreifenden Verkauf'
In der Verkaufsverwaltung ist es möglich, über das Scannen des DataMatrix-Codes eine verkaufte Packung zu ermitteln. Die Packung wird anhand des Artikelnamens und der Seriennummer gefunden.
Mehr dazu im Thema 'Ermitteln von Verkäufen durch Scannen der Packungscodes'.
Außerdem haben Sie über die erweiterte Suche mit Erweiterte Suche - Strg+F2 die Möglichkeit, Verkäufe einer Packung anhand ihrer Seriennummer zu ermitteln.
Mehr dazu im Thema 'Erweiterte Suche der Verkaufsverwaltung'.
In den Details zum Artikel werden die Packungsinformationen im Fenster Detailangaben Artikel im Register Packungsinformationen ausgewiesen.
Mehr dazu im Thema 'Detailangaben zur aktuell ausgewählten Position aufrufen'.
Die Rückgabe einer verifikationspflichtigen Packung wickeln Sie vorzugsweise über die Verkaufsverwaltung ab. Damit wird eine automatische beim securPharm-Server ein Aktivieren der Packung für einen weiteren Verkauf angefragt. Die Packung ist damit wieder abgabebereit, d.h. sie wird im securPharm-System von INACTIVE auf ACTIVE gesetzt und kann wieder verkauft werden, sofern die Frist von 10 Tagen für das Widerrufen des Verkaufs eingehalten wurde.
Mehr dazu im Thema 'Kassenvorgang stornieren'.
Wenn Sie in der Verkaufsverwaltung einen Verkauf bearbeiten und bspw. einen verifizierungspflichtigen Artikel in ein anderes Subtotal verschieben möchten, weil der Rezeptstatus geändert werden muss, dann werden die zuvor erfassten Packungsinformationen im ursprünglichen Subtotal ebenfalls gelöscht.
Mehr dazu im Thema 'Packungsinformationen übernehmen'.
Das Modul securPharm-Verwaltung bietet Ihnen eine Übersicht über die für securPharm gescannten und ggf. manuell eingegebenen Packungsinformationen von verifikationspflichtigen und teilweise verifikationspflichtigen Packungen. Es erfolgt eine detaillierte Auflistung des Verifizierungsstatus und des Kommunikationsprotokolls mit dem securPharm-Server.
Außerdem sind hier folgende Aktionen für Packungen möglich: Verifizieren, In-Quarantäne-Legen und -Aufheben, Deaktivieren und Widerrufen des Deaktivierens .
Mehr Informationen dazu erhalten Sie in folgenden Themen:
- 'securPharm-Verwaltung'
- 'Verifizierte Packung deaktivieren'
- 'Packungsstapel und Packungen verifizieren und deaktivieren'
- 'Packung aus Kommissioniersystem auslagern'
Weitere Info und Funktionen
Tipps & Tricks: SecurPharm in der Praxis
Tipps & Tricks: Best Practice Empfehlungen für securPharm