Beurteilung
Kurz erklärt
Um fertig gestellte Plausibilitätsprüfungen freizugeben, benötigen Sie die Rolle Leiter oder Apotheker oder das Recht Plausibilitätsprüfung freigeben.
Beispiel: Rezeptur nicht nach NRF-Vorschrift
Beispiel: Rezeptur nach NRF-Vorschrift
Im Register Beurteilung geben Sie je nachdem, ob die Rezeptur nach NRF-Vorschrift erstellt wurde, folgende Informationen ein:
-
Rezeptur nach NRF-Vorschrift (Kontrollkästchen oberhalb der Register)
- Die vorliegende Rezeptur kann angefertigt werden. - Aktivieren Sie das Kontrollkästchen, wenn die Plausibilitätsprüfung ergab, dass die Rezeptur angefertigt werden kann.
- Rezeptur nicht nach NRF-Vorschrift
- Rezepturherstellung erlaubt - Wählen Sie aus der Liste aus, ob und ggf. mithilfe welcher zusätzlichen Maßnahmen die Rezepturherstellung erlaubt ist. Mögliche Werte für Freigabe): Ja, Ja auf Grund ergriffener Maßnahmen, Ja nach ärztlicher Rücksprache, Nein
- Rücksprache mit dem Arzt - Geben Sie hier das Ergebnis Ihrer Rücksprache mit dem verordnenden Arzt ein, sofern dies erforderlich war.
- Freigabe
- am - Wählen Sie aus der Liste das Freigabedatum der Plausibilitätsprüfung aus. Falls noch kein Datum eingetragen war und Sie haben das Feld Rezepturherstellung erlaubt geändert, wird hier das aktuelle Datum vorgeblendet.
- durch - Bei freigegebener Plausibilitätsprüfung wird der Name des Freigebenden angezeigt.
Daten zur Beurteilung hinterlegen
Um Daten zur Beurteilung zu hinterlegen, füllen Sie alle Felder der angezeigten Kriterien aus.
Speichern Sie anschließend die Angaben mit Speichern - F1.
Ist die Plausibilitätsprüfung bereit zur Freigabe, nutzen Sie die Funktion Bereit zur Freigabe - F11.
Dies ist nur möglich für eine Herstellung einer Rezeptur, nicht für eine Vorlage. Mit Herstellen - Strg+F12 legen Sie in den Details einer Rezeptur aus einer Vorlage eine Herstellung an. Mehr dazu im Thema 'Rezeptur anlegen und bearbeiten'.)
Weitere Info und Funktionen