Importsuche
Außerdem wird für Artikel, die einer Mehrfachvertriebsgruppe angehören, eine Importsuche durchgeführt.
Eine Importsuche wird im Importmarkt in Verkaufsvorgängen nur für Arzneimittel mit FAM-Eintrag aus dem solitären Markt sowie für Artikel, die einer Mehrfachvertriebsgruppe angehören, angeboten.
Entsprechend "§ 9 Auswahlbereich" Abs. (1) Satz 1 ist folgendes geregelt: Zitat: "Der importrelevante Markt besteht aus den Fertigarzneimitteln im Auswahlbereich nach § 9 Absatz 1 (solitärer Markt) und aus Arzneimitteln nach § 9 Ansatz 2 Satz 2 (Mehrfachvertrieb), bei denen die Abgabe eines rabattierten Fertigarzneimittels nach § 11 nicht möglich ist."
Der solitäre Markt besteht seit 01.07.2019 nur aus denjenigen Fällen, in denen keine Generika, jedoch Importe abgegeben werden können:
- keine Auswahlmöglichkeit außer Importarzneimittel (patentgeschützter Markt)
- Ersetzungsausschluss vorgenommen, d.h. aut-idem-Kreuz gesetzt
- Fertigarzneimittel der Substitutionsausschlussliste (Arzneimittel-Richtlinie Anlage VII Teil B)
- biotechnologisch hergestelltes Fertigarzneimittel außerhalb der Anlage 1 (nicht G-BA-geregelt)
Im Rahmenvertrag wurde in § 2, Absatz 15 folgende Definition zum "Mehrfachvertrieb" gegeben:
"Mehrfachvertrieb im Sinne dieses Rahmenvertrages liegt dann vor, wenn ein patentgeschützter Wirkstoff durch einen oder mehrere pharmazeutische Unternehmer unter verschiedenen Handelsnamen vertrieben wird, ohne dass dieses Arzneimittel die Voraussetzungen für eine Klassifikation als Importarzneimittel erfüllen. Arzneimittel, die im Mehrfachvertrieb vertrieben werden und die Kriterien nach § 9 Absatz 3 erfüllen, werden in diesem Rahmenvertrag als Parallelarzneimittel bezeichnet."
Im Importmarkt ( solitärer Markt und Mehrfachvertrieb) gilt folgende Abgaberangfolge für Arzneimittel:
- Abgabe von Rabattartikeln
- GKV-VK des abgegebenen Artikels darf den GKV-VK des verordneten Artikels (Preisanker) nicht überschreiten.
Falls der Arzt nur den Produktnamen ohne Hinweise auf Import/Original oder eine bestimmte Firma auf dem Rezept vermerkt, gilt für den Importmarkt der Preis des deutschen Originals als Preisanker.
Falls Sie gegen diese Abgaberangfolge verstoßen, müssen Sie das vereinbarte Sonderkennzeichen setzen, um eine Retaxierung zu vermeiden. Mehr dazu im Thema 'Sonderkennzeichen setzen'.
Unberührt hiervon bleibt, dass die Apotheke weiterhin die Nicht-Verfügbarkeit zusätzlich mit Defektbelegen zu dokumentieren hat; im Fall der Akutversorgung und des Notdienstes zusätzliche Informationen auf dem Arzneiverordnungsblatt handschriftlich zu vermerken, mit Datum zu versehen und separat abzuzeichnen hat.
Falls aufgrund von pharmazeutischen Bedenken ein Artikel oberhalb des Preisankers abgegeben wird, besteht (bisher) keine Einigung zwischen DAV und GKV, sodass hier nach Augenmaß vorzugehen ist und sicherheitshalber die Arztrücksprache auf dem Rezept dokumentiert werden sollte.
Zusätzlich gilt aufgrund des Rahmenvertrags (§ 13 Abgabe preisgünstiger Importe nach § 9 Absatz 1 Absatz (2) Satz 2), dass ein preisgünstiger Importartikel Vorrang bezogen auf das Erreichen des Einsparziels von 2% hat.
Importausnahmen:
Ab dem 01.03.2020 werden Kennzeichen zur Ausnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Importen gemäß § 129 (1) Satz 1 Nr. 2 SGB V in Verbindung mit § 129 (1) Satz 10 SGB V für biotechnologisch hergestellte Arzneimittel und antineoplastische Arzneimittel zur parenteralen Anwendung geliefert.
Diese Artikel müssen nicht gegen preisgünstige Substitute ausgetauscht werden.
Falls demnach in einem Verkaufsvorgang ein nicht preisgünstiger Artikel des Importmarktes (solitärer Markt oder Mehrfachvertriebsgruppe) verordnet ist, für welchem im dazugehörigen Fertigarzneimittel ein Kennzeichen zur Importausnahme gesetzt ist, wird bei dessen Übernahme in den Verkauf kein Hinweis und keine Kennzeichnung auf die preisgünstigen Importe erfolgen, auch wenn derartige Artikel existieren.
In der Importsuche wird die Preisgünstigkeit anhand des GKV-VK des Originalartikels bzw. des Festbetrags ermittelt (Preisgrenze).
Im Importmarkt gelten folgende Regeln zur Ermittlung der Preisgünstigkeit:
- 15/15/5-Regel zur Bestimmung der Preisgrenze für preisgünstige Importe
Dabei ist der 'GKV-VK' (=Apo-VK - gesetzliche Rabatte nach §130a Absatz 1, 1a, 2, 3a und 3b) bzw. der Festbetrag( bzw. ab 01.02.2020: Festbetrag - gesetzliche Rabatte nach §130a Absatz 1, 1a, 2, 3a und 3b) des Originals maßgeblich.
