Rechnungsinhalte

Rechnungsinhalte können sich je nach Art des Auftrags bzw. des Lieferstatus der Artikel unterscheiden. Im Folgenden finden Sie Beispiele mit unterschiedlichen Ausprägungen:

 

 

 

 

Bemerkung: Ausweisung der Mehrwertsteuer für die Zuzahlung auf Kundenbelegen

Auf Kundenrechnungen und dem Kassenbon werden Zuzahlungen, die bei GKV- Rezepten anfallen, mit der jeweiligen Kennzeichnung für den betreffenden Mehrwertsteuersatz (mit Sternchen) ausgewiesen.

Grund dafür ist, dass der Leistungsempfänger in dem Fall nicht der Kunde, sondern die Krankenkasse ist. Die Krankenkasse erwirbt den Artikel und überlässt ihn dem Versicherten. Daher kann der Kunde auf den potentiellen Umsatzsteuerbetrag auf die Zuzahlung keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

Das bedeutet aber nicht, dass die Zuzahlung steuerfrei ist. Die Apotheke muss für einen verschreibungspflichtigen Artikel auf GKV-Rezept die komplette Umsatzsteuer (Bemessungsgröße: Taxe ./. Apothekenabschlag) abführen. Dahingehende Informationen können vom Rechenzentrum in der Monatsabrechnung ausgewiesen werden. Weitere vom Patienten zu zahlende Anteile (ApoVK > Taxe (=Festbetrag)) erhöhen die Bemessungsgröße.

Im Gegensatz zur Rechnung oder dem Kassenbon für den Kunden wird daher auf dem Z-Bon, in den Auswertungen, in GDPdU und in DATEV der komplette Preis inklusive der Zuzahlung unter dem Umsatzsteuersatz des Artikels aufgeführt.

 

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