Historie der Online-Anfragen einsehen und ausdrucken

Kurz erklärt

Wenn Sie Online-Verfügbarkeitsanfragen beim Lieferanten nutzen, so können Sie sich aus den Artikeldetails eine Liste von bisher beim Lieferanten gestellten Online-Verfügbarkeitsanfragen mitsamt den Rückmeldungen anzeigen lassen und ausdrucken.

Selbstverständlich beinhaltet das Formular alle erforderlichen Angaben laut Rahmenvertrag § 129 SGB.

Die Daten der Online-Verfügbarkeitsanfragen werden je nach Relevanz unterschiedlich lang gespeichert. Für Anfragen aus der Kasse und den Vergleichssuchen im Rezeptscan, welche rabattvertragsrelevant sein können, wird bspw. eine Historisierung über die letzten 36 Monate vorgenommen.

Dies kann hilfreich sein, wenn Sie im Fall einer Retaxation nachträglich nachweisen möchten, dass z.B. ein Rabattartikel zum Zeitpunkt der Rezeptbelieferung nicht lieferbar war. Dieser Nachweis kann vom Kostenträger aus Kulanz anerkannt werden.

 

Falls eine PZN innerhalb des Auswertungszeitraums Bestandteil der Dringlichkeitsliste war und mindestens ein Lieferant Nichtverfügbarkeit zurückgemeldet hat, wird ein entsprechender Hinweis eingeblendet und ausgedruckt.

 

Nutzen Sie zum Einsehen historisierter Online-Anfragen die Funktion Online Historie - Alt+F6.

 

 

Historie der Onlineanfragen einsehen und ausdrucken

Gehen Sie wie folgt vor:

  1. Öffnen Sie die Artikeldetails zum gewünschten Artikel.
  2. Wählen Sie Online Historie - Alt+F6.

    Das Fenster Online Anfrage-Historie öffnet sich.

  3. Stellen Sie den gewünschten Zeitraum ein, für welchen Sie die durchgeführten Online-Anfragen angezeigt haben möchten.
  4. Wählen Sie OK - F12.

    Das Fenster Historie Online-Verfügbarkeitsanfrage öffnet sich.

  5. Wählen Sie Drucken - F9, um den Nachweis auszudrucken.

    Der Nachweis über das Ergebnis der Verfügbarkeitsanfrage wird ausgedruckt. Laut Rahmenvertrag ist der Aufdruck der IK-Nummer der anfordernden Apotheke erforderlich. Haben Sie mehrere IK-Nummern im Firmenstamm hinterlegt, wird die Standard-IK-Nummer aufgedruckt.

 

Damit haben Sie den Nachweis über die Nichtverfügbarkeit eines Rabattartikels ausgedruckt. Änderungen an diesem Nachweis sind ausgeschlossen. Ein entsprechender Hinweis laut Rahmenvertrag § 2 Abs. 11 befindet sich am Ende der Ergebnisliste der Verfügbarkeitsanfrage.

 

Handelt es sich um Artikel, welche nur direkt vertrieben werden, ist laut Rahmenvertrag lediglich das Datum ausschlaggebend, um den Nachweis der Nichtverfügbarkeit zu erbringen.

 

Um sich die Historie der Online-Anfragen für einen speziellen Lieferanten anzusehen und auszudrucken, gehen Sie vor, wie in folgendem Hilfethema beschrieben: 'Rückmeldungen von Online-Anfragen ausdrucken'

 

Weitere Info und Funktionen

 

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