Spezielle Meldungen im Verkaufsvorgang
Artikel, die unter Anlage III AM-RL fallen
Für Arzneimittel, die unter Anlage III AM-RL (Verordnungseinschränkungen, -ausschlüsse) fallen, kann eine ärztliche Verordnung zu Lasten der GKV eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.
Mehr dazu im Thema 'Verordnungsvorgaben zum Artikel'.
Um die Verordungsvorgaben automatisch mit einer Hinweismeldung im Verkaufsvorgang (zusätzlich zum Button 'Verordnungsvorgabe') anzeigen zu lassen, nutzen Sie den Konfigurationsparameters Hinweis bei Artikel der Anl. III AM-RL. Ist er aktiviert, wird die Meldung angezeigt. Die Standardeinstellung ist aktiviert.
Der Konfigurationsparameter gilt sowohl für die Kasse als auch die Faktura. Sie finden ihn in den jeweiligen Systemeinstellungen der Kasse, Gültigkeitsbereich 'Arbeitsplatz', auf der Seite Hinweise / Abfragen.
Mehr dazu im Thema 'Hinweis bei Artikel der Anl. III AM-RL'.
Artikel, die unter Anlage V AM-RL fallen
Die Verordnungsfähigkeit von Medizinprodukten zu Lasten der GKV aufgrund der Anlage V AM-RL kann befristet sein. Das Befristungsdatum ist im System hinterlegt und kann im Fenster Verordnungsvorgaben zum Artikel angezeigt werden. Mehr dazu im Thema 'Verordnungsvorgaben zum Artikel'.
Um das Fenster Verordnungsvorgaben zum Artikel automatisch mit einer Hinweismeldung im Verkaufsvorgang (zusätzlich zum Button 'Verordnungsvorgabe') anzeigen zu lassen, nutzen Sie den Konfigurationsparameters Hinweis bei Artikel der Anl. V AM-RL. Die Standardeinstellung ist bei abgelaufener Befristung der Verordnungsfähigkeit. Das abgelaufene Befristungsdatum wird in solch einem Fall in roter Schrift dargestellt, um zu verdeutlichen, dass die Abrechnung nicht möglich ist.
Weitere Möglichkeiten sind, die Meldung Nie oder Immer, unabhängig von einer Befristung, anzuzeigen.
Der Konfigurationsparameter gilt sowohl für die Kasse als auch die Faktura. Sie finden ihn in den jeweiligen Systemeinstellungen der Kasse, Gültigkeitsbereich 'Arbeitsplatz', auf der Seite Hinweise / Abfragen.
Mehr dazu im Thema 'Hinweis bei Artikel der Anl. V AM-RL'.
Hinweise auf bedingte Erstattungsfähigkeit
Nach Absatz § 24a Absatz 2 SGB V sind bestimmte Artikel nur für Versicherte bis zu einem bestimmten Alter erstattungsfähig.
Mit dem Konfigurationsparameter 'Abfrage bei bedingt erstattungsfähig' können Sie sich bei Abgabe dieser Artikel eine Meldung anzeigen lassen.
Bei A+V Artikel, die nicht verschreibungspflichtig und nicht bedingt erstattungsfähig sind, erhalten Sie die Meldung automatisch.
Auf GKV- und BGs/Unfallrezepten dürfen Mengen, die über NMax liegen, nur beliefert werden, wenn sie ein Vielfaches von NMax sind. Packungen, die über NMax liegen, dürfen nicht abgegeben werden. Dies betrifft Packungen mit einer Normpackungsangabe von nb (nicht betroffen: nicht für den "normalen" Apothekenvertrieb gedacht, Klinikpackungen; nicht abgabefähig) und nt (nicht therapiegerecht: Jumbopackung, oberhalb N3; nicht abgabefähig).
Hingegen Packungen mit einer der Normgrößen N1, N2, N3 und kA können auf GKV- und BG-Rezept abgegeben werden.
