Rabattvertragssuche
-
Sowohl im Rahmen der Rabattvertragssuche als auch bei der aut idem-Suche werden die Treffer anhand von sog. „aut idem-Kandidaten“ ermittelt.
Im Falle eines G-BA geregelten Ausgangsartikels werden nur Artikel der gleichen aut idem-Auswahlgruppe (siehe unter 'Abrechnungsinformationen') als potentielle Treffer angesehen.
Bei einem nicht G-BA-geregelten Ausgangsartikel werden die potentiellen Treffer anhand der Wirkstoffgleichheit (gleicher Wirkstoff, identische Wirkstärke, identische (Norm-)Packungsgröße und gleiche Darreichungsform) ermittelt.
Im Normalfall muss ein potentieller Treffer in mindestens einer (aut idem-)Indikation mit dem Ausgangspräparat übereinstimmen.
-
Da es jedoch vorkommt, dass Anbieter versehentlich eine falsche Normpackungsgröße angeben oder dieses aufgrund eines der Indikationsbereiche vorgegeben ist, wird im Falle eines G-BA geregelten Ausgangsartikels nur im Rahmen der Rabattvertragssuche zusätzlich zu den Treffern der aut idem-Auswahlgruppe noch geprüft, ob weitere wirkstoffgleiche Treffer existieren.
Diese Rabattvertragstreffer können dann im Vergleich zum Ausgangsartikel auch einer anderen oder keiner aut idem-Auswahlgruppe zugeordnet sein und / oder einer anderen NP zugeordnet sein, aber müssen dann in der Packungsgrößen-Menge (Stückzahl) übereinstimmen.
Bei einer Rabattvertragssuche wird auch die Übereinstimmung in mindestens einer Indikation „aufgeweicht“ und potentielle Rabattvertragstreffer werden in „andere Indikationen“ bzw. „ohne Indikation“ eingeordnet.
- Ausnahme: Abgabe von BtM-Artikeln
Entsprechend der Maßgabe, dass nur Artikel mit der gleichen Gesamtwirkstoffmenge abzugeben sind, werden nur Artikel, bei denen die Packungsgröße der abgegebenen Packung zur Packungsgröße der verordneten Packung identisch sind, als substitutionsfähig gekennzeichnet.
Daher wird bei aut idem (Rabattvertrags- und aut idem-Suche) für BtM statt der Normgröße die Packungsgröße abgeglichen.
- Artikel auf der Substitutionsausschlussliste (mit dem Kennzeichen ‘Ausnahme Ersetzung‘) dürfen nicht substituiert werden, sondern es ist ggf. die Abgabe eines Originals bzw. Importes möglich bzw. erforderlich, falls Rabattverträge zu erfüllen sind. Falls Austauschpräparate ermittelt werden konnten, wird eine entsprechende Hinweismeldung angezeigt. Mehr dazu im Thema 'ABDA-Abgabeinfo'.
Speziell bei NICHT G-BA-geregelten Artikeln (G-BA = Gemeinsamer Bundesausschuss), aber auch bei allen anderen Präparaten muss die Austauschbarkeit vor der Abgabe noch einmal ohne automatische Datenunterstützung fachlich geprüft werden.
Rabattvertragssuche für verschiedene Rezeptstatus
Sowohl für die manuellen als auch die automatischen Rabattvertragssuchen ist je nach Rezeptstatus die Verschreibungspflicht des Ausgangsartikels ein Kriterium:
- Bei allen Rezeptstatus außer dem Kinderrezept ist die Verschreibungspflicht laut SGB V eine Grundvoraussetzung für die Erstattungsfähigkeit über die GKV. Deshalb gestaltet sich die Anzeige der Substitute hier folgendermaßen:
- Verschreibungspflichtiger Ausgangsartikel: Es werden nur verschreibungspflichtige Artikel hinsichtlich Rabattvereinbarungen bzw. ihrer Preisgünstigkeit ausgewertet und angezeigt.
- Nicht verschreibungspflichtiger Ausgangsartikel: Es werden sowohl verschreibungspflichtige als auch nicht verschreibungspflichtige Artikel hinsichtlich Rabattvereinbarungen bzw. Preisgünstigkeit ausgewertet und angezeigt.
- Im Gegensatz zur GKV-Abrechnung für Erwachsene dürfen bei Kindern auch nicht verschreibungspflichtige Präparate zu Lasten der GKV berechnet werden.
