Typische Anwendungsfälle und Kassenbon-Inhalte
Kurz erklärt
In der Rubrik Lesen Sie auch am Ende des Hilfethemas sind viele weitere Anwendungsfälle verlinkt.
Anwendungsfall: Verkauf
Der Kassenbon zeigt nur die bezahlten Artikel mit Gesamtsumme.
Anwendungsfall: Nachträgliche Mengenreduzierung, Artikelrückgabe
Der Kassenvorgang wird aus dem Total-Fenster nach Bestätigung des Gegeben-Betrags oder über die Verkaufsverwaltung nachträglich storniert oder die Verkaufsmenge für einen Artikel wird reduziert, z.B. weil der Kunde den Artikel oder eine Teilmenge zurückgeben möchte.
Der Kassenbon zeigt nur den/die zurückgegebenen Artikel mit dem Differenzbetrag.
Um bei Finanzbehörden Einnahmeminderungen glaubhaft zu machen, bedarf es der nachvollziehbaren Dokumentation. Eine Möglichkeit ist, ausgedruckte Stornobelege mit dem Namen, der Unterschrift sowie der Anschrift des Kunden vorzulegen. Dies betrifft alle umsatzrelevanten Stornierungen, wie beispielsweise neben der Stornierung von Barverkäufen auch die Stornierung einer Kartenzahlung oder Lastschrift, oder wenn der Kunde nach Abschluss des Verkaufes entscheidet, einen anderen Artikel zu kaufen, o.ä.
Mehr dazu im Thema 'Verkauf an der Kasse stornieren'.
Anwendungsfall: Nachträgliche Mengenerhöhung
Das Vorgehen entspricht dem bei der nachträglichen Mengenreduzierung, nur dass der Kunde nichts zurückgibt, sondern mehr vom selben Produkt kaufen möchte.
Der Kassenbon zeigt nur die hinzugefügten Artikel mit dem Differenzbetrag.
Anwendungsfall: Änderungen am Kundenrabattmodell
Wegen einer Änderung am Kundenrabattmodell ändert sich der gewährte Rabatt und damit auch der Gesamtpreis. Der Kassenvorgang wird über die Verkaufsverwaltung nachträglich geöffnet, um das geänderte Rabattmodell anzuwenden.
Der Kassenbon zeigt nur den Differenzbetrag, wie er durch die Rabattmodelländerung fällig wird.
Anwendungsfall: Abholungen I
Einige oder alle Artikel müssen für den Kunden bestellt werden. Er bezahlt jedoch alle Artikel sofort.
1. Verkaufsvorgang:
Sie wählen die Zahlungsart Gesamtbetrag.
Bei Nachliefer-Artikel ist die bezahlte Menge mit der abgegebenen Menge nicht identisch. Zu diesen Positionen wird die zu diesem Zeitpunkt tatsächlich abgegebene Menge in der Liefernachweiszeile ausgewiesen.
2. Verkaufsvorgang:
Bei Abholung der Nachlieferartikel wird ebenfalls ein Kassenbon erstellt, da ein reiner Warenfluss auch als Umsatz gilt und laut Kassensicherungsverordnung auf dem Beleg erfasst werden muss.
Anwendungsfall: Abholungen II
Einige oder alle Artikel müssen für den Kunden bestellt werden. Er bezahlt die Nachlieferartikel erst bei Abholung, alle anderen Artikel sofort.
1. Verkaufsvorgang:
Sie wählen die Zahlungsart Abgegebene Ware.
Die abgegebene Menge stimmt mit der bezahlten Menge überein. Der Kassenbon zeigt die abgegebene und bezahlte Artikelposition.
2. Verkaufsvorgang:
Die abgegebene Menge stimmt mit der bezahlten Menge überein. Der Kassenbon zeigt die abgegebenen und bezahlten Artikelpositionen bei Abholung der Nachliefer-Artikel.
Anwendungsfall: Abholungen III
Einige oder alle Artikel müssen für den Kunden bestellt werden. Er bezahlt alle Artikel erst bei Abholung. Die abgegebene Menge stimmt nicht mit der bezahlten Menge überein.
1. Verkaufsvorgang:
Sie wählen die Zahlungsart Bei Abholung.
Artikelpositionen, für die Sie zu diesem Zeitpunkt Packungen abgegeben haben, werden auf dem Kassenbon angezeigt.
In der Liefernachweiszeile der entsprechenden Positionen ist die Anzahl der abgegebenen Packungsanzahl ausgewiesen.
