Pflegehilfsmittel-Abrechnungen im Rezeptmanagement
Zu beachten in Verbindung mit neuem DAV-Vertrag ab 01.06.2025:
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Ab dem 01.06.2025 ist laut DAV-Vertrag eine elektronische Abrechnung der Pflegehilfsmittel möglich. Innerhalb der Übergangsfrist zum 01.11.2025 werden IXOS Apotheken sukzessive umgestellt. Eine Notes-Meldung informiert Sie rechtzeitig über das Datum Ihrer Umstellung.
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Elektronisch abzurechnende Pflegehilfsmittelabgaben durchlaufen wie andere E-Rezepte das Rezeptmanagement nach den bekannten Regeln. Sie sind am schwarz-weißen Icon mit den abgerundeten Ecken
erkennbar.
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Die Vertragspreise für die einzelnen Positionen müssen sowohl bei papiergebundener als auch bei elektronischer Abrechnung eingehalten werden. Aus diesem Grund müssen alle Pflegehilfsmittelabgaben (papiergebunden wie elektronisch) im Rezeptmanagement kontrolliert werden und werden deshalb alle angezeigt. Da Papierbelege, die nicht per ApoTI versendet werden, nicht automatisch das Rezeptmanagement durchlaufen können, müssen sie während der Übergangsphase in der Rezeptkontrolle mit Kontrolle akzeptieren - F12 manuell ins Archiv verschoben werden.
Bitte kontrollieren Sie Ihre Pflegehilfsmittel sorgfältig und korrigieren Sie diese entsprechend der angezeigten Rückmeldungen.
Suche nach Pflegehilfsmittel-Abrechnungen
Geben Sie im Feld Suche die Belegnummer ein (auf dem Ausdruck der 'Erklärung zum Erhalt der Pflegehilfsmittel' oben rechts), um die gesuchte Abrechnung zu finden.
Mit Filtern - F4 können Sie gezielt nach elektronischen Pflegehilfsmittel-Abrechnungen suchen. Aktivieren Sie dafür die Option Pflegehilfsmittel.
Mehr dazu im Thema 'Verordnungen suchen'.
Weitere Info und Funktionen
Tipps & Tricks: 'Elektronische Abrechnung von Pflegehilfsmitteln'