ABDA-Lagerinfo

Auf der Seite ABDA-Lagerinfo werden Ihnen Angaben zu Lagerung und Verpackung des ausgewählten Artikels sowie Sonstiges angezeigt.

Die Eingabefelder sind nur bei selbst angelegten Artikeln und vorerfassten ABDA-Artikeln eingabefähig.

Angaben zur Lagerung

In diesem Bereich werden folgende Informationen angezeigt:

  • Lagertemp. beachten/Min./Max.:
    Der Wert im DropDown-Menü kennzeichnet, ob beim Artikel eine Lagertemperatur zu beachten ist.
    Mögliche Werte sind 'Keine Angabe', 'Nein', 'Ja, med. Zw. (§ 2 Nr. 1)' und 'Ja, med.-wiss. Zw. (§ 2 Nr. 2)'. In den Feldern dahinter sind die minimale und die maximale Lagertemperatur für diesen Artikel angegeben.
    Mögliche Angaben sind 'Keine Angabe', 'Nein', 'Ja'.
Aus dem Fehlen der Lagertemperaturen darf nicht geschlossen werden, dass eine Lagerung ohne Einschränkung möglich ist.
  • Zerbrechlich:
    Kennzeichnet, ob der Artikel zerbrechlich ist.
    Mögliche Angaben sind 'Keine Angabe', 'Nein', 'Ja'.
  • Licht:
    Kennzeichnet die Lichtempfindlichkeit des Artikels.
    Mögliche Angaben sind 'Keine Angabe', 'Nein', 'Vor Licht schützen', 'Vor Sonne schützen'.
  • Lage:
    Kennzeichnet die Lageempfindlichkeit des Artikels.
    Mögliche Angaben sind 'Keine Angabe', 'Nein', 'Liegend lagern', 'Aufrecht lagern'.
  • Kühlkette:
    Kennzeichnet, ob es sich um einen temperaturempfindlichen Artikel handelt, der bei Lagerung und Transport gekühlt werden muss. Die Einstellung wird z.B. bei Bestellungen ausgewertet, um Kühlartikel besonders berücksichtigen zu können.
    Mögliche Angaben sind 'Keine Angabe', 'Nein', 'Ja'.
  • Feuchte:
    Kennzeichnet die Feuchtigkeitsempfindlichkeit des Artikels.
    Mögliche Angaben sind 'Keine Angabe', 'Nein', 'Trocken lagern'.
  • Verfall:
    Kennzeichnet, ob ein Verfalldatum auf dem Artikel angegeben ist.
    Mögliche Angaben sind 'Keine Angabe', 'Nein', 'Ja'.
    Bei Einstellung 'Ja' können Sie im nebenstehenden Eingabefeld die garantierte Haltbarkeitsdauer in Monaten eintragen.

Verpackung

In diesem Bereich werden folgende Informationen angezeigt:

  • Höhe, Breite Länge:
    Diese Felder zeigen die Abmessungen der Verpackung in cm.
  • Gewicht brutto:
    Gibt das Bruttogewicht des Artikels im Gramm an.
  • Verpackungsart:
    Zeigt die Verpackungsart des Artikels an. Bei selbst angelegten Artikeln oder vorerfassten ABDA-Artikeln können Sie eine Verpackungsart einstellen. Klicken Sie auf den Browsebutton , um die gewünschte Verpackungsart auszuwählen.
  • RegNr. (VerpackG)

    Für Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer von systembeteiligungspflichtigen/lizenzierungspflichtigen Verpackungen besteht durch das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 01.01.2019 die Pflicht zur Registrierung bei der Zentralen Stelle (§ 9 Abs. 1 VerpackG). Apotheken fallen grundsätzlich in den Anwendungsbereich des Verpackungsgesetzes, sofern sie systembeteiligungspflichtige Verpackungen in den Verkehr bringen. In der Regel sind dies Verkaufsverpackungen, also die Primärverpackungen von Arzneimitteln oder sonstigen Produkten, die in der Apotheke vertrieben werden. Apotheken gelten dabei nach § 3 Abs. 13 VerpackG als Vertreiber. Darüber hinaus sind sie regelmäßig auch Letztvertreiber im Sinne des § 3 Abs. 14 VerpackG.

Sonstiges

In diesem Bereich werden folgende Informationen angezeigt:

  • Eichung/Laufzeit:
    Kennzeichen gemäß §2 Eichgesetz, ob eine Eichpflicht für diesen Artikel vorliegt.
    Mögliche Angaben sind 'Keine Angabe', 'Nein', 'Ja'.
    Besteht eine Eichpflicht, wird neben der Einstellung der Gültigkeitszeitraum der Eichung in Monaten (Eichlaufzeit) angegeben.
  • Sicherheitsdatenblatt:
    Kennzeichnet, ob zum Artikel ein Sicherheitsdatenblatt (für Gefahrstoffe) erforderlich ist.
    Mögliche Angaben sind 'Keine Angabe', 'Nein', 'Ja'.
  • AMNOG-Verfahren:
    Kennzeichen, ob der Gemeinsame Bundesausschuss eine Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V durchgeführt oder bereits abgeschlossen hat. Zusätzlich liefert der G-BA ggf. Informationen zu diesem Verfahren in Form eines oder mehrerer Internet-Links (siehe auch Infofenster unten).

