A+V-Artikel für AOK Nordost im Kammerbezirk Berlin abgeben
Kurz erklärt
Für die AOK Nordost gilt jedoch eine gesonderte Vereinbarung mit ausschließlicher Gültigkeit "Berlin":
Wenn Sie im Kammerbezirk Berlin einen A+V Artikel (z.B. Verband- oder Hilfsmittel) in einem Rezeptverkauf an einen Kunden abgeben, welcher bei der AOK Nordost versichert ist, dann werden die Artikel nach §300 SGB V abgerechnet, die Rezepte müssen jedoch mit der Hilfsmittelnummer bedruckt werden.
In der A+V Hilfsmittelvertragsdatenbank erscheint in diesem Fall in den Details unter Abrechnungsnummer folgender Hinweis:
"Abrechnung nach §300, Bedruckung mit Hilfsmittelpositionsnummer (Sonderfall AOK Nordost für Berlin)"
Die Bedruckung des Rezepts erfolgt wie oben beschrieben.
Mehr dazu im Thema 'Rezeptdruck Vorschau'.
Weitere Info und Funktionen