Prüfregeln in der Rezeptkontrolle
In der folgenden Tabelle werden die wichtigsten Prüfregeln aufgeführt, welche zum einen dazu beitragen, die Patientensicherheit zu stärken und zum anderen verhindern sollen, dass Sie wegen formaler oder pharmazeutischer Kriterien retaxiert werden.
Es werden u.a. folgende Daten kontrolliert:
- Ausstellungs- und Abgabedatum des Rezeptes
- Vorhandensein der Betriebsstättennummer und der lebenslangen Arztnummer
- Kostenträger
- Kundendaten (Versichertennummer, Geburtsdatum bzgl. Versichertenstatus, Gebührenfreiheit etc.)
- Korrekte Erkennung der Verordnung
- Korrekte Artikelabgabe (Prüfung auf Einhaltung der Rabattverträge, Importregelung, Einhaltung der Preisgünstigkeit nach aut idem-Regelung, Erstattungsfähigkeit, Prüfung auf Überschreitung des Preisankers, etc.)
- Korrekte Preistaxierung
- aut-idem-Kennzeichnung
- Anzahl der verordneten und der abgegebenen Medikamente
- Unterschrift des Arztes
- A+V-Vereinbarungen
- Empfangsbestätigung des Patienten bei Hilfsmittelrezepten
- BtM-Nummer bei BtM-Rezepten, in Abhängigkeit vom Konfigurationsparameter
- Verordnungen im Zusammenhang mit künstlicher Befruchtung
- Einhaltung von Abrechnungsfristen
Zusätzliche Prüfungen beim E-Rezept
Beim E-Rezept entfallen einige Prüfungen wie z.B. Unterschrift des Arztes.
Dafür gibt es folgende zusätzliche Prüfungen:
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Abgabe der auf E-Rezept nicht erlaubten Produkte
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Begründung von Verordnungskorrekturen
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Begründung der Abweichung von der Abgaberangfolge
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Begründung von Statusänderungen des Rezeptes
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Vollständiges Auflösen von Nachlieferungen (erst dann können Chargenpositionen erfasst werden)
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Chargenbezeichnung bei verblisterten oder gestückelten Artikeln