Pflegehilfsmittel zum Verbrauch abgeben und abrechnen
Gesetzliche Grundlage für die Abgabe und Abrechnung in der Apotheke ist der Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln (§ 78 Absatz 1 i.V.m. § 40 Absatz 2 SGB XI) zwischen dem DAV und den Spitzenverbänden der Pflegekassen. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden nicht vom Arzt verordnet. Es handelt sich um Artikel aus folgenden Produktgruppen:
- Saugende Bettschutzeinlagen- Einmalgebrauch
- Fingerlinge
- Einmalhandschuhe
- Mundschutz
- Schutzschürzen – Einmalgebrauch
- Schutzschürzen-wiederverwendbar
- Einmallätzchen
- Partikelfiltrierende Halbmasken
- Händedesinfektionsmittel
- Flächendesinfektionsmittel
- saugende Bettschutzeinlagen – wiederverwendbar
Der prinzipielle Ablauf für die Abgabe und Abrechnung von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln ist wie folgt:
- Voraussetzungen:
- Bearbeitung der Kundendetails bzgl. der Einträge zur Pflegekasse
Mehr dazu im Thema 'Kundendetails zur Pflegekasse prüfen und bearbeiten'.
- Ggf. Prüfung der Preiseinstellungen
Mehr dazu im Abschnitt 'Voraussetzung: Prüfung der Preiseinstellungen'.
- Ggf. Meldung über Unterschrift des Kunden aus- bzw. einblenden
Mehr dazu im Abschnitt 'Voraussetzung: Meldung über Unterschrift des Kunden aus- bzw. einblenden'.
- Bearbeitung der Kundendetails bzgl. der Einträge zur Pflegekasse
- Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse stellen, d.h. Genehmigung (Anlage 4)
Mehr dazu im Thema 'Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse stellen'.
- Genehmigungsdaten in IXOS einpflegen
Mehr dazu im Thema 'Genehmigten Antrag auf Kostenübernahme einpflegen'.
- Artikel abgeben und Erklärung zum Erhalt eines Pflegehilfsmittels ausdrucken
- Abrechnung über das Abrechnungszentrum
- für die Direktabrechnung mit der Pflegekasse
Mehr dazu im Thema 'Pflegehilfsmittel abgeben und direkt mit der Pflegekasse abrechnen'.
- Abrechnung der Pflegehilfsmittel-Abgabe
- mit der Pflegekasse (Anlage 2) über das Abrechnungszentrum
Senden Sie die beim Verkauf ausgedruckte und vom Kunden unterschriebene Erklärung zum Erhalt eines Pflegehilfsmittels mit Ihren Rezepten zu Ihrem Abrechnungszentrum. Dieses regelt die Abrechnung mit der Pflegekasse. Alternativ können Sie die Abrechnung auch direkt mit der Pflegekasse abwickeln.
- direkt mit der Pflegekasse (Anlage 2)
Senden Sie die beim Verkauf ausgedruckte und vom Kunden unterschriebene Erklärung zum Erhalt eines Pflegehilfsmittels sowie die Rechnung für die abgegebenen Pflegehilfsmittel direkt an Ihr Abrechnungszentrum.
- mit der Pflegekasse (Anlage 2) über das Abrechnungszentrum
In folgenden Modulen sehen Sie außerdem Informationen zur Abgabe von Pflegehilfsmitteln:
- Verkaufsdaten im Modul Kontakte am Kundenkontakt
In den Verkaufsdaten am Kundenkontakt sehen Sie im Register Pflegehilfsmittel die für den Kunden abgegebenen Pflegehilfsmittel mit Detailangaben.
Mehr dazu im Thema 'Verkaufsdaten (Kunden) - Pflegehilfsmittel'.
- Pflegehilfsmittel-Abrechnungen im Rezeptmanagement
Mehr dazu im Thema 'Pflegehilfsmittel-Abrechnungen im Rezeptmanagement'.
- Pflegehilfsmittel in den Reports
- Pflegehilfsmittel-Vorgänge in der Verkaufsverwaltung
Mehr dazu im Thema 'Pflegehilfsmittel-Vorgänge in der Verkaufsverwaltung'.
- Pflegehilfsmittel-Abrechnungen in der Auswertung Rezeptabrechnung
Mehr dazu im Thema 'Pflegehilfsmittel-Abrechnungen in der Auswertung 'Rezeptabrechnung''.
Voraussetzung: Prüfung der Preiseinstellungen
Die Berechnungsbasis für den Abgabepreis sowie einen prozentualen EK-Aufschlag für die Abgabe eines Pflegehilfsmittels können Sie entsprechend Ihrer Erfordernisse konfigurieren.
Nutzen Sie dafür folgende Konfigurationsparameter:
- Berechnungsbasis Abgabepreis - Selektieren Sie aus der Liste den gewünschten Preis. Standardmäßig ist der Höchstpreis lt. Vertrag (Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln § 78 Absatz 1 i.V.m. § 40 Absatz 2 SGB XI) eingestellt. Sie können jedoch auch mit dem Eigenen VK oder einem EK + Aufschlag kalkulieren.
- EK-Aufschlag % - Selektieren Sie aus der Liste den gewünschten prozentualen EK-Aufschlag. Standardmäßig sind 0% eingestellt. Möglich sind Werte bis 50%.
Sie finden die Konfigurationsparameter in den Systemeinstellungen der Kasse, Gültigkeitsbereich Systemparameter auf der Seite Preisermittlung unter Pflegehilfsmittelkalkulation.
Mehr Informationen dazu in folgenden Themen:
Voraussetzung: Meldung über Unterschrift des Kunden aus- bzw. einblenden
Bei der Abgabe der Pflegehilfsmittel an den Kunden werden Sie mit einer Meldung darauf hingewiesen, dass Sie die Erklärung zum Erhalt eines Pflegehilfsmittels vom Kunden unterschreiben lassen müssen.
Standardmäßig ist diese Meldung aktiviert und Sie müssen diese bestätigen. Wenn Sie sich mit dieser Meldung nicht mehr an die Unterschrift des Kunden erinnern lassen möchten, dann deaktivieren Sie den Konfigurationsparameter Hinweis Empfangsbestätigung Pflegehilfsmittel.
Mehr dazu im Thema 'Hinweis Empfangsbestätigung Pflegehilfsmittel'.
Weitere Info und Funktionen
Tipps & Tricks: Pflegehilfsmittel