Dies führt dazu, dass bei Kinderrezepten (Rezeptstatus 0 (K)), die an der Kasse erfasst werden, für die aut idem-Recherche bei einem verschreibungspflichtigen Ausgangsartikel auch Artikeltreffer beachtet werden, die nicht verschreibungspflichtig sind. Dies gilt sowohl für die Suche nach rabattierten als auch nach preisgünstigen Substituten. Mehr dazu im Thema 'Trefferliste der Rabattvertragssuche'.
Automatische Rabattvertragssuche beim Verkauf
- Suchen Sie zunächst das laut Rezept verschriebene Präparat z.B. mit Hilfe einer Artikelsuche heraus.
- Bestätigen Sie mit Drücken der Enter-Taste zur Übernahme an die Kasse
Die Rabattvertragssuche wird immer automatisch initiiert.
(Andere Vergleichsartikelsuchen können Sie per Konfigurationsparameter aktivieren.)
- Wenn dem Verkauf noch kein Kostenträger zugeordnet ist, werden Sie zunächst aufgefordert, den Kostenträger anzugeben.
Mehr dazu im Thema 'Kostenträger auswählen'. - Danach beginnt die Rabattvertragssuche. Sie berücksichtigt nur Artikel, für die beim Kostenträger ein Rabattvertrag besteht. Im Hintergrund geschieht dabei folgendes:
- Ausgangsartikel ist G-BA-geregelt: In diesem Fall liegen für den Wirkstoff des Ausgangsartikels vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Hinweise zur Austauschbarkeit von Darreichungsformen vor (= Artikel ist G-BA-geregelt). Der Artikel ist dann von der ABDATA einer Preisgruppe zugeordnet (=aut idem-Auswahltabelle). Rabattvertrags- und aut idem-Suche erfolgen über die Auswahltabelle.
Ausnahme: einige Substitute unter ----abweichende Normgröße ----- (siehe 'Trefferlistenabschnitt 'abweichende Normgröße'')
- Ausgangsartikel ist NICHT G-BA-geregelt: Fehlt die Auswahltabelle (= Artikel ist NICHT G-BA-geregelt), werden die möglichen abgabefähigen Artikel anhand einer Recherche über die Daten der ABDA-Datenbank ermittelt. Es werden alle Rabattvertragsartikel mit gleichen Wirkstoffen, gleicher Wirkstoffstärke, gleicher Darreichungsform und gleicher Normgröße bzw. bei BtM mit identischer Packungsgröße gesucht. Die gefundenen Rabattvertragsartikel werden auf die hinterlegten aut idem-Indikationen hin überprüft und entsprechend in die zutreffenden Abschnitte der Trefferliste einsortiert.
Das Suchergebnis wird als Trefferliste angezeigt.
- Ausgangsartikel ist G-BA-geregelt: In diesem Fall liegen für den Wirkstoff des Ausgangsartikels vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Hinweise zur Austauschbarkeit von Darreichungsformen vor (= Artikel ist G-BA-geregelt). Der Artikel ist dann von der ABDATA einer Preisgruppe zugeordnet (=aut idem-Auswahltabelle). Rabattvertrags- und aut idem-Suche erfolgen über die Auswahltabelle.
-
Wählen Sie den gewünschten abgabefähigen Artikel mit den Pfeiltasten aus.
- Mit Enter übernehmen Sie den Artikel in den Verkauf.
Er ersetzt den dort ursprünglich erfassten Artikel (= Austausch).
- Haben Sie im Verkauf bereits einen Kostenträger zugeordnet, wird dieser auch für eine Artikelsuche - z.B. Rabattvertragssuche - berücksichtigt.
- Haben Sie innerhalb der Artikelsuche einen Kostenträger zugeordnet, wird dieser auch für den Verkauf berücksichtigt.
Automatische Übernahme von Rabattvertragsartikeln ohne zusätzliche Rabattvertragssuche
Wenn für den erfassten Artikel beim angegebenen Kostenträger ein Rabattvertrag vorliegt, und dieser Artikel zugleich auf Lager liegt, dann können Sie den Verkauf mit dem Konfigurationsparameter Rabattartikel direkt übernehmen so konfigurieren, dass der Artikel in diesem Fall direkt übernommen wird.