- Die Identität der Stückzahl / Füllmenge ist zu berücksichtigen.
- Als 'preisgünstiger Import' im Sinne des Rahmenvertrags gilt ein Importarzneimittel, welches unter anderem folgende Bedingung erfüllt:
- Packungsgröße (Stückzahl / Füllmenge) des Importes ist identisch mit der des Originals
- GKV-VK des Importes ≤ ermittelte Preisgrenze auf Basis des Originals
- Die Preisgrenze wird wie folgt ermittelt:
- Prüfung, ob ein Festbetrag zur Ermittlung der Preisgrenze heranzuziehen ist.
- Bei Referenzarzneimitteln, die einer Festbetragsregelung unterliegen (Apo-VK des Originals > Festbetrag), ist maximal der Festbetrag abzüglich der gesetzlichen Rabatte (ab 01.02.2020) dieses Arzneimittels die Bemessungsgröße für die Bestimmung der Preisgünstigkeit.
Preisgrenze = Festbetrag – gesetzliche Rabatte – 15% / 15 € / 5%
- Bei Importarzneimitteln zu Arzneimitteln nach Satz 2 ist immer der für den Versicherten maßgebliche Abgabepreis des Importarzneimittels abzüglich der gesetzlichen Rabatte (ab 01.02.2020) die Bemessungsgröße für die Bestimmung der Preisgünstigkeit.
Preisgrenze = Apo-VK – gesetzliche Rabatte (ab 01.02.2020) – 15% / 15 € / 5% (falls kein Festbetrag oder Apo-VK des Originals < Festbetrag)
- Bei Referenzarzneimitteln, die einer Festbetragsregelung unterliegen (Apo-VK des Originals > Festbetrag), ist maximal der Festbetrag abzüglich der gesetzlichen Rabatte (ab 01.02.2020) dieses Arzneimittels die Bemessungsgröße für die Bestimmung der Preisgünstigkeit.
- Berechnung der Preisgrenze nach der 15/15/5-Regel:
(Prüfung, ob der für den Versicherten maßgebliche Arzneimittelabgabepreis des Importarzneimittels abzüglich der gesetzlichen Rabatte 15 % bzw. 15 € bzw. 5% niedriger ist als der Abgabepreis des Referenzarzneimittels abzüglich der gesetzlichen Rabatte ("GKV-VK") bzw. bei Festbetragsartikeln niedriger ist als der Festbetrag (ab 01.02.2020: abzüglich der gesetzlichen Rabatte).
Die Preisgrenze wird wie folgt ermittelt:
- bei einem Abgabepreis des Referenzarzneimittels abzüglich der gesetzlichen Rabatte bis einschließlich 100 € mindestens 15% niedriger
bei einem Abgabepreis des Referenzarzneimittels abzüglich der gesetzlichen Rabatte von über 100 € bis einschließlich 300 € mindestens 15 € niedriger
bei einem Abgabepreis des Referenzarzneimittels abzüglich der gesetzlichen Rabatte über 300 € mindestens 5% niedriger
Falls das Original "außer Vertrieb" ist gilt folgendes:
- Es entfällt die Berechnung der Preisgrenze und es gibt keine "Preisgünstigen Importe" (Trennzeile wird angezeigt mit "kein Treffer gefunden")
- Falls das Original verordnet wurde, bildet der GKV-VK den Preisanker.
- Prüfung, ob ein Festbetrag zur Ermittlung der Preisgrenze heranzuziehen ist.
Im Mehrfachvertrieb kommt es zu folgender Anpassung des Preisankers:
Falls ein Artikel (ohne aut idem-Kreuz) verordnet ist, welcher im Mehrfachvertrieb vertrieben wird und ...
- der verordnete Artikel ist abzügl. der gesetzlichen Rabatte teurer als das günstigste Parallelarzneimittel abzügl. der gesetzlichen Rabatte und das günstigste Parallelarzneimittel befindet sich im Vertrieb, so wird der Preisanker auf den GKV-VK des günstigsten Parallelarzneimittel gesetzt.
- der verordnete Artikel ist abzügl. der gesetzlichen Rabatte teurer als das günstigste Parallelarzneimittel abzügl. der gesetzlichen Rabatte und das günstigste Parallelarzneimittel befindet sich "außer Vertrieb", so wird der Preisanker anhand des "nächst teureren" Artikels zum günstigsten Parallelarzneimittel, welches im Vertrieb ist, gesetzt.
- der verordnete Artikel ist abzügl. der gesetzlichen Rabatte günstiger oder gleich teuer als das günstigste Parallelarzneimittel abzügl. der gesetzlichen Rabatte und verordnete Artikel befindet sich im Vertrieb, so wird der Preisanker auf den GKV-VK des verordneten Artikels gesetzt.
- der verordnete Artikel ist abzügl. der gesetzlichen Rabatte günstiger oder gleich teuer als das günstigste Parallelarzneimittel abzügl. der gesetzlichen Rabatte und verordnete Artikel befindet sich außer Vertrieb", so wird der Preisanker anhand des "nächst teureren" Artikels zum verordneten Artikel, welcher im Vertrieb ist, gesetzt.
Für das Einsparziel von 2% wird nur noch der Importmarkt betrachtet und auch nur dann, wenn mindestens ein preisgünstiges Importarzneimittel zur Verfügung steht und keine Rabattverträge zu berücksichtigen sind. Darauf macht Sie folgende eine Meldung aufmerksam, die Sie mit dem Konfigurationsparameter 'Hinweis bei Nichtabgabe preisgünstiger Import' aktivieren können.
