Kassenbon: Ausweisung des gesparten Betrags

Kurz erklärt

Auf dem Kassenbon können Sie die Ersparnis beim Einkauf folgendermaßen mit ausweisen:

 

Die Einstellungen können Sie im Modul Druckformulare vornehmen. Mehr dazu im Thema 'Druckformulare konfigurieren'.

 

Der Apo-VK sowie die dazu ermittelte Ersparnis werden ggf. ausgewiesen, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:

Solch ein spezieller Ausweis ist gesetzlich zwar nicht verboten, dennoch gab es diesbezüglich erste Abmahnungen der Wettbewerbszentrale.

Entscheiden Sie daher in eigener Verantwortung, ob Sie diese Daten ausweisen möchten.

 

Weitere Info und Funktionen

 

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