Auslandsfaktura (umsatzsteuerfreie Rechnungen)
Aufgrund der Kennzeichnung zur Umsatzsteuerbefreiung und der korrekt eingetragenen und registrierten Umsatzsteueridentifikationsnummer Ihrer Apotheke sowie Ihrer EU-Kunden wird für die umsatzsteuerbefreiten Kunden eine umsatzsteuerfreie Rechnung mit Verweis auf die Steuerfreiheit nach § 6a UStG bzw. § 8 UStG gestellt.
Umsatzsteuerfreie Rechnungen werden auf eigene DATEV-Konten gebucht und für die GDPdU passend exportiert, unterschieden nach dem Grund der Steuerfreiheit.
Kalkulierte Preise und Rabatte über Rabattmodelle oder aufgrund manueller Vergabe sind vom Umstand der Umsatzsteuerfreiheit nicht betroffen. Sie werden auf Netto-Preise bezogen.
Die deutschen gesetzlichen Kostenträger sind in Deutschland angesiedelt, weshalb sie als Leistungsempfänger nicht von der deutschen Umsatzsteuer befreit sind.
D.h. bei Verkäufen auf GKV-Rezept ersparen weder kundenspezifische noch individuelle Gründe (z.B. Ausfuhrbestätigung) einem ausländischen oder steuerbefreiten Kunden die deutsche Umsatzsteuer. Insbesondere die Zuzahlung verringert sich nicht. GKV-Subtotals werden deshalb generell nicht in umsatzsteuerfreie Rechnungen oder in Steuerrückzahlungen einbezogen.
Falls Sie keine umsatzsteuerfreien Verkäufe abwickeln möchten, sondern Umsatzsteuerrückzahlungen über ein Dienstleistungsunternehmen ("Tax-Refund"-Unternehmen) abwickeln lassen, nutzen Sie die Tax Free - Bons als Hilfe beim Eintragen der Angaben in die entsprechenden Formulare oder in ein Terminal des Tax-Refund-Unternehmens.
Falls Sie Umsatzsteuerrückzahlungen an Ihre Kunden nach Vorlage der Ausfuhrbescheinigung vornehmen möchten, nutzen Sie die Funktion der Auszahlung an der Kasse auf ein speziell dafür angelegtes DATEV-Konto.
Dieses Vorgehen und das Konto müssen Sie eng mit Ihrem Steuerberater bzw. Ihrer Buchhaltung abstimmen.
In diesem Hilfethema werden die einzelnen Aspekte zum Erstellen umsatzsteuerfreier Rechnungen zusammenfassend beschrieben. Informationen zur Abwicklung von Tax Free-Verkäufen finden Sie in folgendem Hilfethema: 'Verkauf mit Tax-Refund (Tax-Free) abwickeln'
Europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummern
Für innergemeinschaftlichen europäischen Warenverkehr zwischen Unternehmen, d.h. Lieferungen an ein Unternehmen eines anderen EU-Landes, ist nach § 6a UStG keine deutsche Umsatzsteuer fällig. Dafür muss der Kunde (Firma) eine Adresse außerhalb Deutschlands in der EU vorweisen und eine Umsatzsteuernummer der EU (EU-USt-IdNr.) haben.
Ebenso sind nach § 8 UStG Lieferungen an die See- und Luftschifffahrt prinzipiell von der deutschen Umsatzsteuer befreit.
Außerdem muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) Ihrer Apotheke auch zur Nutzung für den europäischen Warenverkehr registriert worden sein.
Informieren Sie sich dazu ggf. beim Bundeszentralamt für Steuern.
Für Ihre europäischen Kunden können Sie dann umsatzsteuerfreie Rechnungen erstellen, welche neben dem Hinweis auf die Steuerfreiheit wegen innergemeinschaftlicher Lieferung und § 6a UStG auch die EU-USt-IdNr. sowohl des Kunden als auch Ihrer Apotheke ausweisen.
