Abgabebestimmung festlegen

Kurz erklärt

Für jede Rezeptur können Sie Abgabebestimmungen festlegen: Verschreibungspflichtig, BtM, Apothekenpflichtig oder Blutprodukt, sowie kennzeichnen, ob und inwiefern eine Rezeptur ggf. cannabishaltig ist.

Für Rezepturen können Sie die Kennzeichnungen Verschreibungspflichtig und Apothekenpflichtig sowohl hier als auch in den Rezepturdetails im Register Zusatz-Info setzen. Die Angaben werden synchronisiert. Mehr dazu im Thema 'Rezeptur anlegen und bearbeiten'.

 

 

Abgabebestimmung für Rezeptur festlegen

Die Abgabebestimmung können Sie nur für eine Rezeptur verändern, deren Herstellungsprotokoll noch nicht freigegeben ist.

Ausgangssituation: Sie sind beim Anlegen oder Bearbeiten einer Rezeptur.

Gehen Sie wie folgt vor:

  1. Sie haben folgende Möglichkeiten:
    1. Wählen Sie Abgabebestimmung - Strg+F5.
    2. Klicken oder tippen Sie auf den Button zur Abgabebestimmung ( Verschreibungspflichtig, Blutprodukt, BtM), sofern bereits vorhanden, im Fenster oben rechts.

    Das Fenster Rezepturabgabebestimmung auswählen öffnet sich.

  2. Stellen Sie die gewünschte(n) Abgabebestimmung(en) ein, indem Sie das Kontrollkästchenen aktivieren bzw. deaktivieren .

    Sie können mehrere Abgabebestimmungen aktivieren; jedoch hat BtM Vorrang vor Blutprodukt und Verschreibungspflichtig.

  3. Falls die Rezeptur cannabishaltig im Sinne von § 31 Abs. 6 SGB V ist, wählen Sie aus der Liste den betreffenden Eintrag aus. Dies kann in Kombination mit BtM gesetzt werden oder auch ohne die Kennzeichnung BtM, entsprechend der Rezeptur.
  4. Wählen Sie OK - F12, um die Abgabebestimmung zu speichern und das Fenster zu schließen.

 

Damit haben Sie die Abgabebestimmung(en) eingestellt.

 

Die geltende Abgabebestimmung wird in der Rezepturenübersicht durch das entsprechende Icon signalisiert:

 

Weitere Info und Funktionen

 

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