Pflegehilfsmittel-Abrechnungen im Rezeptmanagement

Die Abgabe von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch rechnen Sie in der Regel über Ihr Abrechnungszentrum mit der Pflegekasse ab.

Zu beachten in Verbindung mit neuem DAV-Vertrag ab 01.06.2025:

  • Ab dem 01.11.2025 werden Pflegehilfsmittel elektronisch abgerechnet.

  • Elektronisch abzurechnende Pflegehilfsmittelabgaben durchlaufen wie andere E-Rezepte das Rezeptmanagement nach den bekannten Regeln. Sie sind am schwarz-weißen Icon mit den abgerundeten Ecken erkennbar.

  • Die Vertragspreise für die einzelnen Positionen müssen eingehalten werden. Aus diesem Grund müssen alle Pflegehilfsmittelabgaben im Rezeptmanagement kontrolliert werden und werden deshalb alle angezeigt.

    Bitte kontrollieren Sie Ihre Pflegehilfsmittel sorgfältig und korrigieren Sie diese entsprechend der angezeigten Rückmeldungen.

  • Pflegehilfsmittelabgaben, bei denen der Druck oder die digitale Unterschrift der Empfangsbestätigung abgebrochen wurde, werden normal abgerechnet, da die Empfangsbestätigung nicht mehr zur Abrechnung eingereicht werden muss, verbleiben allerdings im Register Rezeptkontrolle, bis sie manuell verschoben werden. Dadurch und durch das Symbol für fehlenden Druck erinnert Sie IXOS an die Notwendigkeit, die Empfangsbestätigung unterschreiben zu lassen und aufzubewahren.

Suche nach Pflegehilfsmittel-Abrechnungen

Geben Sie im Feld Suche die Belegnummer ein (auf dem Ausdruck der 'Erklärung zum Erhalt der Pflegehilfsmittel' oben rechts), um die gesuchte Abrechnung zu finden.

Mit Filtern - F4 können Sie gezielt nach elektronischen Pflegehilfsmittel-Abrechnungen suchen. Aktivieren Sie dafür die Option Pflegehilfsmittel.

Mehr dazu im Thema 'Verordnungen suchen'.

 

Weitere Info und Funktionen