Umsatzsteuerfreie Rechnungen aus sonstigen Gründen
Kurz erklärt
Beachten Sie, dass Sie diese Art von umsatzsteuerfreien Rechnungen, evtl. nach eingehender Beratung mit seinem Steuerberater, vollständig auf eigene Verantwortung ausstellen.
Auf den entsprechenden umsatzsteuerfreien Rechnungen werden nicht automatisch konkrete Angaben des Grundes aufgedruckt. Diesen müssten Sie in der Fußzeile der Rechnung bei Rechnungserstellung selbst angeben. Nutzen Sie dafür die Möglichkeit zur Eingabe einer Endbeschreibung im Rechnungs-Total.
Außerdem sind die weitere Formalien durch die Apotheke zu regeln, da gewöhnlich eine entsprechende Nachweispflicht zur Umsatzsteuerfreiheit besteht. Zum Beispiel muss man sich evtl. vor der Erstellung solcher umsatzsteuerfreier Rechnungen registrieren, evtl. benötigt man eine pauschale oder geschäftsvorfallsindividuelle Genehmigung, evtl. muss man einer Sendung weitere Dokumente beilegen und/oder hat solche Geschäfte evtl. im Voraus oder evtl. im Nachhinein zu deklarieren; oder evtl. benötigt man das alles nicht, weil ein erklärender Satz in der Endbeschreibung der Rechnung bereits ausreicht.
Um auch auf Sofortrechnungen eine Anfangs- und Endbeschreibung eingeben und aufdrucken zu können, aktivieren Sie die Konfigurationsparameter 'Rechnungstotal bei Sofortrechnung anzeigen' und 'Auftragstexte in Sofortrechnung übernehmen'. Sie finden diese in den Systemeinstellungen der Faktura, Gültigkeitsbereich Systemparameter bzw. 'Arbeitsplatz', auf der Seite Rechnungserstellung. Mehr dazu im Thema 'Sofortrechnung erstellen'.
Die Möglichkeit zum Erstellen von umsatzsteuerfreien Rechnungen wird als kostenpflichtige Funktion mit der Lizenz 'Faktura Profi' angeboten. Wenden Sie sich bei Interesse an Ihre PHARMATECHNIK-Hotline.
Das Vorgehen zum Erstellen dieser umsatzsteuerfreien Rechnungen aus sonstigen Gründen ist prinzipiell wie folgt:
- Umsatzsteuerbefreiung in den Stammdaten des Kundenkontakts im Feld USt-Ausweisung a.R durch Auswahl des Eintrags USt-frei: Sonstige eintragen.
- Bei der Rechnungserstellung werden Sie im Rechnungs-Total auf 'sonstige' umsatzsteuerfreie Rechnungen durch das rote Info-Icon aufmerksam gemacht. Außerdem erscheint eine Hinweismeldung, welche Sie auf die fehlende Begründung zur Umsatzsteuerbefreiung aufmerksam macht.
Mehr dazu im Thema 'Rechnungs-Total: Rechnungen bearbeiten und abschließen'.
- Bestätigen Sie diese Meldung, öffnen Sie mit Texte einfügen - F7 das Fenster zum Angeben der Endbeschreibung und geben Sie eine zutreffende Begründung ein.
- Im Rechnungs-Total wechselt das Info-Icon zur Kennzeichnung einer manuell eingetragenen Endbeschreibung zu .
Durch Anklicken bzw. -tippen der Info-Icons / / öffnet sich das Fenster Anfangs-/Endbeschreibung pflegen.
- Auf der Rechnung werden immer Nettopreise, der Vermerk "Umsatzsteuerfreie Rechnung" sowie die eingegebene Anfangs- oder Endbeschreibung gedruckt.
- In DATEV und GDPdU werden die Datensätze entsprechend gekennzeichnet.
Beispiel: DATEV mit steuerfreien Umsätzen mit anderem Grund auf Konto 8150 im SKR3
In den Einstellungen zu DATEV (Funktion Einstellungen - Alt+F12) können Sie das Konto 8150 für die umsatzsteuerfreien Umsätze aus anderen Gründen auch mit einer eigenen Kontonummer versehen, um diese ggf. besser von anderen umsatzsteuerfreien Umsätzen unterscheiden zu können. Sprechen Sie dies immer mit Ihrem Steuerberater ab.
Weitere Info und Funktionen