Verordnungsbedingungen (aut idem, Sonderkennzeichen) bearbeiten

Kurz erklärt

Als Verordnungsbedingungen werden hier aut idem-Kennzeichnungen, Sonderkennzeichen und Verordnungen aufgrund eines Arbeitsunfalls betrachtet.

 

Fall: aut idem-Kreuz ist gesetzt

Wenn das aut-idem Kreuz gesetzt ist, hat das folgende Auswirkungen im Rezeptscan an der Kasse:

Der Konfigurationsparameter Autom. Importsuche wird bei GKV-Rezepten bei gesetzem aut-idem Kreuz NICHT ausgewertet. D.h. an der Kasse werden nur die rabattierten Treffer der Importsuche angezeigt. Die Treffer der Importsuche werden nicht angezeigt, falls keine rabattierten Importe/Original vorhanden sind.

Mehr dazu im Thema 'Rezeptscan, Beispiel 8: Verordnungen mit aut idem-Kreuz und eindeutiger Kennzeichnung des verordneten Artikels'.

 

Fall: aut idem-Kreuz nicht korrekt erkannt

Wurde das aut idem-Kreuz beim Rezeptscannen nicht korrekt erkannt, so klicken Sie auf den Button links vor der Artikelverordnung oder wählen Sie die Funktion aut idem markieren / aut idem demarkieren - Strg+F3, um diesen zu markieren oder zu demarkieren , entsprechend der Kennzeichnung auf dem Rezept.

Entsprechend dieser Markierung werden die Rezeptangaben weiter verarbeitet.

 

Fall: Unverzügliche Abgabe erforderlich

Für den Fall, dass die unverzügliche Abgabe eines Artikels erforderlich, der verordnete Artikel jedoch nicht verfügbar ist, können Sie für das ausgewählte Austauschpräparat das angezeigte Sonderkennzeichen direkt vor der zweiten Artikelzeile auswählen.

Klicken Sie auf das Raute-Symbol oder wählen Sie die Funktion Sonderkennz. setzen - Strg+F2, um das Fenster Sonderkennzeichen bearbeiten zu öffnen und wählen Sie das erforderliche Kennzeichen aus.

Das Sonderkennzeichen wird anschließend mit einem roten Raute-Symbol dargestellt, wie bei einer Abgabe an der Kasse/Faktura. Bei Übernahme an die Kasse wird dies mit übernommen.

 

Fall: Verordnung aufgrund eines Arbeitsunfalls

Neben Verordnungen zulasten eines Kostenträgers geben Sie auch Verordnungen zulasten einer Berufsgenossenschaft ab. Dies ist bspw. bei GKV- oder BtM-GKV-Rezepten der Fall, welche aufgrund eines Arbeitsunfalls ausgestellt werden.

Mehr dazu im Thema 'Rezeptscan von Arbeitsunfall-Rezepten'.

 

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