A+V Hilfsmittelvertragsdatenbank verwalten

Die A+V Hilfsmittelvertragsdatenbank stellt eine Unterstützung beim Ermitteln der Abrechnungspreise bestimmter Artikel dar, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder anderer Kostenträger verordnet wurden. Darunter fallen u.a.: Hilfsmittel, Verbandmittel, Diätetika, Harn- und Blutteststreifen und Medizinprodukte.

 

Die Abgabepreise von A+V-Artikeln und Pauschalen sind abhängig von Hilfsmittelverträgen zwischen Krankenkassen (oder Dachverbänden einzelner Krankenkassen) und dem Deutschem Apothekerverband oder Landesapothekerverbänden oder sogar einzelner Apotheken mit Krankenkassen.

 

Die aktuell existierenden Hilfsmittellieferverträge sind krankenkassenspezifisch über das Institutionskennzeichen (IK-Nummer) verknüpft. Dabei können diese Vereinbarungen länderspezifisch oder bundesweit gültig sein, es kann eine beitrittsfreie, d.h. eine für alle Apotheken innerhalb des Verbandes geltende Vereinbarung sein oder die einzelne Apotheke muss explizit beitreten.

Die Abrechnung von Pauschalregelungen ist ebenso integriert. Für verschiedene Versorgungsbereiche wie etwa die Inkontinenz-, Stoma- oder Dekubitusversorgung werden von einzelnen Krankenkassen Pauschalbeträge zur Abrechnung über einen fixen Zeitraum vereinbart. Die Pauschalen können dabei beitrittsfrei oder beitrittspflichtig für die Apotheken sein. Für verschiedene Versorgungsbereiche werden Pauschalen vereinbart, die sich auf einen Kalendermonat oder 30 Tage beziehen.

Die Abrechnung solcher Pauschalbeträge kann direkt über das Modul A+V Hilfsmittelvertragsdatenbank erfolgen.

Auch die Abrechnung von vermieteten Hilfsmitteln ist ebenso enthalten.

 

Im Fenster A+V Hilfsmittelvertragsdatenbank verwalten stellen Sie ein, welche Vereinbarungen und Pauschalen für Sie zutreffen bzw. welchen beitragspflichtigen Vereinbarungen bzw. Pauschalen Sie beigetreten oder explizit nicht beigetreten sind.

Entsprechend dieser Einstellungen sollten Sie dann die Artikel aus der A+V Hilfsmittelvertragsdatenbank abrechnen. Es steht Ihnen jedoch prinzipiell frei, nach jedem Vertrag abzurechnen, was allerdings in Ihrer eigenen Verantwortung liegt und u.U. Retaxationen nach sich ziehen kann.

Auf die Rezepte werden automatisch die korrekten Daten entsprechend §300 oder §302 SGB V, also die PZN oder die Hilfsmittelnummer oder die Pseudo-Hilfsmittelnummer, aufgedruckt. Ein manuelles Anpassen der Bedruckung ist nicht mehr nötig.

Sie finden das Modul A+V Hilfsmittelvertragsdatenbank auf dem IXOS Desktop und in der IXOS Menüleiste im Menü Sortiment.

 

Wenn Sie in Ihrer Apotheke das Berechtigungskonzept zum Schutz sensibler Daten umgesetzt haben, dann können Sie diese Funktion bzw. dieses Modul nur nutzen, wenn der Arbeitsplatz oder Sie als Benutzer die erforderliche Berechtigung haben. Mehr dazu lesen Sie in Arbeitsplatzschutz.

Zum Eintragen der Beitrittsstatus im Modul A+V Hilfsmittelvertragsdatenbank zu aktualisieren, benötigen Sie die Berechtigungsrolle Leiter oder Artikelstamm Plus V - Verantwortlicher oder das Recht Artikelstamm Plus V : Vertrag bearbeiten.

 

 

Status zu beitrittspflichtigen Verträgen verwalten

Die aktuell existierenden Hilfsmittellieferverträge (Verträge) werden in IXOS als sogenannte Vereinbarungen und Pauschalen abgebildet. Die Verträge können länderspezifisch (Kammerbereich) oder bundesweit gelten. Es gibt folgende Arten von Vereinbarungen:

Sie als Apotheker müssen nun kennzeichnen, nach welchen Vereinbarungen Sie abrechnen dürfen.

 

Gehen Sie wie folgt vor:

  1. Wählen Sie aus der Liste Verträge anzeigen aus, für welches Bundesland Sie die Verträge angezeigt bekommen möchten. Sie können auch zusätzlich oder generell nur bundesweite Verträge anzeigen lassen.

    Die beitrittspflichtigen Verträge und die Vereinbarungen mit gesonderten Nutzungsbedingungen sind gekennzeichnet.

  2. Tragen Sie Ihren Status zu beitrittspflichtigen Verträgen ein, indem Sie den Vertrag markieren und wie folgt vorgehen:
    • Wählen Sie Beigetreten - F5, wenn Sie einem beitrittspflichtigen Vertrag beigetreten sind.
      Dies trifft auch zu, wenn Sie keinen Vertrag zu einer Vereinbarung mit differenzierten Nutzungsbedingungen unterschrieben haben, da Sie implizit durch Ihre Mitgliedschaft die Nutzungsbedingung erfüllen. Beachten Sie dazu die Erläuterung im Detailbereich.

      Daraufhin können Sie Artikel gemäß dieses Vertrags abrechnen.

    • Wählen Sie Nicht beigetreten - F4, wenn Sie einem beitrittspflichtigen Vertrag explizit nicht beigetreten sind.

      Daraufhin sollten Sie Artikel gemäß dieses Vertrags nicht abrechnen. Es wird eine entsprechende Hinweismeldung aufgeblendet.

    • Wenn Sie im Online-Vertragsportal des DAV registriert sind, können Sie Ihren aktuellen Vertragsstatus mit Mit OVP abgleichen - F6 abgleichen. Mehr dazu im Thema 'Beitrittsstatus zum Online-Vertragsportal aktualisieren'.

 

Damit haben Sie die Voraussetzung geschaffen, dass die Preise zur Abrechnung der abgegebenen A+V-Artikel korrekt ermittelt und in Verkaufsvorgängen übernommen werden können. Mehr dazu im Thema 'A+V-Artikel abgeben'.

 

Status zu beitrittspflichtigen Verträgen zurücksetzen

Wenn Sie den Status zu einem beitrittspflichtigen Vertrag eingetragen haben, dieser aber nicht mehr zutrifft oder Ihnen ein Fehler unterlaufen ist, dann können Sie diesen wieder zurücksetzen, d.h. das Kennzeichen entfernen.

Markieren Sie dafür den Vertrag und wählen Sie die Funktion Status zurücksetzen - Strg+F4.

 

 

Weitere Info und Funktionen

 

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