Rezeptscan von Arbeitsunfall-Rezepten
Kurz erklärt
Diese werden im Rezeptscan erkannt und behandelt, wie im Folgenden beschrieben.
- Wenn der Kostenträger nicht erkannt wurde, was bspw. bei Arbeitsunfall-Rezepten der Fall ist, und das Rezept mit 'Arbeitsunfall' gekennzeichnet ist, dann zeigt der Rezept-Scan Folgendes:
- Als Rezeptstatus wird der Rezeptstatus 0 vorbelegt.
Dies ist auch dann der Fall, wenn das Rezept ggf. als 'Gebührenpflichtig' gekennzeichnet ist.
- Das Feld Kostenträger bleibt leer und wird als fehlerfrei (grün) angezeigt.
- Die Kundendaten werden als fehlerfrei (grün) angezeigt, auch wenn in den Kundendaten eine Gebührenpflicht (d.h. keine Zuzahlungsbefreiung) hinterlegt ist.
- Die Kennzeichnung 'Arbeitsunfall' auf dem Rezept wird erkannt, und sofern sie auf dem Rezept gesetzt ist, wird der Button Arbeitsunfall angekreuzt.
- Als Rezeptstatus wird der Rezeptstatus 0 vorbelegt.
- Beim Einsehen der Kundendaten durch Klick auf den Button oder über Kunde abgleichen - Strg+F8 wird bei der Rezepterkennung angezeigt, dass das Rezept gebührenfrei gestellt ist und dass kein Kostenträger ermittelt werden konnte, wohingegen die Kundendaten (aus Kundendatei) keine Gebührenfreiheit, jedoch einen Kostenträger ausweisen.
Da diese Felder bei einer Verordnung aufgrund eines Arbeitsunfalls nicht abgeglichen werden dürfen, sind die Buttons zum Übernehmen der Daten nicht eingabefähig und die Felder sind nicht farbig hinterlegt.
- Wenn weder der Kostenträger noch die Kennzeichnung 'Arbeitsunfall' erkannt wurden, dann erscheint wie bisher das Fenster zum Prüfen der Rezeptdaten.
Hier können Sie nun bei entsprechender Kennzeichnung auf der Verordnung die Kennzeichnung 'Arbeitsunfall' direkt nachtragen, d.h. den Arbeitsunfall-Button aktivieren. Daraufhin werden die Felder für Kostenträger und IK-Nummer als fehlerfrei (grün) angezeigt.
Diese Kennzeichnung wird ins Rezept-Scan-Fenster übernommen.
- Wenn der Kostenträger erkannt wird und auf dem Rezept ist die Kennzeichnung 'Arbeitsunfall', dann müssen Sie die Verordnung erneut vom Arzt prüfen lassen. Eine Abgabe zulasten der gesetzlichen Krankenkasse aufgrund eines Arbeitsunfalls ist nicht zulässig. Es erscheint eine entsprechende Meldung im Fenster Rezeptdaten prüfen. Sie können hier nicht weiterarbeiten.
- Bei der Abgabe von Artikeln aus der A+V Hilfsmittelvertragsdatenbank auf ein Arbeitsunfall-Rezept werden Sie im Rezeptscan sehr komfortabel bei der Auswahl der zutreffenden Verträge unterstützt.
Zunächst wird die Verordnung erkannt und eine Alternativsuche in der A+V Hilfsmittelvertragsdatenbank ausgeführt.
Nach Ihrer Prüfung der Daten und Auswahl der Funktion Freigeben und Übernehmen - F12 öffnet sich das Modul A+V Hilfsmittelvertragsdatenbank sofort mit Verträgen für Berufsgenossenschaften.
Damit sparen Sie sich sogar die an der Kasse nötige generische Vertragssuche, welche einen Abbruch der Kostenträgerauswahl und Eingabe des Suchbegriffs für 'generische' Verträge wie bspw. 'Berufsgenossenschaft' erfordert.
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