Verordnungsvorgaben zum Artikel

Kurz erklärt

Wenn zu einem (nicht vorerfassten) ABDA-Artikel Informationen zu Verordnungsvorgaben existieren, können Sie diese sowohl in der Artikelverwaltung als auch aus Verkaufsvorgängen an der Kasse und Faktua im Fenster Verordnungsvorgaben zum Artikel einsehen.

 

 

Verordnungsvorgaben in der Artikelverwaltung einsehen

Ausgangssituation: Sie haben zu einem ABDA-Artikel die Artikeldetails geöffnet.

Gehen Sie wie folgt vor, um die Verordnungsvorgaben für den Artikel einzusehen:

  1. Öffnen Sie die Seite ABDA-Basisinfo.
  2. Im Bereich 'Sonstiges' befindet sich das Feld Verordnungsvorgaben.
    Klicken Sie mit der Maus auf den Info-Button neben dem Feld.
    Das Fenster Verordnungsvorgaben zum Artikel öffnet sich.
  3. Blättern Sie mit den Bild-Tasten durch die hinterlegten Verordnungsvorgaben. Mit den Pfeil-Tasten blättern Sie durch den Text.
  4. Drücken Sie abschließend Schließen - F12.
    Das Fenster wird wieder geschlossen. Sie gelangen zur Seite 'ABDA-Basisinfo' zurück.

 

Damit haben Sie die Verordnungsvorgaben zu einem Artikel eingesehen.

 

Verordnungsvorgaben in Verkaufsvorgängen einsehen

Falls zu einem Artikel Verordnungsvorgaben vorliegen, so können Sie diese an der Kasse und in der Faktura wie folgt anzeigen lassen:

 

Verordnungsangaben mit verlinktem Dokument einsehen

Mit der Anpassung des ABDA-Artikelstamms zum 01.04.2012 wurde die Verordnungsvorgabe entsprechend "Anl. IV AM-RL (Therapiehinweise)" eingeführt. Zu diesen ist ggf. ein PDF-Dokument hinterlegt, dann wird dies durch ein Link angezeigt. Durch Anklicken des Links können Sie die Verordnungsvorgaben im PDF-Dokument direkt einsehen.

Auch für Anl. XII AM-RL: 'Frühe Nutzenbewertung abgeschlossen' können ggf. Dokumente hinterlegt sein, welche verlinkt sind.

 

Weitere Info und Funktionen

 

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