Pflegehilfsmittel zum Verbrauch abgeben und abrechnen

Patienten ab Pflegestufe 0, die zu Hause betreut werden, haben Anrecht auf die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Beachten Sie, dass sich die Belieferung mit Pflegehilfsmitteln grundlegend von der Belieferung mit Hilfsmitteln unterscheidet.

Gesetzliche Grundlage für die Abgabe und Abrechnung in der Apotheke ist der Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln (§ 78 Absatz 1 i.V.m. § 40 Absatz 2 SGB XI) zwischen dem DAV und den Spitzenverbänden der Pflegekassen. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden nicht vom Arzt verordnet.

Der Ablauf im Überblick

  1. Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse stellen, d.h. Genehmigung

    Mehr dazu lesen Sie in Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse stellen.

  2. Genehmigungsdaten in IXOS einpflegen

    Mehr dazu im Thema 'Genehmigten Antrag auf Kostenübernahme einpflegen'.

  3. Artikel abgeben und Erklärung zum Erhalt eines Pflegehilfsmittels ausdrucken bzw. digital unterschreiben lassen

    Mehr dazu im Thema 'Pflegehilfsmittel abgeben'.

  4. Abrechnung der Pflegehilfsmittel-Abgabe

    IXOS erzeugt bei erfolgter Abgabe einen elektronischen Datensatz und übermittelt diesen automatisch an das Abrechnungszentrum.

    Die digital oder auf Papier unterschriebene Erklärung zum Erhalt eines Pflegehilfsmittels wird in der Apotheke aufbewahrt.

    Im Rezeptmanagement werden Pflegehilfsmittel wie die anderen E-Rezepte automatisch durch die Register geschoben. Die Rückmeldungen der Rechenzentren werden ebenso angezeigt.

    Mehr dazu lesen Sie in Pflegehilfsmittel-Abrechnungen im Rezeptmanagement.

In folgenden Modulen sehen Sie außerdem Informationen zur Abgabe von Pflegehilfsmitteln:

 

Weitere Info und Funktionen