Um Sie in diesem Zusammenhang auf eine nicht erlaubte Abgabe hinzuweisen, wird folgende Meldung angezeigt:
Hinweise auf unsichere Erstattung
Beim Verkauf von Artikeln, die folgende Bedingungen erfüllen, erscheint eine der folgenden Hinweismeldungen:
- Artikel "ist ein nicht-apothekenpflichtiges Arzneimittel",
- Artikel "besitzt keine gültige Normpackungsgröße",
- Artikel "steht auf der Negativliste",
- Artikel "ist ein Lifestyle-Medikament".
Die Meldung macht Sie darauf aufmerksam, dass die Abgabe einer dieser Artikel möglicherweise zu Problemen bei der Erstattung führt.
Die folgende Abbildung zeigt ein Beispiel für ein nicht-apothekenpflichtiges Arzneimittel.
Beispiel einer Hinweismeldung
Artikel, deren Statistik auf einen anderen Artikel übertragen wurde
Wenn Sie im Verkauf einen Artikel auswählen, dessen Statistik auf einen anderen Artikel übertragen wurde, dann wird eine Meldung angezeigt, die Sie darauf aufmerksam macht, dass für diesen Artikel keine Statistik mehr geführt wird. Sie können dann entscheiden, ob Sie diesen Artikel oder den Ersatzartikel, auf welchem jetzt die Statistik erfasst wird, oder keinen Artikel in den Verkauf übernehmen möchten.
Für die beiden Artikel wird neben der Artikelbezeichnung und der PZN auch der Anbieter angezeigt.
Mehr dazu im Thema 'Statistikübertrag aus der Artikelverwaltung'.
Artikel mit einem kritischen Verfalldatum
Wenn Sie im Verkauf einen Artikel auswählen, dessen Verfalldatum demnächst abläuft, dann wird zu Ihrer Information folgendes Fenster aufgeblendet. Hier können Sie das Verfalldatum anpassen, wenn erforderlich.
Falls Sie Ihre Apotheke mit Lagerhaltung POR betreiben und ein Verfalldatum im aktuellen Monat liegt oder bereits abgelaufen ist, so wird es in roter Schrift dargestellt.
Die Pflege von bis zu drei Verfalldaten pro Artikel ermöglichen Sie über den Konfigurationsparameter Drei Verfalldaten pflegen (POR). Sie finden ihn in den Systemeinstellungen der Artikelverwaltung, Gültigkeitsbereich 'Systemparameter' unter Lagerhaltung.
So können Sie während des Verkaufs ein gültiges Verfalldatum auswählen.
Voraussetzung, um diese Funktion zu nutzen ist, dass der Konfigurationsparameter Verfalldatenpflege aktiviert ist. Sie finden ihn in den Systemeinstellungen der Warenwirtschaft, Gültigkeitsbereich 'Systemparameter' auf der Seite Wareneingang.
Ablauf der Zuzahlungsbefreiung
Wenn Sie im Verkauf einen Kunden ausgewählt haben, dessen Zuzahlungsbefreiung abgelaufen ist, dann wird folgende Meldung angezeigt:
Entscheiden Sie in diesem Fall, wie Sie weiter verfahren möchten:
- Löschen - Die Daten der Zuzahlungsbefreiung werden aus der Kundenverwaltung gelöscht. Damit verliert der Kunde den Status 'zuzahlungsbefreit'.
- Bearbeiten - Wechselt in die Kundenverwaltung, auf die Seite Spezifische Daten zum Feld Zuzahlungsbefreiung bis, wo Sie die Zuzahlungsbefreiung entsprechend anpassen können.
- Abbrechen - Behält die Daten der Zuzahlungsbefreiung bei.
Retax-Service
IXOS unterstützt Sie auch in Verkaufsvorgängen bei der Überprüfung des abgegebenen Artikels auf fachlich korrekte Austauschbarkeit zum verordneten Artikel. Insbesondere nach den manuellen Vergleichssuchen mit dem abgabefähigen Artikel im Rezeptscan, der Festbetragssuche an Kasse und Faktura u.ä. verhindert das Setzen eines Sonderkennzeichens nicht die Retaxation, wenn die Artikel nicht im Wirkstoff, der Wirkstoffstärke und der Packungsgröße übereinstimmen.
Falls mindestens eins dieser Kriterien unstimmig ist, wird folgende Meldung angezeigt:
Weitere Info und Funktionen