Zusätzliche Abschnitte in der Trefferliste 'Rabattvertragssuche'

Kurz erklärt

Die Trefferliste der Rabattvertragssuche kann weitere Trefferlistenabschnitte mit zusätzlichen Artikeltreffern anzeigen. Ob diese Treffer ermittelt und in den betreffenden Abschnitten angezeigt werden, können Sie zum Teil individuell einstellen.

 

Trefferlistenabschnitt mit Ausgangsartikel ohne Rabattvertrag

Liegt für den Ausgangsartikel kein Rabattvertrag vor, so wird er oberhalb der ersten Trennzeile angezeigt.

 

Trefferlistenabschnitt 'Rabattartikel zum Original'

Unter der Trennzeile Rabattartikel zum Original finden Sie abgabefähige Artikel zu nicht G-BA-geregelten Ausgangsartikeln, welche ein Import mit vom Original abweichender Darreichungsform sind. Diese sind mit einem blauen Ausrufezeichen versehen, welches kennzeichnet, dass die Darreichungsform vom Ausgangsartikel abweicht, jedoch die gleiche wie beim Original ist.

 

Sonderfall: Ausgangsartikel ohne aut idem-Indikationen

Sind bereits für den Ausgangsartikel keine aut idem-Indikationen hinterlegt, so werden alle ermittelten Vergleichsartikel mit Rabattvertrag zum ausgewählten Kostenträger unter der Trennzeile Rabattartikel, Indikation prüfen aufgelistet.

Der Ausgangsartikel wird stets als erster Artikel aufgeführt. Liegt für ihn ein Rabattvertrag zum ausgewählten Kostenträger vor, wird oberhalb die Zeile Rabattartikel ohne Indikationen angezeigt.

 

 

Trefferlistenabschnitt 'abweichende Einheit'

Da nach dem AMNOG (§ 129 SGB V zum 01.01.2011) nur noch die Normgröße, nicht aber die Packungsgröße (mit Menge und Einheit) massgeblich ist, trifft dies nur noch für Artikel zu, die ihre bis zum 31.12.2010 gültige Normgrößenzuordnung verloren haben, aber weiterhin abgabefähig sind. Dieser Abschnitt entfällt demnach für Ausgangsartikel, die eine Normgröße N1, N2, N3 haben, weil hier beim Abgleich der Packungsgrößen die Einheit nicht mehr beachtet wird.

Bei der Rezeptvorprüfung werden immer häufiger Substitutionen durch rabattierte Artikel angemahnt, deren Einheit in der Packungsgrößenangabe nicht mit der des verordneten Artikels übereinstimmt.

Beispiele:Geschlossen 1 P (1 Packung) gegenüber 1 St. oder 5x1,5 ml gegenüber 5 St.

 

Hier verhindert kein pharmazeutisch stichhaltiger Grund die Substitution, sondern dass der Anbieter eine andere Angabe der Einheit macht, als sein Mitbewerber.

 

Um Ihnen eine Hilfestellung zu geben, auch die rabattierten Arzneimittel zu finden, die in der Einheit abweichen, wurde innerhalb der Ergebnisliste der Rabattvertragssuche ein Abschnitt eingeführt, der speziell diese Artikeltreffer ausweist. Er trägt den Titel abweichende Einheit.

Der Trefferlistenabschnitt wird nur angezeigt, wenn Treffer ermittelt werden konnten.

 

Bei einem Ausgangsartikel, zu dem keine Austauschhinweise des G-BA vorliegen, kann innerhalb der gesetzlichen Wirkstoffvergleichssuche bei der Filterung nach Packungsgröße eine Zuordnung von Artikeltreffern zu dieser Sektion erfolgen.

Bei einem Ausgangsartikel, zu dem Austauschhinweise des G-BA-vorliegen, stellt die ABDATA im Artikelstamm 'aut idem-Gruppen' zusammen, weshalb hier mangels Wirkstoffvergleichssuche keine solche Sektion erstellt werden kann.

 

Es werden keine Einheiten abgeglichen oder interpretiert; vielmehr wird die Einheit lediglich ignoriert und ausschließlich die Menge beachtet.

 

Ob Rabattvertragsartikel mit abweichender Einheit ermittelt und in einem separaten Trefferlistenabschnitt angezeigt werden sollen, konfigurieren Sie mit dem Konfigurationsparameter Rabattvertragssuche: 'abweichende Einheit' anz.. Sie finden diesen in den Systemeinstellungen der Artikelverwaltung, Gültigkeitsbereich 'Arbeitsplatz' bzw. 'Kasse', auf der Seite Trefferliste.

Mehr dazu im Thema 'Rabattvertragssuche: 'abweichende Einheit' anz.'.

 

 

Trefferlistenabschnitt 'abweichende Normgröße'

Dies ist der unterste Abschnitt der Rabattvertragstrefferliste.

Mit dem AMNOG wurde die Packungsgrößenverordnung geändert, so dass viele Packungen nicht mehr in ihre Normgröße N1, N2 oder N3 eingestuft werden dürfen. Die Anbieter von rabattierten Arzneimitteln sind überwiegend ihrer Meldepflicht von N[123] auf nt (nicht therapiegerecht) nachgekommen. Viele Anbieter nicht rabattierter Arzneimittel, unter ihnen die meisten Importeure, versäumten das, weshalb ihre Packungen noch in eine Normgröße 1, 2 oder 3 eingestuft sind.

Weiterhin melden pharmazeutische Unternehmen nach wie vor die Normgrößen z.T. nach verschiedenen Gesetzeslagen unterschiedlich (z.B. vor AMNOG; nach AMNOG oder nach Änderung der Messzahlen).

Die unter abweichende Normgröße aufgeführten Artikel erweitern die Suche um Substitute, die sich außerhalb der aut idem-Auswahlgruppe und damit außerhalb der Empfehlungen der ABDATA befinden. Sind jedoch unter Rabattartikel …---- keine rabattierten Artikel vorhanden, empfiehlt sich nach eingehender Prüfung oft dennoch die Substitution, um Retaxationen zu vermeiden.

Weil die Verhandlungen für ein Verfahren, das von allen Seiten akzeptiert wird, noch andauern, rechnen wir nicht mit einer baldigen Verbesserung dieser Situation.

 

Hintergrund: Da mit dem AMNOG der Normgrößenabgleich eingeführt wurde und daher ein N[123]-Artikel als Ausgangsartikel keine nt-Artikel als Treffer haben kann, wurden in der Rabattvertragssuche in vielen Fällen ausgerechnet viele rabattierte Artikel, die korrekt gemeldet sind, nicht mehr erfasst.

 

Dieser Abschnitt wird nur dann angezeigt, wenn hier auch Artikel gelistet werden. Dieser Abschnitt gilt sowohl für G-BA-geregelte als auch nicht G-BA-geregelte Arzneimittel (ausgenommen BtM und biotechnologisch hergestellte Arzneimittel).

 

Sie müssen diese Treffer mit abweichender Normgröße hinsichtlich der Anwendungsgebiete selbst überprüfen, da diese Prüfung in IXOS nicht erfolgt!

 

 

Weitere Info und Funktionen

 

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