    Mögliche Werte im Feld "AMNOG-Verfahren" sind:
    0 = Keine Angabe,
    1 = Nein,
    2 = Ja, im Verfahren (befindet sich im Nutzenbewertungsverfahren),
    3 = Ja, abgeschlossen (Nutzenbewertungsverfahren abgeschlossen).
    Die Information wird in Form eines Internet-Links ausgegeben. Dazu sehen Sie rechts neben den Werten das Info-Symbol mit zugehörigem Tooltipp.

  • UN-Nr.

    Jedes Sicherheitsdatenblatt ist mit einer sog. UN-Nr. versehen. Die UN-Nr. beschreibt das Gut, von dem ein Gefährdungspotential ausgeht.

  • ATMP
    Kennzeichen, ob es sich um Arzneimittel für neuartige Therapien

    (ATMP – Advanced Therapy Medicinal Products) handelt und ggf. Art des ATMP

  • In-vitro-Diagnostika-Klasse

    Diese Kennzeichnung bildet die Einstufung von Produkten unter Berücksichtigung ihrer Zweckbestimmung und der damit verbundenen Risiken gemäß Artikel 47 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/746 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über In-vitro-Diagnostika in die Klassen A, B, C und D ab. Die Klassifizierung erfolgt gemäß Anhang VIII der genannten Verordnung.

  • CRM-Gefahrstoff
    Kennzeichen, ob der Artikel (auch Fertigarzneimittel) einen oder mehrere Inhaltsstoffe (auch Wirkstoffe) enthält, die einzeln oder in Kombination karzinogen, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch sind.
  • Orphan Drug
    Kennzeichen für Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens nach der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.1999 über Arzneimittel für seltene Leiden (ABI. L 18 vom 22.01.2000, S. 1)
  • Verbandm. (§31 (1a) SGB V)

    Kennzeichen, ob es sich um ein Verbandmittel gemäß § 31 Abs. 1a SGB V handelt. Es handelt sich um eine vom Anbieter gemeldete Information. Unplausible Konstellationen zu den Informationen in der A+V Hilfsmittelvertragsdatenbank sind möglich.

  • Novel Food
    Kennzeichen gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel (Novel-Food-Verordnung)

  • Wundbeh. (§31 (1a) SGB V
    Sonstiges Produkt zur Wundbehandlung nach §31 (1a) SGB V.

  • Bedingte Zulassung
    Kennzeichen für Arzneimittel mit einer Genehmigung nach Artikel 14 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer europäischen Arzneimittel-Agentur (ABI. L 136 vom 30.04.2004, S. 1) (bedingte Zulassung) Arzneimittel mit bedingter Zulassung können noch vor Abschluss der vollständigen klinischen Prüfung auf den Markt gebracht werden.
  • Medizinprod. (§31 (1) SGB V)

    Kennzeichen, ob es sich um ein Medizinprodukt gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB V handelt. Es handelt sich um eine vom Anbieter gemeldete Information. Unplausible Konstellationen zu den Verordnungsvorgaben des Typs "Anl. V AM-RL (verordnungsfähige Medizinprodukte)" sind nicht auszuschließen.

  • Ausnahme Zulassung
    Kennzeichen für Arzneimittel mit einer Genehmigung nach Artikel 14 Absatz 8 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer europäischen Arzneimittel-Agentur (ABI. L 136 vom 30.04.2004, S. 1) (Zulassung in Ausnahmefällen).
  • Medizinprodukte-Klasse

    Dieses Kennzeichen bildet die Einstufung von Produkten gemäß Artikel 51 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745 unter Berücksichtigung ihrer Zweckbestimmung und der damit verbundenen Risiken in die Klassen I, IIa, IIb und III ab. Die Klassifizierung erfolgt gemäß Anhang VIII der genannten Verordnung.

  • UDI-DI gemäß MDR
    Eindeutiger numerischer oder alphanumerischer Code, der im Zuge der MDR (VO (EU) 2017/745) sowie der IVDR (VO (EU) 2017/746 vom 05.04.2017) der Identifikation von Medizinprodukten auf Artikelebene dient.

  • Vorrätig (§15 (1) ApBetrO):

    Die einzelnen Werte fassen Gruppen von Arzneimitteln oder weiteren Produkten zusammen, aus denen Präparate gemäß § 15 (1) Satz 2 der Apothekenbetriebsordnung 2012 in der Apotheke vorrätig zu halten sind (Notfalldepot).

  • Beschaffb. (§15 (2) ApBetrO)

    Mit einem Wert ungleich 'nicht betroffen' sind Artikel gekennzeichnet, die gemäß § 15 (2) der Apothekenbetriebsordnung entweder in der Apotheke vorrätig zu halten sind oder kurzfristig beschafft werden können.

 

Weitere Info und Funktionen