Der Warenschein

Der Warenschein wird im Szenarium der Trennung zwischen Beratungsplatz und Zahlkasse benötigt. Er wird am Beratungsplatz ausgedruckt und dient zur Zahlung der am Beratungsplatz erhaltenen Artikel an der Zahlkasse, sofern diese Ware sofort bezahlt werden soll, und ggf. zum Nachweis, dass die Ware in einer ggf. verschlossenen Tüte am Beratungsplatz ausgegeben wurde. Falls die Ware später abgeholt oder geliefert wird (z.B. Nachlieferartikel oder manuelle Reservierung) und der Kunde bezahlt erst bei Abholung/ Lieferung, dann wird kein Warenschein, sondern nur der Abholschein gedruckt. Dies gilt auch für den Fall einer Rezeptschuldauflösung mit E-Rezept, bei der nichts zu bezahlen und keine Ware abgegeben wird.

Der Abholschein wird ebenfalls am Beratungsplatz ausgedruckt. Auf ihm sind die Nachlieferartikel und die ggf. erst bei Abholung zu zahlende Summe aufgeführt. Mit dem Abholschein kann der Kunde später die Nachlieferartikel abholen.

Auch wenn der Kunde ein zuzahlungsfreies Rezept einlöst und Ware mitnimmt, erhält er einen Warenschein, den er an der Zahlkasse vorweisen muss.

Beachten Sie bitte folgende Besonderheiten des Warenscheins:

 

Auch Warenscheine können im Modul Druckformularverwaltung konfiguriert werden. Mehr dazu im Thema 'Druckformulare konfigurieren'.

 

Beispiele: Vorschau für Warenscheine für mehrere Kunden und für keinen Kunden

 

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