Rezeptverkäufe auf BG/Unfallkasse-Rezept durchführen
Kurz erklärt
- Vermeidung unnötiger Meldungen im Arbeitsablauf, da auf diesen Rezeptstatus (fast) alle Artikel abgegeben werden können.
- Berücksichtigung der Sonderregeln bei der Abrechnung von BG-Rezepten, d.h. des gesonderte Arzneiversorgungsvertrags und der darin geregelten Preise und Abgabebestimmungen:
- verschreibungspflichtige Arzneimittel nach AMG abgerechnet
- nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel nach SGB V kalkuliert
- Rezepturen nach Hilfstaxe abgerechnet
- A+V-Artikel: Eigener Vertrag
- Nichtapothekenpflichtige Arzneimittel und sonstige Nichtarzneimittel pauschal mit Apo-EK + 45% abgerechnet
- Apothekenübliche Ware pauschal mit Apo-EK + 45 % abgerechnet
- Auch bei BG-Rezepten wird die automatische aut idem- oder Importsuche je nach erfasstem Artikel (Generika- oder Importmarkt) angeboten. Hier wirken ebenso wie im GKV- und Privatrezeptverkauf die Konfigurationen zur Anzeige der automatischen Artikelsuchen, d.h. ob diese immer, nie oder nur, falls notwendig angezeigt werden.
Die Ermittlung und Abgabe preisgünstiger Artikel ist deshalb sinnvoll, weil auch in diesem Fall wirtschaftliches Arbeiten gewünscht ist und z.B. Mehrkosten vermieden werden können. Rabattverträge existieren derzeit noch keine.
- Mehrkosten können zu Lasten des Patienten oder zu Lasten des Kostenträgers berechnet werden. Es fällt keine Zuzahlung an.
- Gefilterte Kostenträgerauswahl: Es stehen nur BGs und Unfallkassen zur Auswahl.
In der Rennerliste wird neben den von Ihnen am häufigsten genutzten BGs/Unfallkassen zusätzlich eine Vorauswahl anzeigt. Diese Vorauswahl richtet sich nach der PLZ des Kunden (falls bekannt) oder der Apotheke.
Hintergrund: Unterschiedliche Unfallkassen sind beispielsweise je Bundesland zuständig, BGs unterscheiden sich regional. Die Zuständigkeit der BG/Unfallkasse richtet sich nach dem Unfallbetrieb; die PLZ des Kunden/der Apotheke ist eine Näherung.
Falls Sie Ihre Rezepte mit dem Digitalen Rezept Zentrum (DRZ) abrechnen, wird Ihnen an der Kasse/Faktura eine spezielle Auswahl abrechnungsrelevanter Kostenträger angezeigt um Ihnen die Auswahl zu erleichtern. In der Kontaktsuche wird diese Vorauswahl nicht unterstützt; hier werden alle BG/Unfallkassen angezeigt.
Verordnungen zulasten einer Berufsgenossenschaft oder einer Unfallkasse unterscheiden sich, wie Sie sicher wissen, von Verordnungen zulasten einer Krankenkasse durch den Kostenträger (BG ... oder Unfallkasse), dem Kreuz im Feld Arbeitsunfall (Ausnahme: Berufskrankheit) und an der Eintragung im Feld Unfalltag und Unfallbetrieb.
Beispiel 1: Rezeptscan
Im Rezeptscan wird bei Erkennung eines BG-Kostenträgers automatisch der Rezeptstatus 14- BG-Rezept gesetzt.
Falls der Kostenträger nicht erkannt werden konnte, öffnet sich das Fenster Rezeptdaten prüfen. Dort sollten Sie mit dem Browse-Button am Feld Kostenträger eine BG oder Unfallkasse auswählen.
Für die Auswahl des Kostenträgers wird daraufhin die optimierte Kostenträger-Rennerliste für BG-Rezepte angeboten.
In dieser Liste geben Sie wie gewohnt Suchkriterien ein, um die entsprechende BG/Unfallkasse zu ermitteln.
Leiten Sie den richtigen Kostenträger anhand der Branche des Unfallbetriebs ab, ggf. nach Rücksprache mit dem Kunden. Die Zuständigkeit des richtigen Kostenträgers kann bei der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) recherchiert werden.
Empfehlung: Wählen Sie, falls mehrere Kostenträger der gleichen Branche (mit unterschiedlichen IKs) zur Verfügung stehen, eine beliebige IK der richtigen Branche aus, anstatt gar keine BG/Unfallkasse auszuwählen. Damit werden Sie bei der Preisfindung optimal unterstützt, da bereits im A+V der richtige Vertrag ausgewählt ist. Ansonsten fahren Sie ohne Kostenträger fort.