Das Setzen eines Sonderkennzeichens verhindert, dass diese Abgabe zur Berechnung des Einsparziels herangezogen wird. Ansonsten wird bei Abgabe eines nicht preisgünstigen Artikels u.U. ein Malus auf das Einsparziel von der Krankenkasse angerechnet. Mehr dazu im Thema 'Sonderkennzeichen setzen'.
Ausnahme Impfstoffe/ Impfstoffabschlag (Herstellerabschlag nach § 130a (2) SGB V): Es wird geprüft, ob der Impfstoffabschlag größer als Null und größer als der Anbieterrabatt ist, und ob keine Ausnahmeregelung für den Impfstoffabschlag für den Kostenträger existiert. Falls eine Ausnahmeregelung existiert, wird geprüft, ob diese entweder bundesweit oder für den Kammerbereich der Apotheke gültig ist.
Standardmäßig ist der Impfstoffabschlag ab 01.07.2019 zur Berechnung des GKV-VK immer relevant, es sei denn es liegt eine anderslautende Ausnahmeregelung für den Kostenträger vor.
Damit ist der GKV-VK bei Artikeln mit Impfstoffabschlag kammerbereichs- und kostenträgerspezifisch.
Für Artikel mit relevantem Impfstoffabschlag wird der GKV-VK aus der Differenz zwischen Apo-VK und Impfstoffabschlag berechnet (GKV-VK = Apo-VK - Impfstoffabschlag).
Beachten Sie, dass der GKV-VK in der Artikelverwaltung (ohne Angabe des Kostenträgers) vom GKV-VK an der Kasse (mit Angabe des Kostenträgers) abweichen kann.
Handlungsempfehlung bzgl. Mehrkosten:
Im importrelevanten Markt (Solitärer Markt und Mehrfachvertrieb) sollten bevorzugt mehrkostenfreie Artikel abgegeben werden bzw. falls alle Artikel über dem Festbetrag liegen, ist möglichst ein Artikel mit geringen Mehrkosten auszuwählen.
Mehrkostenfreie Artikel erkennen Sie anhand der Festbetrags-Icons: Apo-VK des Artikels liegt oberhalb des Festbetrags (Mehrkosten fallen an); Apo-VK des Artikels ist kleiner / gleich Festbetrag (Keine Mehrkosten)
Für den Fall, dass alle Artikel über dem Festbetrag liegen, empfohlen wir, in einer der freien Ansichten der Trefferliste (Ansicht 5- 7) die Spalte Mehrkosten zu konfigurieren, so dass Sie einen Artikel mit möglichst geringen Mehrkosten auswählen können. Mehr dazu im Thema 'Listenansichten - Tabellenkonfiguration'.
Unwirtschaftliche Abgaben:
Die Abgabe ist unwirtschaftlich, ...
- falls der solitäre Markt betroffen ist UND
- das Original ist nicht "außer Vertrieb" UND
- der GKV-VK des abgegebenen Importes ist größer als der GKV-VK des Originals.
- falls der Mehrfachvertrieb betroffen ist UND
- mindestens ein Parallelarzneimittel ist "im Vertrieb" UND
- der GKV-VK des abgegebenen Artikels (Import oder Parallelarzneimittel) ist größer als der GKV-VK des günstigsten Parallelarzneimittels, welches "im Vertrieb" ist.
Anmerkung:
Falls der abgegebene Artikel vom Anbieter Kohlpharma stammt und das Kohlpharma-Sorglos-Paket konfiguriert ist, dann wird im Verkauf nicht auf die "unwirtschaftliche Abgabe" hingewiesen bzw. im Rezeptmanagement wird nur eine Information protokolliert.
Eine automatische Importsuche im Verkauf steuern Sie mit den Konfigurationsparametern Autom. Importsuche (bis 30.06.2019) bzw. Autom. Importsuche (GKV-Rezept) (ab 01.07.2019) und Autom. Importsuche (Privatrezept) (ab 01.07.2019). Sie finden diese in den Systemeinstellungen der Kasse, Gültigkeitsbereich 'Arbeitsplatz' auf der Seite Automatische Artikelsuchen.
Mehr Informationen dazu in folgenden Hilfethemen:
Oben im Fenster sehen Sie folgende Felder:
Sie haben folgende Eingabe-/ Suchmöglichkeit:
- Artikelbezeichnung - Geben Sie hier den Suchbegriff für eine neue Artikelsuche ein. Die Auto-Vervollständigung des Suchbegriffs können Sie deaktivieren. Nutzen Sie dazu den Konfigurationsparameter 'Suchbegriff automatisch vervollständigen'
- / Enter-Taste - Startet eine Standardartikelsuche. Mehr dazu im Thema 'Artikel suchen'.
Die ermittelten Artikel werden anhand der Artikelkurzbezeichnung ermittelt und als Trefferliste angezeigt. Eine zusätzliche Suche über den Artikellangnamen können Sie konfigurieren. Mehr dazu im Thema 'Konfiguration der Artikeltrefferlisten'.
- / Strg+Enter-Taste - Startet eine phonetische Artikelsuche. Mehr dazu im Thema 'Phonetische Artikelsuche'.
- Filterkriterien - Zeigt die auf die aktuelle Suche angewendeten Filterkriterien, jeweils getrennt durch /.
