Zusammenfassende Meldung

Kurz erklärt

Für innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen Unternehmen, d.h. Lieferungen an ein Unternehmen eines anderen EU-Landes, ist nach § 6a UStG keine deutsche Umsatzsteuer fällig.

Entsprechende Lieferungen muss die Apotheke der Finanzverwaltung in der "Zusammenfassenden Meldung" (ZM) monatlich elektronisch übermitteln. Die ZM ist seit 2007 zwingend elektronisch abzugeben, bspw. in Elster-online.

 

 

Auswertung für die Zusammenfassende Meldung durchführen

Gehen Sie für die Auswertung wie folgt vor:

  1. Starten Sie die Anwendung Auswertungen.
    Sie finden sie in der IXOS Menüleiste im Menü Büro.
  2. Wählen Sie auf der Startseite die Auswertung Zusammenfassende Meldung (geschäftlicher EU-Warenverkehr).
  3. Drücken Sie Durchführen – F12.
    Das Fenster Zusammenfassende Meldung (geschäftlicher EU-Warenverkehr) öffnet sich.
  4. Stellen Sie den Auswertungszeitraum ein.
  5. Wählen Sie Daten exportieren - F12.
    Die Auswertung wird durchgeführt; dies kann ein paar Augenblicke dauern.

    Ablageort ist Z:\Apotheke\ZusammenfassendeMeldung. Der Dateiname lautet ZM-<YYYY-MM>.csv" mit YYYY für die Jahres- und MM für die Monatszahl des exportierten Monats. Nach dem erfolgreichen Export wird ein entsprechende Hinweismeldung angezeigt.

 

Damit haben Sie die Daten für die Zusammenfassende Meldung exportiert.

 

Weitere Info und Funktionen

 

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