Pflegehilfsmittel zum Verbrauch abgeben und abrechnen

Patienten ab Pflegestufe 0, die zu Hause betreut werden, haben Anrecht auf die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Beachten Sie, dass sich die Belieferung mit Pflegehilfsmitteln grundlegend von der Belieferung mit Hilfsmitteln unterscheidet.

Gesetzliche Grundlage für die Abgabe und Abrechnung in der Apotheke ist der Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln (§ 78 Absatz 1 i.V.m. § 40 Absatz 2 SGB XI) zwischen dem DAV und den Spitzenverbänden der Pflegekassen. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden nicht vom Arzt verordnet. Es handelt sich um Artikel aus folgenden Produktgruppen:

 

Der prinzipielle Ablauf für die Abgabe und Abrechnung von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln ist wie folgt:

  1. Voraussetzungen:
  2. Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse stellen, d.h. Genehmigung (Anlage 4)

    Mehr dazu im Thema 'Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse stellen'.

  3. Genehmigungsdaten in IXOS einpflegen

    Mehr dazu im Thema 'Genehmigten Antrag auf Kostenübernahme einpflegen'.

  4. Artikel abgeben und Erklärung zum Erhalt eines Pflegehilfsmittels ausdrucken
    1. Abrechnung über das Abrechnungszentrum

      Mehr dazu im Thema 'Pflegehilfsmittel abgeben'.

    2. für die Direktabrechnung mit der Pflegekasse

      Mehr dazu im Thema 'Pflegehilfsmittel abgeben und direkt mit der Pflegekasse abrechnen'.

  5. Abrechnung der Pflegehilfsmittel-Abgabe
    1. mit der Pflegekasse (Anlage 2) über das Abrechnungszentrum

      Senden Sie die beim Verkauf ausgedruckte und vom Kunden unterschriebene Erklärung zum Erhalt eines Pflegehilfsmittels mit Ihren Rezepten zu Ihrem Abrechnungszentrum. Dieses regelt die Abrechnung mit der Pflegekasse. Alternativ können Sie die Abrechnung auch direkt mit der Pflegekasse abwickeln.

    2. direkt mit der Pflegekasse (Anlage 2)

      Senden Sie die beim Verkauf ausgedruckte und vom Kunden unterschriebene Erklärung zum Erhalt eines Pflegehilfsmittels sowie die Rechnung für die abgegebenen Pflegehilfsmittel direkt an Ihr Abrechnungszentrum.

 

In folgenden Modulen sehen Sie außerdem Informationen zur Abgabe von Pflegehilfsmitteln:

 

Voraussetzung: Prüfung der Preiseinstellungen

Die Berechnungsbasis für den Abgabepreis sowie einen prozentualen EK-Aufschlag für die Abgabe eines Pflegehilfsmittels können Sie entsprechend Ihrer Erfordernisse konfigurieren.

Nutzen Sie dafür folgende Konfigurationsparameter:

Sie finden die Konfigurationsparameter in den Systemeinstellungen der Kasse, Gültigkeitsbereich Systemparameter auf der Seite Preisermittlung unter Pflegehilfsmittelkalkulation.

Mehr Informationen dazu in folgenden Themen:

 

Voraussetzung: Meldung über Unterschrift des Kunden aus- bzw. einblenden

Bei der Abgabe der Pflegehilfsmittel an den Kunden werden Sie mit einer Meldung darauf hingewiesen, dass Sie die Erklärung zum Erhalt eines Pflegehilfsmittels vom Kunden unterschreiben lassen müssen.

Standardmäßig ist diese Meldung aktiviert und Sie müssen diese bestätigen. Wenn Sie sich mit dieser Meldung nicht mehr an die Unterschrift des Kunden erinnern lassen möchten, dann deaktivieren Sie den Konfigurationsparameter Hinweis Empfangsbestätigung Pflegehilfsmittel.

Mehr dazu im Thema 'Hinweis Empfangsbestätigung Pflegehilfsmittel'.

 

Weitere Info und Funktionen

 

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