Darunter werden Ihnen die wichtigsten Details für den Ausgangsartikel dieser Vergleichssuche angezeigt:
- Ausgangsartikel - Artikelbezeichnung des Ausgangsartikels
- DAR - Darreichungsform-Kennzeichen.
- Einheit - Packungsgrößenangabe in Menge und Einheit.
- PZN - Pharmazentralnummer.
- VK - Verkaufspreis des Ausgangsartikels. Anzeige des VK mit folgender Priorisierung:
- für GKV-Rezeptverkauf: Apo-VK-->UVP-->Eigener VK
- nicht im GKV-Rezeptverkauf oder innerhalb der Artikelverwaltung: Eigener VK-->UVP-->Apo-VK (ggf. gemindert um den Erstattungsbetrag)
- Preisgrenze - Preisgrenze bezogen auf den Originalartikel: GKV-VK - 15 %/15 € /5 % bzw. Festbetrag - 15 %/15 € /5 %
- Preisanker - Als Preisanker wird GKV-VK des verordneten Artikels angesetzt.
Im mittleren Bereich des Fensters wird Ihnen die Trefferliste mit den ermittelten Artikeln angezeigt.
Es stehen sieben verschiedene Ansichten für die Trefferliste zur Verfügung. Durch Anklicken der Register können Sie zwischen diesen Ansichten wechseln.
Initial wird die 'Ansicht: 2 Anbieter' aufgeblendet.
Informationen zur Darstellung in den anderen Ansichten finden Sie in folgendem Thema: 'Trefferlistenansicht 'Standard - Filialen & Partner''
Die Treffer der Importsuche werden zunächst in der Ansicht 2 angezeigt. Diese ist im Vergleich zu allen anderen Vergleichssuchen um folgende Information erweitert:
- GKV-VK - Verkaufspreis des Artikels unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rabatte nach §130a, Absatz1, 1a, 2, 3a und 3b.
Infobereich: In allen Vergleichsartikelsuchen ist im unteren Bereich des Fensters ein spezieller Infobereich integriert. Er stellt Ausgangsartikel und ermittelte Vergleichsartikel einander mit Inhaltsstoffen, Dosierung, aut idem-Indikationen, ggf. Informationen zur Gelben Liste und Preisinformationen gegenüber. Die fachliche Prüfung auf Austauschbarkeit der Präparate wird dadurch stark vereinfacht.
Importsuche durchführen
Gehen Sie folgendermaßen vor:
- Starten Sie zunächst eine normale Artikelsuche.
- Wählen Sie aus dem Suchergebnis den gewünschten Ausgangsartikel aus.
- Wählen Sie Vergleichsartikel - F11 und wählen die Importsuche im Fenster Vergleichsartikel auswählen aus.
Oder klicken oder tippen Sie auf das angezeigte Import-Icon:
Icon Importinformation: Originalpräparat, EU-Import (Reimport), preisgünstiger EU-Import (Reimport), Importmarkt ohne Importe, problematischer (preisgünstiger) EU-Import (Reimport) oder Hilfstaxe. Klicken oder touchen Sie die Icons, um eine Vergleichsartikelsuche für Importartikel zu starten bzw. um den Artikel schnell zu taxieren. PZN für Bestellung bzw. Lagerverwaltung - wird in den elektronischen Zusatzdaten durch passende Sonder-PZN ersetzt.
Die Importsuche wird durchgeführt und die Trefferliste angezeigt.
Im Feld Filterkriterien können Sie ablesen, dass Sie das Ergebnis einer Importsuche sehen.
Es werden der Ausgangsartikel abhängig vom Markt aufgelistet:
- im Solitären Markt: alle Treffer der gleichen Importgruppe
- im Mehrfachvertrieb: alle Treffer der gleichen Mehrfachvertriebsgruppe
Der Markierungsbalken befindet sich nach Abschluss der Suche stets auf dem Ausgangsartikel. Ausnahme:
Falls der Konfigurationsparameter 'Fav. Artikel GKV (Kriterien Artikelauswahl)' auf vorschlagen eingestellt ist und Sie führen einen Verkauf durch, dann ist der Ausgangsartikel anhand des GKV-VKs einsortiert (zu erkennen an blauer Schrift).
Anzeige der Suchergebnisse nach einer Importsuche
- im solitären Markt
Sie sehen Artikel die (entsprechend der aut idem-Kennzeichnung, Artikel auf der Substitutionsausschlussliste, Artikel aus dem "patentgeschützten Markt" oder biotechnologisch hergestellte FAMs, die nicht durch den G-BA geregelt sind), anstatt des verordneten Artikels abgegeben werden können, sofern keine Rabattartikel existieren.
Ein Austausch unter einem Original und seinen Importen gilt nach allgemeiner Auffassung nicht als eine „Ersetzung des Arzneimittels durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel“. Vielmehr handelt es sich um dasselbe Präparat, das sich lediglich im Vertriebsweg unterscheidet, wogegen medizinisch/pharmazeutisch nichts einzuwenden ist. Diese Original-Import-Gruppe wird nur in der automatischen Vergleichssuche an der Kasse ermittelt.
- im Mehrfachvertrieb
Es werden alle Treffer der gleichen Mehrfachvertriebsgruppe angezeigt.
Es darf nur das preisgünstigste Parallelarzneimittel (nicht außer Vertrieb) oder ein günstigeres Parallelarzneimittel abgegeben werden (sonst unwirtschaftlich).
Die Preisgrenze wird anhand des GKV-VK des günstigsten Parallelarzneimittels unter Anwendung der 15 /15 / 5 berechnet.
