Rezeptscan, Beispiel 8: Verordnungen mit aut idem-Kreuz und eindeutiger Kennzeichnung des verordneten Artikels

Kurz erklärt

In diesem Beispiel wird der Umgang mit Verordnungen mit aut idem-Kreuz und eindeutiger Kennzeichnung des verordneten Artikels gezeigt.

 

Der Verband der Ersatzkassen hat mit dem DAV seinen Rahmenvertrag §4 um Absatz 12 ergänzt.

Zitat: "(12) Hat der Vertragsarzt ein Fertigarzneimittel unter seinem Produktnamen und / oder seiner Pharmazentralnummer unter Verwendung des aut-idem-Kreuzes verordnet, ist dies im Verhältnis von importiertem und Bezugsarzneimittel mangels arzneimittelrechtlicher Substitution unbeachtlich. Dies gilt nicht, wenn der Arzt vermerkt hat, dass aus medizinisch-therapeutischen Gründen kein Austausch erfolgen darf."

 

Wenn das aut-idem Kreuz gesetzt ist, hat das folgende Auswirkungen im Rezeptscan an der Kasse:

Der Konfigurationsparameter Autom. Importsuche wird bei GKV-Rezepten bei gesetzem aut-idem Kreuz NICHT ausgewertet. D.h. an der Kasse werden nur die rabattierten Treffer der Importsuche angezeigt. Die Treffer der Importsuche werden nicht angezeigt, falls keine rabattierten Importe/Original vorhanden sind.

 

Falls das verordnete Importarzneimittel nicht verfügbar ist, kann jedoch wie bisher durch Setzen eines Sonderkennzeichens zur Nicht-Verfügbarkeit und Aufdruck der entsprechenden Sonder-PZN ein anderer Import- oder ggf. Originalartikel abgegeben werden.

Lassen Sie bei gesetzter Sonder-PZN das Rezept vom Arzt nochmals abzeichnen, um eventuelle Retaxierungen zu vermeiden.

 

 

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