Herstellungsdokumentation anlegen

Die Herstellung eines Rezepturarzneimittels ist sowohl in einer Herstellungsanweisung als auch in einem Herstellungsprotokoll von der herstellenden Person zu dokumentieren.

In der Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung ist die Herstellung einer Rezeptur anhand einer Herstellungsanweisung wie folgt hinterlegt ...GeschlossenZitat: "... Rezeptur- und Defekturarzneimittel sind nach einer vorher erstellten schriftlichen Herstellungsanweisung gemäß § 7 Abs. 1a bzw. § 8 Abs. 1 ApBetrO herzustellen. Existiert für die Herstellung des Arzneimittels eine standardisierte Herstellungsvorschrift, kann bei der Erarbeitung der Herstellungsanweisung darauf Bezug genommen werden. Aber auch wenn das Rezeptur- bzw. Defekturarzneimittel nach standardisierten Herstellungsvorschriften oder in Anlehnung an solche angefertigt wird, sind in der Herstellungsanweisung darüber hinaus individuelle betriebs- und rezepturspezifische Festlegungen zu treffen.Der Herstellende muss die Herstellungsanweisung vor Beginn der Herstellung von einem Apotheker der Apotheke bestätigen lassen.Im Wiederholungsfall kann auf die schriftliche Herstellungsanweisung zurückgegriffen werden, der Herstellende muss jedoch vor Beginn der Herstellung die einzelnen Arbeitsschritte festlegen und von einem Apotheker der Apotheke bestätigen lassen. ..."

Das Erstellen eines Herstellungsprotokolls ist Bestandteil der Apothekenbetriebsordnung § 7 (1c) ...GeschlossenDiese sieht vor, dass die Art und Menge der Ausgangsstoffe und deren Chargenbezeichnungen oder Prüfnummern, die Herstellungsparameter, soweit Inprozesskontrollen vorgesehen sind, deren Ergebnis, der Name des Patienten und des verschreibenden Arztes oder Zahnarztes, bei Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren der Name des Tierhalters und der Tierart sowie der Name des verschreibenden Tierarztes, bei Rezepturarzneimitteln, die auf Kundenanforderung hergestellt werden, der Name des Kunden, sowie der Name der Person, die das Rezepturarzneimittel hergestellt hat.Das Herstellungsprotokoll ist von einem Apotheker oder im Vertretungsfall nach § 2 Absatz 6 von der zur Vertretung berechtigten Person mit dem Ergebnis der für die Freigabe vorgenommenen organoleptischen Prüfung und seiner Bestätigung zu ergänzen, sowie zu bestätigen, dass das angefertigte Arzneimittel dem angeforderten Rezepturarzneimittel entspricht (Freigabe). Die Freigabe muss vor der Abgabe an den Patienten erfolgen.

 

In IXOS können Sie eine Herstellungsanweisung und ein Herstellungsprotokoll vollständig erfassen und freigeben und inklusive aller eingegebenen Daten ausdrucken und zusätzlich an ein ELO-Dokumentenmanagementsystem übertragen.

Eine Herstellungsanweisung und ein Herstellungsprotokoll kann nur für eine Rezeptur der Kategorie Herstellung freigegeben werden. Für Vorlagen können Sie zum Beispiel die Herstellungsschritte dokumentieren. Die herstellungsspezifischen Felder wie bspw. die Ist-Einwaage und die Chargennummer der Bestandteile sind für Vorlagen nicht eingabefähig. Das Freigeben der Herstellungsanweisung und des Herstellungsprotokolls für eine Vorlage ist nicht möglich.
Wenn Sie in Ihrer Apotheke das Berechtigungskonzept zum Schutz sensibler Daten umgesetzt haben, dann können Sie diese Funktion bzw. dieses Modul nur nutzen, wenn der Arbeitsplatz oder Sie als Benutzer die erforderliche Berechtigung haben. Mehr dazu lesen Sie in Arbeitsplatzschutz.

Um fertig gestellte Herstellungsanweisungen und Herstellungsprotokolle freizugeben, benötigen Sie die Rolle Leiter oder Apotheker oder das Recht Herstellungsanweisung und -protokoll freigeben.

