Verkaufsart auswählen (E-Rezept)
Der Rezeptstatus wird bei E-Rezepten anhand der Verordnungsdaten ermittelt und vorbelegt. Daher ist die Möglichkeit, den Rezeptstatus zu ändern, in vielen Fällen eingeschränkt. Solche Einschränkungen sind in den untenstehenden Abschnitten zu den einzelnen Rezeptstatus erläutert.

Das Fenster bietet folgende Eingabemöglichkeiten:
- Tabelle - Auswahlmöglichkeit der verfügbaren Rezeptstatus für einen Rezeptverkauf
- Formular-Typ - Zu verwendendes Druckformular. Hier können Sie ein angepasstes Druckformular auswählen, das nicht das eingestellte Standard-Druckformular für den Rezept-Typ ist.
- Eigene IK - Institutskennzeichen der eigenen Apotheke. Wenn Sie bspw. Parenteralia herstellen, dann rechnen Sie möglicherweise mit unterschiedlichen Institutskennzeichen ab. Die Vorbelegung für dieses Feld steuern Sie mit dem Konfigurationsparameter 'Apotheken-IK vorbelegen'.

Bei elektronischen BG-Verordnungen ist nur ein Wechsel auf den Status P (Privatrezept) möglich.

Bei E-Verordnungen für gesetzlich versicherte Erwachsene ist nur ein Wechsel auf die Status 0, 1, 9, 15 und Privatrezept möglich.

Ersatzverordnungen werden ausgestellt, wenn der Patient aufgrund eines Arzneimittelrückrufes eine neue Verordnung benötigt, um doppelte Zuzahlungen zu vermeiden. Dabei wird nur das Arzneimittel verordnet, welches das zurückgerufene ersetzt.
Eine Änderung des Rezeptstatus ist bei als Ersatzverordnung ausgestellten E-Rezepten nicht möglich. Bei einem nicht als Ersatzverordnung ausgestellten E-Rezept ist eine Änderung des Rezeptstatus auf Ersatzverordnung ebenfalls nicht möglich.

IXOS prüft beim Einlesen einer E-Verordnung automatisch das Alter und übernimmt den Kinderrezept-Status, der dann grau hinterlegt und nicht veränderbar ist. Nur ein Wechsel auf den Status Privatrezept ist möglich.

Als 'Selbstzahler-Rezepte' werden in diesem Zusammenhang E-Rezepte bezeichnet, die Ärzte für Arzneimittel und Artikel ausstellen, die nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden dürfen. Solche E-Rezepte behandelt IXOS wie Privatrezepte, wobei der Rezepttyp nicht verändert werden kann
Wählen Sie die Funktion Status an der Kasse, erscheint dementsprechend, statt dem Fenster Verkaufsart auswählen, eine Hinweismeldung.
E-Rezepte mit Selbstzahlerstatus werden im Rezeptmanagement nicht aufgeführt.
Selbstzahler-Nachweis
Für den Ausdruck eines Selbstzahler-Nachweises für den Kunden ist in den Druckformularen das Druckformular 'Nachweis E-Rezept Selbstzahler/GKV-Verordnung' hinterlegt. Die darauf zu druckenden Daten sind in der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung streng geregelt. Deshalb kann mit Konfigurieren - F8 lediglich festgelegt werden, ob die Kundenadresse mit zu drucken ist.
Als Selbstzahler-Rezepte ausgestellte Verordnungen
Ein Druckfenster zum Ausdrucken des Nachweises öffnet sich automatisch bei Verkaufsabschluss. Der Nachweis kann auch nachträglich in der Verkaufsverwaltung, der Faktura oder dem Botendienst über Drucken - F9 ausgedruckt werden.
Als GKV-Rezepte ausgestellte Verordnungen
Sie haben an der Kasse bei Verkaufsabschluss und in der Verkaufsverwaltung über Drucken - F9 die Möglichkeit, einen Nachweis über die Einlösung der Verordnung und die vom Patienten getragenen Kosten auszudrucken. Der Nachweis kann auch in der Faktura oder dem Botendienst ausgedruckt werden.
Weitere Info und Funktionen
Symbole für Subtotals: Verkaufsart, Rezeptstatus und spezielle Rezepte