Erinnerungsbon für fehlendes Rezept

Kurz erklärt

Haben Sie Artikel ohne Vorlage des Originalrezepts abgegeben, so haben Sie die Möglichkeit, einen Erinnerungsbon über das fehlende Rezept in beliebiger Anzahl auszudrucken. Falls Sie in einem Verkauf mehrere Rezepte nicht im Original vorliegen haben, dann wird pro Rezept ein separater Erinnerungsbon gedruckt, da es ggf. erforderlich ist, diesen Bon unterschiedlichen Ärzten vorzulegen.

Die Funktion zum Ausdruck eines Erinnerungsbons steht an der Kasse und in der Faktura bei Verkaufsabschluss sowie in der Verkaufsverwaltung zum Nachdrucken zur Verfügung.

Beim Auflösen einer Abholung von der Kasse oder der Faktura und beim Auflösen eines Botenbons für einen Verkauf mit fehlendem Rezept wird kein weiterer Erinnerungsbon gedruckt. Nur nach Bearbeitungen des Verkaufs mit druckrelevanten Änderungen und dementsprechend neuer Rezeptnummer wird ein weiterer Erinnerungsbon für das fehlende Rezept gedruckt.

Steuern Sie den Ausdruck des Erinnerungsbons über den Konfigurationsparameter 'Erinnerungsbon 'Fehlendes Rez.'', indem Sie die Druckanzahl eingeben. Sie finden ihn in den Systemeinstellungen der Kasse, Gültigkeitsbereich ‚Arbeitsplatz‘ auf der Seite Rezeptschuld.

Standardmäßig ist eingestellt, dass ein Erinnerungsbon gedruckt wird. Bei einer Eingabe von 0 wird kein Erinnerungsbon gedruckt.

In der Verkaufsverwaltung können Sie durch bewusste Markierung entscheiden, ob der Erinnerungsbon für das ausgewählte Total oder nur für das ausgewählte Subtotal gedruckt wird.

Der Erinnerungsbon enthält u.a. folgende Angaben:

 

 

Den Aufdruck auf dem Erinnerungsbon können Sie konfigurieren. Mehr dazu im Thema 'Druckformulare konfigurieren'.

 

Weitere Info und Funktionen

 

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