 

 

Herstellungsdokumentation anlegen und freigeben

Ausgangssituation: Sie haben die Rezepturenübersicht geöffnet und markieren die gewünschte Rezeptur der Kategorie Herstellung oder Sie sind beim Eingeben oder Bearbeiten einer Rezeptur der Kategorie Herstellung.

Gehen Sie wie folgt vor:

  1. Wählen Sie die Funktion Herstellungsprotokoll - Strg+F11.

    Das Fenster Herstellungsdokumentation öffnet sich.

  2. Geben Sie in der Tabelle für jeden Bestandteil die Ist-Einwaage ein. Dies ist nur für das Herstellungsprotokoll relevant.
  3. Wählen Sie ggf. Einwaagenkorrektur - F6, um zu kennzeichnen, dass die ggf. vorliegende höhere Abweichung zwischen Soll- und Ist-Einwaage erlaubt ist.

    In der Tabelle erscheint das zur Kennzeichnung der Abweichung.

  4. Geben Sie für jeden Bestandteil die Chargen-/Prüf.Nr. ein. Dies ist nur für das Herstellungsprotokoll relevant.
  5. Wählen Sie unterhalb der Tabelle den Bearbeiter der Rezeptur aus.
  6. Geben Sie die Chargenbezeichnung für diese Rezeptur ein.
  7. Geben Sie je nach gewünschtem Dokument alle geforderten Angaben in den folgenden Registern ein:
    Speichern Sie Ihre Eingaben ggf. zwischendurch mit Speichern - F1, wenn Sie das Erstellen des Herstellungsprotokolls unterbrechen.
  8. Speichern Sie Ihre Eingaben mit Speichern - F1.

    In der Rezepturenübersicht wird in der Spalte H gekennzeichnet, dass das Herstellungsprotokoll in Bearbeitung ist.

    Sofern Sie die Spalte A 'Herstellungsanweisung' in den Einstellungen der Ansicht hinzugenommen haben, wird ebenfalls angezeigt, dass die Herstellungsanweisung in Bearbeitung ist.

  9. Wählen Sie im Register Freigabe Herstellungsanweisung die Funktion Freigeben - F12, um die Herstellungsanweisung freizugeben.
  10. Wählen Sie im Register Freigabe Herstellungsprotokoll die Funktion Freigeben - F12, um das Herstellungsprotokoll freizugeben.
    Erst mit diesen Funktionen wird geprüft, ob Sie alle Pflichtfelder (gekennzeichnet mit *) ausgefüllt haben. Ist dies nicht der Fall, holen Sie dies nach.

    In der Rezepturenübersicht wird die Rezeptur als / und ggf. / 'freigegeben' bzw. 'nicht freigegeben' gekennzeichnet.

 

Damit haben Sie die Herstellungsdokumentation für die Rezeptur angelegt und freigegeben.

 

Status der Herstellungsanweisung und des Herstellungsprotokolls

Aus den Bearbeitungsständen einer Herstellungsanweisung und eines Herstellungsprotokolls werden folgende Status abgeleitet und in der Rezepturenübersicht sowie in den Rezepturdetails eingeblendet:

 

Status der Herstellungsanweisung und des Herstellungsprotokolls bei Vorlagen

Möchten Sie anhand einer Rezeptur-Vorlage eine Rezeptur herstellen, so können Sie sofort sehen, ob die Bewertung von Herstellungsanweisung oder Herstellungprotokoll der Vorlage abgeschlossen und eine Herstellung generell möglich ist.

Die Kennzeichnung erfolgt anhand dieser Status Icons:

Protokoll / Status einer Vorlage in Bearbeitung abgelehnt erstellt
Vorlage Plausibilitätsprüfung
Vorlage Herstellungsanweisung
Vorlage Herstellungsprotokoll

 

Rezepturdetails einsehen

Wählen Sie Rezepturdetails - F8, um die Rezeptur einzusehen und ggf. zu bearbeiten. Mehr dazu im Thema 'Rezeptur anlegen und bearbeiten'.

 

Umrechnung zu Hilfstaxeneintrag festlegen

 

Herstellungsanweisung und Herstellungsprotokoll ausdrucken

Wählen Sie Drucken - F9, um die Herstellungsanweisung und das Herstellungsprotokoll auszudrucken. Mehr dazu im Thema 'Dokumententyp für Rezepturdruck auswählen'.

 

Weitere Info und Funktionen

 

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