Falls Sie mit dem DRZ abrechnen, stellen Sie bitte sicher, dass Sie aus der für Ihre Apotheke angepasste Liste der BG/Unfallkassen die richtige BG/Unfallkasse auswählen. Das ermöglicht eine reibungslose Abrechnung und schnelle Erstattung des Geldes für Ihre Apotheke.
Mit Übernahme des korrekten Kostenträgers wird das Feld grün unterlegt.
Bestätigen Sie das Fenster mit OK - F12 und fahren mit der Prüfung des gescannten Rezeptes fort.
Mit Freigeben und Übernehmen - F12 wird das Rezept an die Kasse übernommen. Hier sehen Sie das neue Rezeptstatus-Icon für BG-Rezepte und dass die Zuzahlung (in jedem Fall) gleich 0 € beträgt.
Beispiel 2: Manuelle Erfassung eines nicht verschreibungspflichtigen Artikels an der Kasse
Im Fenster Rezeptstatus auswählen wird der neue Status 14 - BG-Rezept angeboten.
Mit Erfassung der Artikel öffnet sich die Kostenträgerauswahl, welche wie oben beschrieben, eine Rennerliste für die Apotheke vorschlägt.
Nach Auswahl des Kostenträgers öffnet sich die aut idem- oder Importsuche je nach erfasstem Artikel (Generika- oder Importmarkt). Auch hier wirken die Konfigurationen zur Anzeige der automatischen Artikelsuchen, d.h. ob diese immer, nie oder nur, falls notwendig angezeigt werden. Die Ermittlung und Abgabe preisgünstiger Artikel ist deshalb sinnvoll, weil auch in diesem Fall wirtschaftliches Arbeiten gewünscht ist und z.B. Mehrkosten vermieden werden können. Rabattverträge existieren derzeit noch keine.
Bei Artikeln mit Mehrkostenanteil erhalten Sie die Abfrage, zu wessen Lasten diese berechnet werden sollen.
Wenn der Arzt kein aut idem-Kreuz gesetzt hat oder anderweitig vermerkt hat, dass kein anderer Artikel abgegeben werden darf, dann sind die Mehrkosten zulasten des Patienten zu berechnen.
Beispiel 3: Manuelle Erfassung eines A+V-Artikels an der Kasse
Nach Auswahl des Rezeptstatus und des zutreffenden Kostenträgers, wie oben beschrieben, wird in der A+V-Hilfsmittelvertragsdatenbank automatisch der zutreffende Vertrag ermittelt und der Artikel kann auf diesen abgegeben werden.
Falls Sie dem Rezept keinen Kostenträger (BG/Unfallkasse) zugeordnet haben, müssen Sie den Vertrag im A+V wie gewohnt bspw. durch die Eingabe des Suchbegriffs BG anhand der generischen Suche ermitteln.
Verordnungen zulasten der Berufsgenossenschaft im Rezeptmanagement
Im Rezeptmanagement werden die Verordnungen sowohl in den Übersichten als auch in der Kontrolle mit dem Icon angezeigt.
Hier wurden folgende neue Prüfregeln eingeführt:
- Rezept wird als "BG-Rezept" erkannt, Status BG-Rezept wurde allerdings nicht gesetzt
- Kein „BG-Rezept“, aber Rezeptstatus BG-Rezept wurde gesetzt
- Abgabebestimmungen, die für BG-Rezepte gelten, werden berücksichtigt
Mehr Informationen dazu finden Sie in folgenden Themen:
Preiskalkulation für Verordnungen zulasten der Berufsgenossenschaft
Wie Sie oben gesehen haben, werden die Preise bei Abgaben an der Kasse und der Faktura zulasten der BG/Unfallkasse automatisch berechnet. Für den seltenen Fall, dass Sie dennoch einen Preis anders berechnen möchten, steht Ihnen eine neue Möglichkeit zur Preiskalkulation zur Verfügung.
Mit Position ändern - Strg+F8 und Auswahl von VK kalkulieren gelangen Sie ins neue Fenster Verkaufspreis für Artikel ermitteln. Dieses lehnt sich an das Fenster zur Aufschlagskalkulation an, bietet jedoch die Möglichkeit zur Preiseingabe und auch zur Kalkulation des Preises anhand der im Modul Preise und Kalkulation hinterlegten Rechenregeln.
Mehr dazu im Thema 'Aufschlagskalkulation - Verkaufspreis ermitteln'.
Weitere Info und Funktionen