Der Wert abgegebene Ware auf dem Kassenbon zeigt die Summe, die bei Abholung für die bereits abgegebene Ware nachzuzahlen ist.
2. Verkaufsvorgang:
Bei Abholung der Nachliefer-Artikel wird ebenfalls ein Kassenbon erstellt. Er zeigt die Artikelposition, die bereits beim 1. Verkaufsvorgang abgegeben, aber noch zu zahlen ist.
In der Liefernachweiszeile ist ersichtlich, dass beim 2. Verkaufsvorgang keine Ware abgegeben wurde.
Der Nachliefer-Artikel wird abgegeben und bezahlt. Bei dieser Position ist die abgegebene Menge mit der bezahlten Menge identisch.
Anwendungsfall: Änderung von Kundendaten
Zum Beispiel kann sich die Adresse des Kunden geändert haben. Der Kassenvorgang wird über die Verkaufsverwaltung nachträglich geöffnet, um die neue Adresse zu berücksichtigen.
Der Kassenbon zeigt die ursprünglich eingegebenen Artikel als Storno mit den alten Kundendaten. Darunter werden die Artikel mit den geänderten Kundendaten neu aufgeführt.
Anwendungsfall: Stückelung
Ein Artikel wird beim Verkauf gestückelt.
Der Kassenbon zeigt den ursprünglich taxierten Artikel, die Stückelungsdifferenz und die tatsächlich abgegebenen Artikel.
Anwendungsfall: Gratismengen
Ein Teil der abgegebenen Artikel wird als eine Art Naturalrabatt gratis abgegeben.
Der Kassenbon weist Gratismenge und normal abgegebene Artikel getrennt aus. Sind nicht alle Artikel sofort verfügbar (= Nachlieferung), wird mit den verfügbaren Artikeln stets zuerst die Gratismenge abgegeben, wobei immer nur die tatsächlich abgegebene Gratismenge auf dem Kassenbon ausgewiesen wird.
Anwendungsfall: Ausweisung des Erstattungsbetrags bei neuen Arzneimitteln
Bei neu zugelassenen Arzneimitteln wird unter dem Einzelpreis des Artikels der Erstattungsbetrag entsprechend § 130b SGB V ausgewiesen, sofern Sie das Arzneimittel nicht auf GKV-Rezept abgeben. Falls die Abgabe auf GKV-Rezept, jedoch zu Lasten des Patienten erfolgt, wird der Erstattungsbetrag ebenfalls ausgewiesen. Der Erstattungsbetrag wird mit der Kennzeichnung Erst.Par.130b versehen.
Ab 01.04.2014 wird der Erstattungsbetrag bei allen betreffenden Arzneimitteln eingepreist und nicht mehr gesondert ausgewiesen. Sollten Sie bei Parenteralia-Rezepturen, welche Sie nicht in einem GKV-Rezeptverkauf abgeben, das Herstellungsdatum vor den 01.04.2014 rückdatieren müssen, so werden die bisherigen Daten angezeigt, berechnet und auf das Rezept gedruckt.
Anwendungsfall: Botenlieferung
Wenn Sie für einen Verkauf eine Lieferung der Ware per Bote festlegen, so weist der Kassenbon nicht die zu liefernden Artikel aus, wenn diese noch nicht bezahlt wurden.
Statt dessen können Sie den Zusatzbon zum Kassenbon ausdrucken. Wählen Sie dazu vor Verkaufsabschluss im Fenster Total die Funktion Drucken - F9 und wählen im Fenster Druckauswahl den Eintrag Zusatzbon zum Kassenbon aus.
Nutzen Sie den Zusatzbon als Zusatz-Quittung für den Kunden und legen diesen bspw. zu den Artikeln in die Tüte.
Mehr dazu im Thema 'Lieferung per Bote oder per Post'.
Anwendungsfall: Infocode als Zugang zur App 'Meine Apotheke'
Allen Kunden, welche die App Meine Apotheke noch nicht nutzen, können Sie einen schnellen Zugang zu dieser App anbieten. Drucken Sie dafür den Infocode auf den Kassenbon.
Mehr dazu im Thema 'Infocode als Zugang auf Kassenbon aufdrucken (App)'.
Differenzkosten zur Pauschale bei Hilfsmittelabgabe
Differenzkosten zur Pauschale werden mit Differenzbetrag Pauschale auf dem Kassenbon ausgewiesen.
Weitere Info und Funktionen