Kennzeichnung der Apotheken-USt-IdNr. für die Nutzung im europäischen Warenverkehr
Eine Voraussetzung für die Abwicklung umsatzsteuerfreier Verkäufe mit ausländischen Kunden ist, dass Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) auch zur Nutzung für den europäischen Warenverkehr registriert wurde. Dies müssen Sie bei den zuständigen Behörden veranlassen.
Wenn dies erfolgt ist, dann vermerken Sie die Registrierung im Modul Firmenstamm auf der Seite Finanzen hinter Ihrer USt-IdNr. mit dem Kontrollkästchen Euro-Adresse eingerichtet.
Bei der Rechnungsstellung an ausländische Kunden wird dann geprüft, ob Sie dieses Kennzeichen gesetzt haben. Wenn dem nicht so ist, können Sie für ausländische Kunden keine umsatzsteuerfreie Rechnung erstellen.
Mehr dazu im Thema 'Finanzen'.
Umsatzsteuerbefreiung in den Kontaktdaten eintragen
Um Lieferungen an diese Kunden umsatzsteuerfrei zu fakturieren, müssen Sie in den Stammdaten des Kunden im Feld USt-Ausweisung a.R (Umsatzsteuer-Ausweisung auf der Rechnung) die Umsatzsteuerbefreiung eintragen. Das System prüft sofort, ob notwendige Voraussetzungen geschaffen sind und signalisiert das Fehlen der Voraussetzungen mit einem Warndreieck.
Es stehen folgende Möglichkeiten der Umsatzsteuerbefreiung zur Verfügung:
-
USt-frei wegen geschäftlichen EU-Warenverkehrs
Umsatzsteuerfrei nach § 6a UStG.
Bei Auswahl dieser Option wird geprüft, ob der Kontakt die rechtlich erforderliche Kontaktrolle 'Firma' und ob Ihre Apotheke die Lizenz 'Faktura Profi' hat. Sollte dies nicht der Fall sein, wird ein Warndreieck angezeigt. Selektieren Sie für den Kunden die Kontaktrolle Firma und/oder erwerben Sie die Lizenz.
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USt-befreit (Seeschiff)
Umsatzsteuerfrei nach § 8 UStG.
Bei Auswahl dieser Option wird geprüft, ob Sie bei diesem Kontakt eine USt-IdNr. vergeben haben, welche für die Rechnungsstellung verwendet wird, und ob Ihre Apotheke die Lizenz 'Faktura Profi' hat.
Sollte dies nicht der Fall sein, wird ein Warndreieck angezeigt. Geben Sie die USt-IdNr. ein und/oder erwerben Sie die Lizenz.
Sollte die eine der o.g. Voraussetzungen nicht erfüllt sein, wird ein Warndreieck hinter dem Feld angezeigt. Der Tooltipp zeigt an, welche Kriterien noch nicht erfüllt sind.
Mehr dazu im Thema 'Kundenkontakte - Stammdaten'.
USt-IdNr. eines Auslandskunden überprüfen lassen
Die europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (EU-USt-IdNr.) des Kunden kann und sollte überprüft werden, weil Sie als Apotheker für die fehlende Umsatzsteuer aufkommen müssen, wenn Ihr Kunde versäumt, sie abzuführen.
Sowohl Deutschland als auch die EU bieten zu diesem Zweck einen online-Service an, welcher in IXOS genutzt wird, um die EU-USt-IdNr. des Kunden zu überprüfen.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch, dass das Feld 'USt-ID' im Modul Kontakte auf der Seite Stammdaten als auch im Firmenstamm auf der Seite Finanzen umbenannt wurde in USt-IdNr. Die ist die korrekte veröffentlichte Bezeichnung vom 'Bundeszentralamt für Steuern'.
Nutzen Sie zur Prüfung der europäischen USt-IdNr. den Button hinter dem Feld USt-IdNr.. Deutsche USt-IdNr.s können nicht geprüft werden.
Folgende Prüfzustände sind möglich:
- - USt-IdNr. wurde nicht geprüft oder bei einer bereits geprüften USt-IdNr. wurden der Kontaktname und/oder die USt-IdNr. selbst verändert.