Auch im Mehrfachvertrieb gilt folgendes:
Rabattverträge haben Vorrang. Preisgünstige Importe tragen zur Erreichung des Einsparziels bei und sollten bevorzugt abgegeben werden (ggf. Sonderkennzeichen setzen). Der abgegebene Artikel darf nicht teurer als der verordnete Artikel sein.
Sofern keine Rabattartikel existieren oder diese bereits in einer vorhergehenden Trefferliste angezeigt wurden, wird die Trefferliste der Importsuche angezeigt.
Die Trefferliste gliedert sich in Abhängigkeit vom GKV-VK des verordneten bzw. Ausgangsartikels der Importsuche in folgende Abschnitte:
Ausgangssituation 1: GKV-VK des verordneten bzw. Ausgangsartikels ist preisgünstig und es gibt keine preisgünstigen Importe, die im GKV-VK teurer sind als der verordnete bzw. Ausgangsartikel.
Die Trefferliste gliedert sich in folgende Abschnitte:
- Mit dem Ausgangsartikel identische Präparate mit Original- oder Import-bzw. Reimport-Kennzeichen.
- Preisgünstige Importe (Preisanker) Trennzeile
- Artikel, deren GKV-VK ≤ Preisgrenze und die gleich teuer oder günstiger als der verordnete Artikel sind.
Ausgangssituation 2: GKV-VK des verordneten bzw. Ausgangsartikels ist preisgünstig und es gibt mindestens einen im GKV-VK teureren Artikel, der ebenfalls als preisgünstiger Import gilt.
Die Trefferliste gliedert sich in folgende Abschnitte:
- Mit dem Ausgangsartikel identische Präparate mit Original- oder Import-bzw. Reimport-Kennzeichen, die nicht preisgünstig sind, oder die keine .
- Preisgünstige Importe oberhalb des Preisankers Trennzeile, falls Artikel oberhalb des Preisankers existieren
- Preisgünstige Importartikel, deren GKV-VK größer als der GKV-VK des verordneten bzw. Ausgangsartikels sind. Diese Artikel sollten Sie nicht abgeben, um Retaxierungen zu vermeiden.
- Preisgünstige Importe (Preisanker) Trennzeile
- Artikel, deren GKV-VK ≤ Preisgrenze und die gleich teuer oder günstiger als der verordnete Artikel sind.
Die Sortierung der Importtrefferliste erfolgt nach dem GKV-VK absteigend (bei gleichem GKV-VK nach der Artikelkurzbezeichnung und bei gleicher Kurzbezeichnung nach dem Anbieter). Jedoch kann mit dem Konfigurationsparameter 'Ausgangsartikel in Importsuche' gesteuert werden, ob der Ausgangsartikel ein- bzw. umsortiert werden soll, sofern dieser nicht zu den preisgünstigen Importen gehört.
Importmarkt ohne Rabattarzneimittel: Preisgrenze = 465,15 * 0,95 = 441,89
Wenn keine preisgünstigen Treffer gefunden wurden, dann wird kein Treffer gefunden angezeigt
Importmarkt ohne Rabattarzneimittel – mit Festbetrag (FB):
PZN 349530 hat einen Festbetrag von 24,44 € und einen Generikarabatt von 2,68 €.
Berechnung des Preisgrenze ab 01.02.2020: Preisgrenze = (24,44 € - 2,68 €) * 0,85 = 18,50
Die Abgabe preisgünstiger Importartikel im Importmarkt hilft Ihnen, das Einsparziel von 2% zu erreichen. Bei Abgabe eines nicht preisgünstigen Artikels im Importmarkt ist das Setzen des Sonderkennzeichens nicht verpflichtend; es bewirkt nur, dass die Abgabe nicht (als Malus) auf das Einsparziel berechnet wird. Eine Retaxierung ist hier jedoch nicht zu befürchten.
Damit Sie sich einen Hinweis bei Nichtabgabe eines preisgünstigen Importartikels anzeigen lassen können, steht Ihnen der Konfigurationsparameter Hinweis bei Nichtabgabe preisgünstiger Import zur Verfügung. Dieser ist standardmäßig deaktiviert, d.h. Sie erhalten keine Hinweismeldung in Verkaufsvorgängen.
Das Verfahren bei der Abgabe eines nicht preisgünstigen Artikels im Importmarkt ist in folgendem Hilfethema beschrieben: 'Sonderkennzeichen setzen'
Falls für einen verordneten preisgünstigen Importartikel im Importmarkt keine Rabattartikel existieren oder übergangen wurden und es gibt mindestens einen weiteren preisgünstigen Importartikel, dessen GKV-VK größer als der GKV-VK des verordneten Artikels ist, dann wird die Trennzeile Preisgünstige Importe oberhalb des Preisankers angezeigt. Als Preisanker wird der GKV-VK des verordneten Artikels angesetzt. Die Artikel unter dieser Trennzeile sollten Sie nicht abgeben. Findet ggf. dennoch eine Abgabe oberhalb des Preisankers statt, müssen Sie ein Sonderkennzeichen setzen und den Grund auf dem Rezept dokumentieren.
Preisgünstige Importartikel, deren GKV-VK gleich teuer oder günstiger als der des verordneten Artikels sind, werden unterhalb der Trennzeile Preisgünstige Importe (Preisanker) angezeigt.
Falls mehrere gleich teure Importartikel wie der verordnete Artikel existieren, dann wird die Trennzeile Preisgünstige Importe (Preisanker) oberhalb dieser Artikel angezeigt.
