Verordnungskorrekturen mit elektronischem Heilberufsausweis (eHBA) signieren
Ein Apotheker mit Heilberufsausweis (HBA) muss im Rezeptmanagement die qualifizierte elektronische Signatur, kurz QES, an denjenigen Rezepten anbringen, an denen Verordnungskorrekturen durchgeführt wurden oder bei denen die Abgaberangfolge nicht eingehalten wurde, damit auch diese Rezepte abgerechnet werden können. Manche pharmazeutischen Dienstleistungen müssen ebenfalls mittels QES signiert werden.
Rezepte, die eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) mit dem HBA erfordern, sind in IXOS wie folgt gekennzeichnet:
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QES erforderlich |
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QES angewendet |
Ablauf beim Signieren
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Öffnen Sie im Menü Verkauf das Modul Rezeptmanagement und wechseln Sie in die Registerkarte Rezeptkontrolle. In der Schnellfilterzeile sehen Sie, ob aktuell zu signierende Rezepte vorhanden sind:

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Wählen Sie die Option Zur Signatur mit HBA, um diese Rezepte anzuzeigen.
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Sind Rezepte zur qualifizierten elektronischen Signatur (QES) vorhanden, so klicken Sie Strg F12 – Signieren oder tippen auf den QES-Button.
Das Fenster Signieren mit HBA öffnet sich.
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Wenn Sie sich nur die E-Rezepte anzeigen lassen möchten, die Ihnen zur Signatur zugewiesen wurden, markieren Sie die Checkbox Nur eigene.
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Aktivieren Sie die Checkboxen vor den einzelnen Zeilen der zu signierenden E-Rezepte und bestätigen Sie mit OK - F12.
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Sie werden aufgefordert, den HBA zu stecken und die PIN einzugeben.
Wenn das eHBA-Zertifikat in weniger als drei Monaten abläuft, erscheint beim Signieren eine entsprechende Hinweismeldung mit einem Link mit weiteren Informationen zur Bestellung des neuen eHBA. -
Wenn Sie die qualifizierte elektronische Signatur (QES) vorgenommen haben, ändert sich die Kennzeichnung und der Tooltipp zeigt, dass die qualifizierte elektronische Signatur (QES) angewendet wurde:
