Pflegehilfsmittel zum Verbrauch abgeben und abrechnen

Patienten ab Pflegestufe 0, die zu Hause betreut werden, haben Anrecht auf die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Beachten Sie, dass sich die Belieferung mit Pflegehilfsmitteln grundlegend von der Belieferung mit Hilfsmitteln unterscheidet.

Gesetzliche Grundlage für die Abgabe und Abrechnung in der Apotheke ist der Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln (§ 78 Absatz 1 i.V.m. § 40 Absatz 2 SGB XI) zwischen dem DAV und den Spitzenverbänden der Pflegekassen. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden nicht vom Arzt verordnet.

Es handelt sich um Artikel aus folgenden Produktgruppen:

 

Der Ablauf im Überblick

  1. Voraussetzungen:
  2. Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse stellen, d.h. Genehmigung

    Mehr dazu lesen Sie in Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse stellen.

  3. Genehmigungsdaten in IXOS einpflegen

    Mehr dazu im Thema 'Genehmigten Antrag auf Kostenübernahme einpflegen'.

  4. Artikel abgeben und Erklärung zum Erhalt eines Pflegehilfsmittels ausdrucken bzw. digital unterschreiben lassen (nur bei elektronischer Abrechnung)
    1. Abrechnung über das Abrechnungszentrum

      Mehr dazu im Thema 'Pflegehilfsmittel abgeben'.

    2. für die Direktabrechnung mit der Pflegekasse (entfällt bei elektronischer Abrechnung)

      Mehr dazu im Thema 'Pflegehilfsmittel abgeben und direkt mit der Pflegekasse abrechnen'.

  5. Abrechnung der Pflegehilfsmittel-Abgabe
    1. mit der Pflegekasse über das Abrechnungszentrum

      Papiergebundene Abrechnung: Senden Sie die beim Verkauf ausgedruckte und vom Kunden unterschriebene Erklärung zum Erhalt eines Pflegehilfsmittels mit Ihren Rezepten zu Ihrem Abrechnungszentrum. Dieses regelt die Abrechnung mit der Pflegekasse.

      Elektronische Abrechnung: IXOS erzeugt bei erfolgter Abgabe einen elektronischen Datensatz und übermittelt diesen automatisch an das Abrechnungszentrum. Die digital oder auf Papier unterschriebene Erklärung zum Erhalt eines Pflegehilfsmittels wird nicht mehr über das Abrechnungszentrum eingereicht, sondern in der Apotheke aufbewahrt.

    2. direkt mit der Pflegekasse (entfällt bei elektronischer Abrechnung)

      Senden Sie die beim Verkauf ausgedruckte und vom Kunden unterschriebene Erklärung zum Erhalt eines Pflegehilfsmittels sowie die Rechnung für die abgegebenen Pflegehilfsmittel direkt an Ihr Abrechnungszentrum.

 

 

In folgenden Modulen sehen Sie außerdem Informationen zur Abgabe von Pflegehilfsmitteln:

 

 

Weitere Info und Funktionen

 

Konzept-Link-SymbolLesen Sie auch ...