Pflegehilfsmittel abgeben

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch geben Sie nach Erhalt der Genehmigung von der Pflegekasse mit dem Verkaufsstatus Pflegehilfsmittel an Ihre Kunden ab. Mit Abschluss des Verkaufs wird die Erklärung zum Erhalt eines Pflegemittels zum Ausdruck für die Abrechnung angeboten. Wenn Sie Artikel aus den Produktgruppen 54 und 51 in einem Verkauf (in 2 getrennten Subtotals!) abgeben, wird für jede Produktgruppe ein Abrechnungsbeleg gedruckt.

In diesem Hilfethema wird die Abgabe von Pflegehilfsmitteln für die anschließende Abrechnung über Ihr Abrechnungszentrum beschrieben.

Falls eine Pflegekasse die direkte Abrechnung ohne Einbeziehung des Abrechnungszentrums fordert, dann lesen Sie hier das prinzipielle Vorgehen zur Abgabe der Pflegehilfsmittel und beachten Sie dann die Besonderheiten, die in folgendem Hilfethema beschrieben sind: 'Pflegehilfsmittel abgeben und direkt mit der Pflegekasse abrechnen'

 

Die Berechnungsbasis für die Artikelabgaben und einen eventuellen Aufschlag auf den Abgabepreis können Sie konfigurieren. Standardmäßig ist der Höchstpreis laut Vertrag und kein Aufschlag eingestellt. Mehr dazu im Thema 'Voraussetzung: Prüfung der Preiseinstellungen'.

 

Falls Sie nach dem Ausdruck der 'Erklärung zum Erhalt eines Pflegehilfsmittels' die beim Kunden hinterlegten (eingescannten) Genehmigungen mit ausdrucken lassen möchten, um diese der Abrechnung beizulegen, aktivieren Sie den Konfigurationsparameter Pflegehilfsmittelgenehmigung (Bild) drucken.

 

Wir stellen Ihnen drei Vorgehensweisen für die Abgabe der Pflegehilfsmittel zur Verfügung:

 

 

 

Weitere Info und Funktionen

 

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