Sie finden den Parameter in den Systemeinstellungen der Kasse, Gültigkeitsbereiche 'Arbeitsplatz' bzw. ' Kasse', auf der Seite Automatische Artikelsuchen.
Mehr dazu im Thema 'Rabattartikel direkt übernehmen'.
Keine Rabattvertragssuche für Rezepte für Sprechstundenbedarf
Wenn Sie Rezepte mit Status 2 – Sprechstundenbedarf bearbeiten, wird die Suche gemäß §130(a)8 SGB V nach substitutionspflichtigen Artikeln (Rabattvertragssuche) NICHT angewendet, da Rabattverträge nicht für den Sprechstundenbedarf gelten. Es kann bei Bedarf eine aut idem- bzw. Importsuche angewendet werden, um die Wirtschaftlichkeit bezüglich des GKV-VK zu überprüfen.
Ebenso entfällt die Überprüfung des Zuzahlungsfaktors, da bei Rezepten für Sprechstundenbedarf keine Zuzahlung geleistet werden muss.
Der Rahmenvertrag gilt nur für die Belieferung von Versicherten, NICHT für Sprechstundenbedarf.
Zitat SGB V §129: "(1) Die Apotheken sind bei der Abgabe verordneter Arzneimittel an Versicherte nach Maßgabe des Rahmenvertrages nach Absatz 2 verpflichtet zur
- Abgabe eines preisgünstigen Arzneimittels in den Fällen, in denen der verordnende Arzt..." - usw.
Hier ist zu beachten, dass sich diese Maßgabe auf Versicherte bezieht.
Allein das Wirtschaftlichkeitsgebot nach §12 SGB V gibt für den Sprechstundenbedarf aus rein gesetzlicher Sicht Regeln vor. Genauere Regelungen zum Sprechstundenbedarf betreffen in der Regel nicht die Apotheke, sondern den Arzt. Zu berücksichtigen ist dabei für die Arztpraxis die Arzneimittelrichtlinie des G-BA sowie landesspezifische Vereinbarungen zwischen den kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen. Das heißt, die Ärzte müssen sich an ihre jeweiligen Bestimmungen zum Sprechstundenbedarf halten und können in Regress genommen werden. Apotheken haben hier auch keine Prüfpflicht, ob bestimmte Präparate auf Sprechstundenbedarf verordnet werden können oder nicht.
Für die Apotheke selbst gilt es also, den Sprechstundenbedarf möglichst wirtschaftlich zu beliefern. Somit ist bei der Abgabe auf Sprechstundenbedarfsverordnungen zur Beurteilung der wirtschaftlichen Abgabe allein der reguläre Taxpreis und die Wirtschaftlichkeit der Stückelung der Verordnungsmenge zu berücksichtigen. Hier gelten weder Importe noch Rabattarzneien automatisch als wirtschaftliche Abgabe.
Um Retaxationen der Kassen zu vermeiden, empfehlen wir daher, auf Wirtschaftlichkeit bezüglich des GKV-VK zu achten, insbesondere bei Importen (bspw. Impfstoffe), aber auch bei der Stückelung der aufgeschriebenen Mengen.
Eine Anwendung von Rabattverträgen kann hier sogar zur Retaxation wegen Unwirtschaftlichkeit führen, wenn das ausgewählte Präparat im GKV-VK in den Augen der Kasse unwirtschaftlich ist!
Aus diesem Grund bieten wir auch für den Sprechstundenbedarf keine automatische Rabattvertragssuche an.
Rabattvertragssuche in der Artikelverwaltung
Um die Rabattvertragssuche in der Artikelverwaltung aufzurufen, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Starten Sie zunächst eine normale Artikelsuche.
- Wählen Sie aus dem Suchergebnis den Ausgangsartikel aus.
- Wählen Sie Vergleichsartikel - F11.
Das Fenster Vergleichsartikelsuche auswählen öffnet sich. Die verfügbaren Vergleichsartikelsuchen werden aufgelistet. - Wählen Sie die Rabattvertragssuche aus.
- Wählen - Sie OK - F12.
Die Trefferliste wird angezeigt. Mehr dazu im Thema 'Trefferliste der Rabattvertragssuche'.
Die Rabattvertragssuche wird wie oben beschrieben durchgeführt und das Ergebnis als Trefferliste angezeigt.
Weitere Info und Funktionen