Die Preisgrenze für die Ermittlung der preisgünstigen Artikel bezieht sich auf den GKV-VK des Originalartikels bzw. ggf. den Festbetrag.
In diesem Beispiel wurde wie folgt gerechnet:
Preisgrenze= GKV-VK des Originalartikels x <15/15/5-Regel> = 1533,91 € x 0,95= 1457,21 €
--> Als preisgünstiger Importartikel gilt also auch noch der Artikel mit einem GKV-VK von 1457,19 €. Da er aber teurer als der verordnete Artikel ist, dessen GKV-VK=1445,20 € beträgt, wird er unter Preisgünstige Importe oberhalb des Preisankers einsortiert, da er oberhalb des sogenannten Preisankers (GKV-VK des verordneten Artikels) liegt.
Alle anderen gleich teuren und günstigeren Importartikel werden unter Preisgünstige Importe (Preisanker) einsortiert. Dies trifft in unserem Beispiel auch auf den verordneten Artikel zu.
Findet ggf. dennoch eine Abgabe oberhalb des Preisankers statt, muss ein Sonderkennzeichen gesetzt und der Grund auf dem Rezept dokumentiert werden. Falls aufgrund von pharmazeutischen Bedenken ein Artikel oberhalb des Preisankers abgegeben wird, besteht (bisher) keine Einigung zwischen DAV und GKV, sodass hier nach Augenmaß vorzugehen ist und sicherheitshalber die Arztrücksprache auf dem Rezept dokumentiert werden sollte.
Das Verfahren bei der Abgabe eines teureren Artikels (im GKV-VK teurer als der verordnete Artikel) im Importmarkt, d.h. wenn sowohl die Preisgrenze als auch der Preisanker überschritten wurde, ist in folgendem Hilfethema beschrieben: 'Sonderkennzeichen setzen'
Eine spezielle Kennzeichnung erhalten Importartikel, welche problematisch in der Abgabe sind. Ihr GKV-VK, bei welchem alle Abschläge der pharmazeutischen Unternehmen berücksichtigt sind, ist höher als der des Originalartikels. Deshalb sind diese Artikel unwirtschaftlich (und damit retaxierungsgefährdet), weshalb Sie die Abgabe eines preisgünstigen Importes oder des Originalartikels erwägen sollten.
Bei Abgabe eines nicht preisgünstigen bzw. eines teuren Imports wird an der Kasse der übernommene Artikel mit dem bzw. Icon gekennzeichnet.
Diese Abgaberegelung gilt nicht für Hilfsmittel inkl. Impfstoffe für den Sprechstundenbedarf, da die Krankenkasse in jedem Fall den vereinbarten Vertragspreis (meist in der A+V Hilfsmittelvertragsdatenbank) zahlt. Bei Arzneimittelverordnungen auf Sprechstundenbedarf empfehlen wir jedoch die Beachtung der Wirtschaftlichkeit bezüglich des GKV-VK, insbesondere auch bei Stückelungen.
In der Importsuche werden rabattierte Artikel bei einer automatischen Importsuche zum Austausch angeboten, sofern Sie die Suche für einen Kostenträger starten. Diese rabattierten Artikel wurden auch in der vorher durchgeführten Rabattvertragssuche eingeblendet.
Bei einer manuellen Importsuche werden die Rabattartikel nicht mehr angeboten, da man sie in der vorhergehenden Rabattartikeltrefferliste übergangen hat.
In diesem Beispiel werden viele Artikel oberhalb der Trennzeile Preisgünstige Importe oberhalb des Preisankers angezeigt, obwohl die unterhalb der Preisgrenze liegen. Da liegt daran, dass für sie keine Original-/ Importbeziehung zum Originalartikel existiert. In diesem Fall würde deren Abgabe nicht in die Importquote einfließen, jedoch nicht als Verstoß gegen die Abgaberangfolge gewertet werden, da sie preisgünstig sind.
Beim Wechsel in die Artikeldetails sehen Sie auf der Seite Änderungsinfo, dass die Original-PZN fehlt, so dass die Beziehung nur anhand der Importgruppennummer hergestellt werden kann.
Abgaben gelten im Importmarkt in folgenden Fällen als unwirtschaftlich:
-
Im solitären Markt gilt die Abgabe eines Importes, dessen GKV-VK größer ist als der GKV-VK des Originals, als unwirtschaftlich.
-
Im Mehrfachvertrieb ist die Abgabe eines Artikels mit GKV-VK größer als GKV-VK des günstigsten Parallelarzneimittels unwirtschaftlich.
Um Sie bei einer unwirtschaftlichen Abgabe auf GKV-Rezept auf diese Tatsache und die damit verbundene Retaxierungsgefahr aufmerksam zu machen, wird nun in diesem Fall die Importsuche immer eingeblendet.
Dies ist für den Fall der unwirtschaftlichen Abgabe unabhängig von den Einstellungen im Konfigurationsparameter Autom. Importsuche (GKV-Rezept), den Sie bspw. auch auf nie oder auf nur, falls preisgünstig einstellen können.
Bei Übernahme des als unwirtschaftlich geltenden Artikels in den Verkauf wird eine Hinweismeldung angezeigt.
An der Kasse wird der Artikel mit dem Icon gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung erfolgt ebenfalls in der Verkaufsverwaltung und im Rezeptmanagement.
Im Rezeptmanagement wird eine unwirtschaftliche Abgabe rot unterlegt signalisiert.
