Verordnungsvorgaben zum Artikel
Kurz erklärt
- Anl. V AM-RL (verordnungsfähige Medizinprodukte)
- Verschreibungsgültigkeit
- Verschreibungshöchstmengen
- Verschreibungsbesonderheiten
- Verschreibungsausnahmen
- Anl. I AM-RL (OTC-Übersicht)
- Anl. IV AM-RL (Therapiehinweise)
- Anl. III AM-RL: Verordnungsausschlüsse verschreibungspflichtiger Arzneimittel ggf. "Bagatellerkrankungen" (ab 15.09.2012)
- Anl. III AM-RL: Verordnungsausschlüsse ("Negativliste") (ab 15.09.2012)
- Anl. III AM-RL: Verordnungsausschlüsse nach AM-RL (ab 15.09.2012)
- Anl. III AM-RL: Verordnungseinschränkungen nach AM-RL (ab 15.09.2012)
- Anl. III AM-RL: Verordnungsausschlüsse nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel (Gefährdung von Kindern und Jugendlichen) (ab 15.09.2012)
- Anl. III AM-RL: Unwirtschaftliche Verordnung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel (für Kinder und Jugendliche) (ab 15.09.2012)
- Anl. III AM-RL: Harn- und Blutzuckerteststreifen (ab 15.09.2012)
- Anl. III AM-RL: Verordnungseinschränkungen nach AM-RL (Säfte) (ab 15.09.2012)
- Anl. XII AM-RL: Frühe Nutzenbewertung abgeschlossen: Dieser Typ wird Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen zugeordnet, für die der G-BA eine frühe Nutzenbewertung nach § 35a SGB V abgeschlossen hat. (ab 01.07.2013)
- Zusammenstellung nach § 3 Packungsgrößenverordnung (PackungsV).
- Es erfolgen Hinweise zur Zusammenstellung von Einzelpackungen zu größeren Einheiten, deren Abgabe im Sinne der Packungsgrößenverordnung als Abgabe einer Einzelpackung mit einer größeren Normgröße gilt. Dies ist von Ihnen bei der Berechnung der vom Patienten zu leistenden Zuzahlung zu berücksichtigen.
- Empfängnisverhütung
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Verordnungsvorgabe zur Abbildung der Erstattungsfähigkeit gemäß § 24a Absatz 2 SGB V (Empfängnisverhütung).
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Diese Verordnungsvorgabe ist ab 01.07.2015 in den Artikeldaten bei allen Arzneimitteln zur Kontrazeption sowie Notfallkontrazeption hinterlegt. Nach § 24a Absatz 2 SGB V haben Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen, empfängnisverhütenden Mitteln. Entsprechendes gilt für nicht verschreibungspflichtige Notfallkontrazeptiva, soweit sie ärztlich verordnet werden, für Personen unter 20 Jahren.
- Sonstige Hinweise
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Mit diesem Typ werden Informationen zu gesetzlichen, amtlichen oder anderen regulatorischen Vorgaben abgebildet.
Aktuelle Information: Diese PZN ist Bestandteil der Liste gemäß § 129 Absatz 2b SGB V (sog. Dringlichkeitsliste Kinderarzneimittel Herbst-Winter 2023/24 des BfArM).
- Praxisbesonderheit nach § 130b SGB V
In der Auswahlleiste im oberen Bereich des Fenster werden Ihnen der Typ der Verordnungsvorgabe sowie ggf. das Befristungsdatum angezeigt.
Liegt für den Artikel mehr als eine Verordnungsvorgabe vor, können Sie mit den Bild-Tasten sowie den Pfeil-Schaltflächen der Auswahlleiste durch die Vorgaben blättern. Die Auswahlleiste zeigt stets die aktuell gewählte Vorgabe.
Im unteren Bereich des Fensters wird der Text der aktuell gewählten Verordnungsvorgabe angezeigt.
Verordnungsvorgaben in der Artikelverwaltung einsehen
Ausgangssituation: Sie haben zu einem ABDA-Artikel die Artikeldetails geöffnet.
Gehen Sie wie folgt vor, um die Verordnungsvorgaben für den Artikel einzusehen:
- Öffnen Sie die Seite ABDA-Basisinfo.
- Im Bereich 'Sonstiges' befindet sich das Feld Verordnungsvorgaben.
Klicken Sie mit der Maus auf den Info-Button neben dem Feld.
Das Fenster Verordnungsvorgaben zum Artikel öffnet sich. - Blättern Sie mit den Bild-Tasten durch die hinterlegten Verordnungsvorgaben. Mit den Pfeil-Tasten blättern Sie durch den Text.
- Drücken Sie abschließend Schließen - F12.
Das Fenster wird wieder geschlossen. Sie gelangen zur Seite 'ABDA-Basisinfo' zurück.
Damit haben Sie die Verordnungsvorgaben zu einem Artikel eingesehen.
Verordnungsvorgaben in Verkaufsvorgängen einsehen
Falls zu einem Artikel Verordnungsvorgaben vorliegen, so können Sie diese an der Kasse und in der Faktura wie folgt anzeigen lassen:
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In Verkaufsvorgängen auf GKV-Rezept wird bei Abgabe von Artikeln mit mehr als einer Packung, denen eine Verordnungsvorgabe 'Zusammenstellung nach § 3 Packungsgrößenverordnung (PackungsV)' zugeordnet ist, automatisch das Fenster Verordnungvorgaben aufgeblendet.
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Mit folgenden Konfigurationsparametern können Sie sich im Verkaufsvorgang folgende Verordnungsvorgaben automatisch mit dem Fenster Verordnungvorgaben einblenden lassen:
- Im Beratungs- und Artikelinfobereich werden vorliegende Verordnungsvorgaben zwischen den CAVE- und Interaktionsicons und den ggf. eingeblendeten Framm-Informationen mit dem Icon signalisiert.
Klicken bzw. tippen Sie auf das Icon, um die hinterlegten Verordnungsvorgaben zum selektierten Artikel zu öffnen.
Beispiel: Signalisierung von Verordnungsvorgaben an der Kasse
Beispiel: Signalisierung von Verordnungsvorgaben in der Faktura
- Sofern Verordnungsvorgaben zum selektierten Artikel vorliegen, können Sie diese auch mit der Funktion Artikelinfo ABDA-DB - F7 und im Fenster Zusatzinformationen zum Artikel anzeigen mit der Auswahl des Eintrags Verordnungsvorgaben anzeigen lassen. Mehr dazu im Thema 'Zusatzinformationen zum Artikel anzeigen'.
- Mit dem Kontextmenü-Eintrag Verordnungsvorgaben öffnen Sie ebenfalls die Verordnungsvorgaben zum Artikel, sofern vorhanden.
Verordnungsangaben mit verlinktem Dokument einsehen
Mit der Anpassung des ABDA-Artikelstamms zum 01.04.2012 wurde die Verordnungsvorgabe entsprechend "Anl. IV AM-RL (Therapiehinweise)" eingeführt. Zu diesen ist ggf. ein PDF-Dokument hinterlegt, dann wird dies durch ein Link angezeigt. Durch Anklicken des Links können Sie die Verordnungsvorgaben im PDF-Dokument direkt einsehen.
Auch für Anl. XII AM-RL: 'Frühe Nutzenbewertung abgeschlossen' können ggf. Dokumente hinterlegt sein, welche verlinkt sind.
Weitere Info und Funktionen