A+V-Artikel für AOK Nordost im Kammerbezirk Berlin abgeben

Kurz erklärt

Der Hilfsmittelversorgungsvertrag der Primärkassen in Berlin sieht die Abrechnung von Rezepten nach §300 SGB V vor.

Für die AOK Nordost gilt jedoch eine gesonderte Vereinbarung mit ausschließlicher Gültigkeit "Berlin":

Wenn Sie im Kammerbezirk Berlin einen A+V Artikel (z.B. Verband- oder Hilfsmittel) in einem Rezeptverkauf an einen Kunden abgeben, welcher bei der AOK Nordost versichert ist, dann werden die Artikel nach §300 SGB V abgerechnet, die Rezepte müssen jedoch mit der Hilfsmittelnummer bedruckt werden.

In der A+V Hilfsmittelvertragsdatenbank erscheint in diesem Fall in den Details unter Abrechnungsnummer folgender Hinweis:

"Abrechnung nach §300, Bedruckung mit Hilfsmittelpositionsnummer (Sonderfall AOK Nordost für Berlin)"

 

Die Bedruckung des Rezepts erfolgt wie oben beschrieben.

Mehr dazu im Thema 'Rezeptdruck Vorschau'.

 

Weitere Info und Funktionen

 

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