Der Impfstoffabschlag nach § 130a Abs. 2 wird grundsätzlich immer berücksichtigt, es sei denn, es liegt eine entsprechende Ausnahmemeldung vor.
Für Artikel mit Impfstoffabschlag wird der GKV-VK aus der Differenz zwischen Apo-VK und Impfstoffabschlag berechnet (GKV-VK = Apo-VK - Impfstoffabschlag).
Ausgangsartikel ist vom Substitutionsausschluss betroffen
Wirkstoffe, die in der Substitutionsausschluss-Liste (nach § 129 Absatz 1a Satz 2 SGB V (Arzneimittel-Richtlinie Anlage VII Teil B); auch "aut idem-Liste" genannt) aufgeführt sind, dürfen ab 01.04.2014 nicht gemäß aut idem-Kriterien (nach § 9 Absatz 3 Rahmenvertrag nach § 129 SGB V) ersetztwerden.
Das heißt, Präparate mit diesen Wirkstoffen dürfen nicht aufgrund von Rabattverträgen oder entsprechend aut idem ausgetauscht werden, sofern der abgegebene Artikel nicht das Original oder ein Importartikel zum verordneten Artikel ist. Ein Austausch durch einen Original- oder Importartikel ist erlaubt, da es sich dabei um das Selbe und nicht nur um das Gleiche handelt.
Es handelt sich um folgende Wirkstoffe (Stand 18.09.2014, lt. G-BA gemäß § 91 SGB V, veröffentlicht am 09.12.2014): Betaacetyldigoxin (Tabletten), Ciclosporin (Lösung zum Einnehmen und Weichkapseln), Digitoxin (Tabletten), Digoxin (Tabletten), Levothyroxin-Natrium (Tabletten), Levothyroxin-Natrium + Kaliumiodid (fixe Kombination) (Tabletten), Phenytoin (Tabletten), Tacrolimus (Hartkapseln).
Falls Sie einen Artikel mit einem Wirkstoff entsprechend der Substitutionsausschlussliste erfassen, so wird in Rabattvertrags-, aut idem- und Importsuchen im rechten oberen Bereich der Schriftzug Substitutionsausschluss (Importe möglich) mit dem Icon 'Substitutionsausschluss' angezeigt. Die vom Substitutionsausschluss betroffenen Artikel sind in Artikeltrefferlisten immer mit dem bzw. Icon (zusätzliche Überwachung) gekennzeichnet.
Die Trefferliste enthält den Originalartikel und ggf. Importartikel.
Zum 01.08.2016 wurde die Substitutionsausschlussliste erweitert. Es kommen u.a. Betäubungsmittel mit generellen und bedingten Substitutionsausschlüssen (hinsichtlich der Bedingungen Applikationshöchstdauer und -häufigkeit) hinzu. Die bedingten Substitutionsausschlüsse können aktuell noch nicht speziell gekennzeichnet werden, da die entsprechenden Daten noch nicht geliefert werden. In Vergleichssuchen werden jedoch nur die erlaubten Alternativen aufgrund der hinterlegten Auswahlgruppe angezeigt.
aut idem-Kreuz für Import-/Originalartikel gesetzt
Wenn das aut-idem Kreuz gesetzt ist und Sie haben dies mit aut idem markieren - F3 beim Artikel vermerkt, hat das folgende Auswirkungen an der Kasse:
- Wenn der Ausgangsartikel (Original oder Import) rabattiert ist, so wird der Ausgangsartikel übernommen.
- Wenn der Ausgangsartikel (Original, Import mit Beziehung zum Original oder Import ohne Beziehung zum Original) nicht rabattiert ist, so wird die Importsuche sowohl anhand der Original-Import-Beziehung als auch anhand der Importgruppennummer ausgeführt, um ggf. Rabattvertragsartikel zu finden:
- Wenn Rabattartikel bei der Suche anhand der Original-Import-Beziehung vorhanden sind, so wird die Trefferliste angezeigt. Bei Auswahl eines nicht rabattierten Artikels erfolgt die Abfrage zum Setzen des Sonderkennzeichens.
Nur falls mindestens ein Rabattvertragsartikel anhand der Suche über die Importgruppen-Nr. gefunden wurde (der über die Original-Import-Beziehung nicht gefunden worden wäre), wird rechts oben in schwarzer Fettschrift Suche auch über Importgruppen-Nr., bitte Übereinstimmung prüfen! und das Icon angezeigt.
- Wenn keine Rabattartikel vorhanden sind, so wird eine Importsuche anhand der Original-Import-Beziehung und ggf. der Importgruppennummer ausgeführt.
Hierbei wird die komplette Import-Trefferliste angezeigt und nicht nur Ausgangsartikel und rabattierte Artikel.
- Wenn Rabattartikel bei der Suche anhand der Original-Import-Beziehung vorhanden sind, so wird die Trefferliste angezeigt. Bei Auswahl eines nicht rabattierten Artikels erfolgt die Abfrage zum Setzen des Sonderkennzeichens.
Wenn das aut-idem-Kreuz gesetzt ist, hat das folgende Auswirkungen im Rezeptscan an der Kasse:
- Wenn der Ausgangsartikel eindeutig erkannt wurde (Original oder Import) und rabattiert ist, so wird der verordnete Artikel sowohl in der 1. Artikelzeile grün hinterlegt angezeigt, als auch in der 2. Artikelzeile als Abgabeartikel grün hinterlegt angezeigt.
