Nachgereichte Rezepte an der Kasse abrechnen

Kurz erklärt

Abgaben auf Rezept, welche Sie ohne Vorlage der Originalverordnung abgewickelt haben, haben Sie mit der Kennzeichnung 'Rezept fehlt' versehen. Diese können Sie von der Kasse über die das Modul Offene Posten auf folgenden Wegen abrechnen:

 

Für Artikel aus nachgereichten Rezepten werden keine Bestände mehr gebucht, da sie ja bereits geliefert sind und sich nicht mehr in Ihren Beständen befinden.

 

Hinweis bei Doppelerfassung

Kommt ein Kunde in Ihre Offizin und legt ein Rezept vor, so werden Sie nach Eingabe des Kundennamens und der Artikel - ggf. nach Anzeige der offenen Posten - oder beim Scannen des Rezepts darauf aufmerksam gemacht, dass diese Artikel bereits in einem Rezeptverkauf erfasst wurden, welcher mit 'Rezept fehlt' gekennzeichnet wurde. Es erscheint folgende Meldung:

Legt der Kunde also das Rezept vor und Sie möchten es bedrucken, so wählen Sie Ja.

Das Modul Offene Posten öffnet sich im Register Fehlende Rezepte.

Wählen Sie nun Übernehmen - F12, so öffnet sich das Fenster zum Bedrucken des Rezepts.

Bei der Rückkehr zum Verkaufsfenster wird der bereits auf dem Rezept erfasste Artikel nicht übernommen, da dieser bereits abgegeben wurde.

 

Weitere Info und Funktionen

 

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