Verkaufsart auswählen (E-Rezept)

Sie können die Verkaufsart und ggf. den Rezeptstatus bzw. die Verkaufsart eines Subtotals im Rezeptscan-Fenster oder während des Verkaufs ändern. Wählen Sie dazu dieFunktion Status. Die neue Verkaufsart wählen Sie im Fenster Verkaufsart auswählen.

 

 

Einschränkungen Rezeptstatusänderung

E-Verordnung für gesetzlich versicherte Erwachsene

Bei E-Verordnungen für gesetzlich versicherte Erwachsene ist nur ein Wechsel auf die Status 0, 1, 9, 15 und Privatrezept möglich.

 

Kinderrezept (GKV)

IXOS prüft beim Einlesen einer E-Verordnung automatisch das Alter und übernimmt den Kinderrezept-Status, der dann grau hinterlegt und nicht veränderbar ist. Nur ein Wechsel auf den Status Privatrezept ist möglich.

 

BG-Verordnung

Bei elektronischen BG-Verordnungen ist nur ein Wechsel auf den Status P (Privatrezept) möglich.

 

Selbstzahler-Rezept

Als 'Selbstzahler-Rezepte' werden in diesem Zusammenhang E-Rezepte bezeichnet, die Ärzte für Arzneimittel und Artikel ausstellen, die nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden dürfen. Solche E-Rezepte behandelt IXOS wie Privatrezepte, wobei der Rezepttyp nicht verändert werden kann.Geschlossen

Beispiel-Ansicht Scanfenster Selbstzahler-E-Rezept.

 

Wählen Sie die Funktion Status an der Kasse, erscheint dementsprechend, statt dem Fenster Verkaufsart auswählen, eine Hinweismeldung.

E-Rezepte mit Selbstzahlerstatus werden im Rezeptmanagement nicht aufgeführt.

 

Selbstzahler-Nachweis

Für den Ausdruck eines Selbstzahler-Nachweises für den Kunden ist in den Druckformularen das Druckformular 'Nachweis E-Rezept Selbstzahler/GKV-Verordnung' hinterlegt. Die darauf zu druckenden Daten sind in der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung streng geregelt. Deshalb kann mit Konfigurieren - F8 lediglich festgelegt werden, ob die Kundenadresse mit zu drucken ist.

 

Als Selbstzahler-Rezepte ausgestellte Verordnungen

Ein Druckfenster zum Ausdrucken des Nachweises öffnet sich automatisch bei Verkaufsabschluss. Der Nachweis kann auch nachträglich in der Verkaufsverwaltung, der Faktura oder dem Botendienst über Drucken - F9 ausgedruckt werden.

 

Als GKV-Rezepte ausgestellte Verordnungen

Sie haben an der Kasse bei Verkaufsabschluss und in der Verkaufsverwaltung über Drucken - F9 die Möglichkeit, einen Nachweis über die Einlösung der Verordnung und die vom Patienten getragenen Kosten auszudrucken. Der Nachweis kann auch in der Faktura oder dem Botendienst ausgedruckt werden.

 

 

Weitere Info und Funktionen

 

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