- Wenn der Ausgangsartikel eindeutig erkannt wurde (Original oder Import) und nicht rabattiert ist, so wird die Importsuche durchlaufen und auf rabattierte Originale/ Importe geprüft:
- Wenn Rabattartikel vorhanden sind (ggf. auch mehrere), so wird der verordnete Artikel in der 1. Artikelzeile grün hinterlegt angezeigt, ein Rabattartikel wird in der 2. Artikelzeile als Abgabeartikel grün hinterlegt vorgeschlagen. Im Rezeptmanagement wird das Rezept bei Übernahme des Rabattartikels grün durchlaufen.
Wenn aus der aufgeblendeten Trefferliste ein anderer rabattierter Artikel ausgewählt wird, so wird dieser ebenfalls grün hinterlegt angezeigt. Wird ein nicht rabattierter Artikel gewählt, erfolgt nach Übernahme an die Kasse die Abfrage nach dem Sonderkennzeichen. Bei gesetztem Sonderkennzeichen wird der Artikel grün hinterlegt, bei fehlendem Sonderkennzeichen gelb.
- Wenn kein Rabattartikel vorhanden ist, wird der verordnete Artikel sowohl in der 1. Artikelzeile grün hinterlegt angezeigt, als auch in der 2. Artikelzeile als Abgabeartikel grün hinterlegt angezeigt. Im Rezeptmanagement wird das Rezept bei Übernahme des verordneten Artikels grün durchlaufen.
- Wenn bei der Importsuche Artikel gefunden werden, können sie wie bisher über die Auswahlliste der Importsuche angezeigt werden.
Falls der Ausgangsartikel kein preisgünstiger Import ist, wird ein preisgünstiger Import vorgeschlagen.
- Wenn Rabattartikel vorhanden sind (ggf. auch mehrere), so wird der verordnete Artikel in der 1. Artikelzeile grün hinterlegt angezeigt, ein Rabattartikel wird in der 2. Artikelzeile als Abgabeartikel grün hinterlegt vorgeschlagen. Im Rezeptmanagement wird das Rezept bei Übernahme des Rabattartikels grün durchlaufen.
Falls Sie keinen in der Importsuche angegebenen rabattierten Artikel in den Verkauf übernehmen, sollten Sie das Setzen eines Sonderkennzeichens erwägen oder aus einer erneut gestarteten Importsuche über Vergleichssuche - Alt+F11 einen rabattierten Artikel übernehmen, um Retaxierungen zu vermeiden.
Importsuche ohne Originalartikel
Die automatische sowie die manuelle Importsuche wird auf Basis der Original-Import-Beziehung sowie zusätzlich auch über die Importgruppennnummer ausgeführt.
Die Suche anhand der Importgruppennnummer ist sinnvoll, wenn z.B. das Original gelöscht wurde, damit alle Importe, die als "das Gleiche" gelten, automatisch gefunden werden. Aber die Preisgrenze und damit Aussagen zur Preisgünstigkeit sind nur möglich, wenn unter den Treffern das Original vorhanden ist und es gelten nur solche Importe als "preisgünstige Importe", deren GKV-VK kleiner oder gleich der Preisgrenze sind, in der Packungsgröße-Menge mit dem Original übereinstimmen und eine Original- Import-Beziehung besitzen.
Hinweis auf biotechnologisch hergestellte Arzneimittel
Falls der Ausgangsartikel biotechnologisch hergestellt wird und er ist nicht von der Anlage 1 ("Austauschbare biotechnologisch hergestellte Arzneimittel nach § 9 Absatz 1 Buchstabe d") des Rahmenvertrags nach § 129 SGB V erfasst, darf er nicht gemäß aut idem-Kriterien (nach § 9 Absatz 3 Rahmenvertrag nach § 129 SGB V)
ersetzt werden.
Falls der Ausgangsartikel biotechnologisch hergestellt wurde, wird im Fenster der Trefferliste rechts oben folgender Hinweis ausgegeben:
biotechnologisch hergestellt
Die Hinweise 'NICHT G-BA-geregelt ...' sowie 'G-BA geregelt' entfallen in diesem Fall.
Mehr dazu im Thema 'Austauschbarkeit eines biotechnologisch hergestellten Originalarzneimittels'.
Artikel für Abgabe auswählen
Gehen Sie wie folgt vor:
- Wählen Sie den gewünschten Artikel mit den Pfeiltasten oder durch Anklicken mit der Maus aus.
- Abhängig vom aufrufenden Modul erhalten Sie folgendes Ergebnis:
- Haben Sie die Importsuche während eines Verkaufs durchgeführt, übernimmt Enter (bzw. Doppelklick) den Artikel in den Verkauf.
Er ersetzt den dort ursprünglich erfassten Artikel (= Austausch).
- Außerhalb eines Verkaufs werden Ihnen nach Drücken von Enter die Artikeldetails angezeigt.
- Haben Sie die Importsuche während eines Verkaufs durchgeführt, übernimmt Enter (bzw. Doppelklick) den Artikel in den Verkauf.
Trefferliste konfigurieren
Sie können mit Hilfe von Konfigurationsparametern die Anzeige der Trefferlisten beeinflussen und z.B. bewirken, dass der Infobereich angezeigt bzw. ausgeblendet wird.
Sie finden die Konfigurationsparameter in den Systemeinstellungen der Artikelverwaltung, Gültigkeitsbereich 'Arbeitsplatz' auf der Seite Trefferlisten.
Mehr dazu im Thema 'Systemeinstellungen Artikelverwaltung'.
Weitere Info und Funktionen
Tipps & Tricks: Konfiguration der Aut-idem- und Importsuche