- - USt-IdNr. wurde geprüft und ist ungültig.
- - USt-IdNr. ist gültig und es wurde eine qualifizierte Bestätigung durchgeführt.
- - USt-IdNr. ist gültig und es wurde eine einfache Bestätigung durchgeführt bzw. nach einer qualifizierten Prüfung wurde ein Wert geändert.
Mit entsprechenden Hinweismeldungen werden Sie auf eine empfohlene Prüfung und auf ungültige USt-IdNr.s hingewiesen.
Unterschiedliche Schreibweisen der USt-IdNr. werden in IXOS unterstützt, bspw. folgende:
- Beispiel aus Frankreich: FR 92542014428
- Beispiel aus Belgien: BE 0540.659.588
Im Tooltipp des Prüfbuttons wird der Prüfstatus sowie der Zeitpunkt der letzten Prüfung angezeigt.
Mehr dazu im Thema 'USt-ID eines Auslandskunden überprüfen lassen'.
Umsatzsteuerfreie Rechnungen erstellen
Die Erstellung umsatzsteuerfreien Rechnungen erfolgt analog zur Erstellung normaler Rechnungen. Mehr dazu im Thema 'Neue Rechnung erstellen / Rechnungslauf durchführen'.
Bei der Erstellung von Rechnungen wird nun im Rechnungs-Total geprüft, ob Sie die Lizenz 'Faktura Profi' für Ihre Apotheke freigeschaltet ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, dann werden die umsatzsteuerfreien Rechnungen nicht zur Erstellung angeboten. Sie werden durchgestrichen dargestellt und Sie erhalten eine entsprechende Hinweismeldung.
Beispiel: Rechnungstotal ohne Lizenz 'Faktura-Profi' und ohne SEPA-Mandat
Beachten Sie außerdem folgende Besonderheiten:
- Falls Sie von der Kasse aus eine Sofortrechnung mit Sofortrechnung - Strg+F11 erstellen möchten, jedoch nicht über die Lizenz 'Faktura Profi' verfügen, öffnet sich ebenfalls das Rechnungstotal mit dieser Hinweismeldung. In diesem Fall wird ein Lieferschein erstellt.
- Bei filialübergreifender Fakturierung muss die Apotheke, in welcher der Kunde die Artikel erworben hat, d.h. in der auftragsstellenden Apotheke die Lizenz 'Faktura Profi' freigeschaltet haben, unabhängig davon, in welcher Apotheke fakturiert wird.
Beispiele für umsatzsteuerfreie Rechnungen
Auf umsatzsteuerfreien Rechnungen werden die Nettosummen ausgewiesen sowie der Zusatz, welche Art der Umsatzsteuerbefreiung vorliegt:
- USt-frei wegen geschäftlichen EU-Warenverkehrs
Neben dem Hinweis auf die Steuerfreiheit wegen innergemeinschaftlicher Lieferung und § 6a UStG werden die EU-USt-IdNr. sowohl des Kunden als auch der Apotheke aufgedruckt.
- USt-befreit (Seeschiff)
Falls Sie ausländische Heime beliefern und auf Quittungen die Länder aufdrucken möchten, können Sie die Funktion zum Erstellen einer veränderbaren Expertenkopie des Quittungsdruckformulars nutzen, welches Sie in der Kontaktverwaltung dem Heim zuweisen..
Erstellung einer 'Zusammenfassenden Meldung'
Für innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen Unternehmen, d.h. Lieferungen an ein Unternehmen eines anderen EU-Landes, ist nach § 6a UStG keine deutsche Umsatzsteuer fällig.
Entsprechende Lieferungen muss die Apotheke der Finanzverwaltung in der "Zusammenfassenden Meldung" (ZM) monatlich elektronisch übermitteln. Die Zusammenfassenden Meldung ist seit 2007 zwingend elektronisch abzugeben, bspw. in Elster-online.
Im Modul Auswertungen können Sie die Zusammenfassende Meldung (geschäftlicher EU-Warenverkehr) mit Durchführen - F12 erstellen.
