Beurteilung

Kurz erklärt

Die endgültige Beurteilung der Rezeptur festzuhalten ist Teil der Plausibilitätsprüfung einer Rezeptur. Nehmen Sie hier Angaben zur Beurteilung vor. Sofern Sie die Rezeptur nach NRF-Vorschrift hergestellt haben, können Sie hier kennzeichnen, ob die Rezeptur hergestellt werden darf, ohne weitere Angabe von Daten in den vorhergehenden Registern.

Wenn Sie in Ihrer Apotheke das Berechtigungskonzept zum Schutz sensibler Daten umgesetzt haben, dann können Sie diese Funktion bzw. dieses Modul nur nutzen, wenn der Arbeitsplatz oder Sie als Benutzer die erforderliche Berechtigung haben. Mehr dazu lesen Sie in Arbeitsplatzschutz.

Um fertig gestellte Plausibilitätsprüfungen freizugeben, benötigen Sie die Rolle Leiter oder Apotheker oder das Recht Plausibilitätsprüfung freigeben.

 

 

Daten zur Beurteilung hinterlegen

Um Daten zur Beurteilung zu hinterlegen, füllen Sie alle Felder der angezeigten Kriterien aus.

Speichern Sie anschließend die Angaben mit Speichern - F1.

 

Ist die Plausibilitätsprüfung bereit zur Freigabe, nutzen Sie die Funktion Bereit zur Freigabe - F11.

Mit Freigeben - F12 lösen Sie die Freigabe dieses einzelnen Protokolls aus.
Mit Alle freigeben - Strg+F12 können Sie alle Dokumente, die zur Freigabe bereit sind, in einem Arbeitsschritt freigeben.

 

Dies ist nur möglich für eine Herstellung einer Rezeptur, nicht für eine Vorlage. Mit Herstellen - Strg+F12 legen Sie in den Details einer Rezeptur aus einer Vorlage eine Herstellung an. Mehr dazu im Thema 'Rezeptur anlegen und bearbeiten'.)

 

Weitere Info und Funktionen

 

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