USt-ID eines Auslandskunden überprüfen lassen

Kurz erklärt

Für innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen Unternehmen, d.h. Lieferungen an ein Unternehmen eines anderen EU-Landes, ist nach § 6a UStG keine deutsche Umsatzsteuer fällig. Dafür muss der Kunde (Firma) eine Adresse außerhalb Deutschlands in der EU vorweisen und eine Umsatzsteuernummer der EU (EU-USt-ID) haben.

Diese USt-ID des Kunden tragen Sie auf der Seite Stammdaten ein.

Außerdem muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID/USt-IdNr.) Ihrer Apotheke im Firmenstamm auf der Seite 'Finanzen' auch zur Nutzung für den europäischen Warenverkehr registriert worden sein.

 

Die europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (EU-USt-ID) des Kunden kann und sollte überprüft werden, weil Sie als Apotheker für die fehlende Umsatzsteuer aufkommen müssen, wenn Ihr Kunde versäumt, sie abzuführen.

Sowohl Deutschland als auch die EU bieten zu diesem Zweck einen online-Service an, welcher in IXOS genutzt wird, um die EU-USt-ID des Kunden zu überprüfen.

 

Nutzen Sie zur Prüfung der europäischen USt-ID den Button hinter dem Feld USt-ID. Deutsche USt-IDs können nicht geprüft werden.

Folgende Prüfzustände sind möglich:

 

Unterschiedliche Schreibweisen der USt-IDs werden in IXOS unterstützt, bspw. folgende:

Im Tooltipp des Prüfbuttons wird der Prüfstatus sowie der Zeitpunkt der letzten Prüfung angezeigt.

Wenn die Prüfung ergeben hat, dass die USt.- IdNr. ungültig ist, dann wird eine entsprechende Hinweismeldung ausgegeben.

 

Weitere Info und Funktionen

 

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