Im Fenster Zusammenfassende Meldung (geschäftlicher EU-Warenverkehr) können Sie den Auswertungszeitraum auswählen. Es wird je Kunde (je USt-IdNr.) eine Zeile mit der Summe im Zeitraum angezeigt. Mit Daten exportieren - F12 werden die Datensätze in eine CSV-Datei exportiert.
Ablageort ist Z:\Apotheke\ZusammenfassendeMeldung. Der Dateiname lautet ZM-<YYYY-MM>.csv" mit YYYY für die Jahres- und MM für die Monatszahl des exportierten Monats. Nach dem erfolgreichen Export wird ein entsprechende Hinweismeldung angezeigt.
Mehr dazu im Thema 'Zusammenfassende Meldung'.
Umsatzsteuerrückzahlungen an Kunden vornehmen
Falls Sie Umsatzsteuerrückzahlungen an Ihre Kunden nach Vorlage der Ausfuhrbescheinigung vornehmen möchten, nutzen Sie die Funktion der Auszahlung an der Kasse auf ein speziell dafür angelegtes selbstdefiniertes DATEV-Konto.
Kopieren Sie die vorgelegte Ausfuhrbescheinigung des Kunden und legen Sie diese Ihrem Steuerberater bei Lieferung der DATEV-Daten vor.
Erstatten Sie keine Umsatzsteuer zurück, wenn Sie keinen Ausfuhrbeleg dafür vorweisen können. Von einigen Finanzverwaltungen werden solche Vorgänge systematisch geprüft.
DATEV: Buchung und Datenexport umsatzsteuerfreier Rechnungen
Bei Geschäften mit umsatzsteuerbefreiten Kunden (Seeschiffe) und mit Geschäftskunden aus dem EU-Ausland werden die Datensätze mit folgenden Konten für DATEV erzeugt und exportiert.
- Konto für Seeschiff - Kontobezeichnung: Sonstige steuerfreie Umsätze (z.B. $ 8 UStG (Seeschiff- und Luftfahrt)
- SKR03: Konto=8150
- SKR04: Konto=4150
- Konto für geschäftlichen EU-Warenverkehr (EU-B2B) - Kontobezeichnung: Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen $ 6a UStG (EU-B2B)
- SKR03: Konto=8125
- SKR04: Konto=4125
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Bezahlung einer Rechnung an der Kasse (in Bar) für Ust befreit Seeschiff - Kontobezeichnung: Geldtransit
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SKR03: Konto = 1360
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SKR04: Konto = 1460
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Erstellung einer normalen Rechnung an einen EU-Kunden (z.B. Portugal) - Erlöse IgE. Volle Ust.
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SKR03: Konto = 8315
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SKR04: Konto = 4315
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Erstellung von Rechnungen an Kunden aus Drittländern: Da die Rechnungen mit Umsatzsteuer erstellt werden, werden sie auf die üblichen Kontonummern - jedoch mit anderen Kontobezeichnungen) gebucht:
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Ust. 19%: Konto = 8400 (SKR03) / 4400 (SKR04) (Erlöse Drittland voll USt.)
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Ust. 7%: Konto = 8300 (SKR03) / 4300 (SKR04) (Erlöse Drittland verminderte USt.)
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Ust. 0%: Konto = 8200 (SKR03) / 4200 (SKR04) (Erlöse Drittland keine USt.)
Falls Sie die Rechnungen für Kunden aus Drittländern jedoch auf das Konto 8120 / 4120 (Umsatzsteuerfreie Rechnungen) buchen möchten, nutzen Sie die Möglichkeit zum Zuweisen einer eigenen Konto-Nr. in den Einstellungen von DATEV mit Einstellungen - Alt+F12. -
GDPdU-Export der Daten
Aufgrund der umsatzsteuerfreien Rechnungen entstehen neue Buchungssätze entsprechend steuerrechtlich Vorgaben beim GDPdU-Export. Auf diese wird im Begleitdokument für den GDPdU-Export eingegangen.
Mehr dazu im Thema 'GDPdU und Kassen-Nachschau'.
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