Schutzimpfungen abrechnen

Aktivieren Sie einmalig die 'Anzeige Rezeptstatus Schutzimpfung' in den Systemeinstellungen der Kasse, Gültigkeitsbereich APL, auf der Seite Allgemeines zum Abverkauf an einem Arbeitsplatz, an welchem Sie die Abrechnung durchführen.

Ab dem 01.04.2025 werden Schutzimpfungen, die in der Apotheke durchgeführt werden, elektronisch abgerechnet. Covid-19-Impfstoffe werden weiterhin über den Sonderbeleg abgerechnet.
Dies betrifft lediglich GKV-Versicherte.

Gehen Sie wie folgt vor:
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Wählen Sie in der Kasse über den Button Status den Rezeptstatus 'Schutzimpfung' und bestätigen Sie mit OK - F12.
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Im Rezeptstatus Schutzimpfung erfolgt automatisch die Kundenabfrage, da die GKV-Versichertendaten erforderlich sind (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Versicherten-Nr.). Erfassen Sie ebenfalls den Kostenträger, falls dieser noch nicht hinterlegt ist.
Für eine schnelle Erfassung der Versichertendaten nutzen Sie die eGK des Kunden und Ihr Kartenterminal. Aktualisieren Sie so entweder Kundenstammdaten oder legen Sie einen Laufkunden an.

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Geben Sie den Impfstoff als Position, z.B. über seinen Artikelnamen oder die Artikel-PZN, ein.
Bei Covid-19-Impfungen dient die Eingabe des Impfstoffes in der Kasse nur zur Dokumentation gegenüber der Krankenkasse. Daher ist der Abrechnungspreis mit 0,00 Euro abgebildet.IXOS übernimmt automatisch die zur Abrechnung der Impfleistung benötigten Sonder-PZNs als Zusatzpositionen:Bei Grippeimpfungen
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'GSI Impfleistung (DAV)' (bei Personen ab 60 Jahren) bzw. 'GSI Impfleistung ab 18' (bei Personen zwischen 18 und 59 Jahren)
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'GSI Nebenleistung (DAV)'
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'GSI Beschaffungskosten'
Bei Covid-19-Impfungen
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'COV Impfleistung'
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'COV Mehrdosisbehältnisse'
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'COV Mehraufwand Doku'
Es wird eine E-Verordnung für die Impfung generiert, erkennbar an der Änderung des Rezeptsymbols.
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Schließen Sie den Vorgang über Total ab.
Das Fenster Packungsinformationen erfassen öffnet sich. -
Scannen Sie im Falle eines Grippeimpfstoffes den securPharm-Code der Packung. Dadurch wird bei Abschluss die Charge des Impfstoffes in die Abrechnungsdaten übernommen. Bei Covid-Impstoffen geben Sie die Charge ein.
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Im Rezeptmanagement ist eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) mittels HBA durchzuführen.

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Wählen Sie den Button Sonderposition.
Das Fenster Sonder-Position auswählen öffnet sich. -
Wählen Sie den Eintrag 'Auseinzelung' aus.
Die Seite Auseinzelung öffnet sich. Die meisten Werte sind in den Feldern vorbelegt. -
Hinterlegen Sie in der Spalte Artikel über die Artikelbezeichnung oder PZN die entsprechende Packung, aus der Sie die Impfdosis entnommen haben.
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In der Spalte Teilmenge geben Sie die Impfdosis entsprechend der Einheit der Packung an.
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Im Feld Chargen für E-Rezeptabrechnung geben Sie die entsprechende Chargennummer ein oder scannen den securPharm-Code der Packung.
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Bestätigen Sie die Eingaben mit Übernehmen - F12.
In der Kasse werden die zur Abrechnung der Impfleistung benötigten Sonder-PZNs automatisch zur generierten Position 'Auseinzelung' hinzugefügt:Bei Grippeimpfungen
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'GSI Impfleistung (DAV)' (bei Personen ab 60 Jahren) bzw. 'GSI Impfleistung ab 18' (bei Personen zwischen 18 und 59 Jahren)
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'GSI Nebenleistung (DAV)'
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'GSI Beschaffungskosten'
Bei Covid-19-Impfungen
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'COV Impfleistung'
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'COV Mehrdosisbehältnisse'
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'COV Mehraufwand Doku'
Es wird eine E-Verordnung für die Impfung generiert, erkennbar an der Änderung des Rezeptsymbols.
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Schließen Sie den Vorgang über Total ab.
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Im Rezeptmanagement ist eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) mittels HBA durchzuführen.

Vorgehen im Verkauf
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Wählen Sie für GKV-Versicherte den Rezeptstatus Schutzimpfung für vor dem 01.04.2025 durchgeführte Impfungen. Setzen Sie dafür das Abgabedatum entsprechend.
Für Privatversicherte wählen Sie die Verkaufsart Privatrezept
Im Rezeptstatus Schutzimpfung erfolgt automatisch die Kundenabfrage, da der Kostenträger und die GKV-Versichertendaten erforderlich sind.
Für eine schnelle Erfassung der Versichertendaten nutzen Sie die eGK des Kunden und Ihr Kartenterminal. Aktualisieren Sie so entweder die Kundenstammdaten oder legen Sie einen Laufkunden an.Das Symbol
signalisiert den entsprechenden Rezeptstatus im Verkaufsvorgang und dass es sich um eine Papierabrechnung handelt.
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Erfassen Sie die in der Artikelverwaltung hinterlegten Sonder-PZN der entsprechenden Schutzimpfung sowohl für die Impfleistungen als auch für die Impfstoffe.
Dabei können Sie entweder die jeweiligen Sonder-PZNs direkt eingeben oder die im System angelegten Artikel verwenden. Diese beginnen mit "GSI“ bzw. mit "COV". Die Preise sind bereits korrekt hinterlegt.
Achten Sie auf die korrekte Erfassung und Reihenfolge der Sonder-PZN. Davon abweichende Rezepte können vermutlich nicht abgerechnet werden.Grippeschutzimpfung
1. Sonder-PZN für Impfleistung und Dokumentation: „GSI Impfleistung (DAV)“ – PZN 17716926 (wenn es sich um eine Regelleistung der Krankenkassen handelt)
2. Sonder-PZN für Nebenleistung: „GSI Nebenleistung (DAV)“ – PZN 17716955
3. Sonder-PZN für den verwendeten Impfstoff: z. B. „GSI FLUAD 24/25 1 St mK“ – PZN 18774541
4. Sonder-PZN für die gesetzlichen Beschaffungskosten: „GSI Beschaffungskosten (DAV)“– PZN 18774512
COVID-19-Schutzimpfung
1. Sonder-PZN für Impfleistung und Dokumentation: „COV Impfleistung“ – PZN 17717400
2. Sonder-PZN für Umgang mit Mehrdosisbehältern: „COV Mehrdosisbehältnisse“ – PZN 17717417
3. Sonder-PZN für ggf. weiteren Aufwand: „COV Mehraufwand Doku“ – PZN 17717423
Die Impfstoffdosen sind aus der Bundesbeschaffung zu beziehen und können den Krankenkassen nicht in Rechnung gestellt werden. Daher werden diese nicht mit erfasst. Um sie zu Lasten des BAS (Bundesamt für Soziale Sicherung) abzurechnen, verwenden Sie das Modul Auswertungen. Mehr dazu lesen Sie in Selbsterklärung für Covid-19-Impfleistungen
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Nach Abschluss mit Total wird der Sonderbeleg zum Druck angeboten.
Ausführliche Informationen lesen Sie hier: Tipps und Tricks: Schutzimpfungen in Apotheken