E-Rezept – FAQ
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Weniger Rückfragen in der Apotheke:
Klare Dosierungsangaben reduzieren den Abstimmungsbedarf mit der Arztpraxis.
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Bessere Weiterverarbeitung, z. B. für Blistersysteme (soweit die Dosierung ausreichend strukturiert vorliegt):
Die strukturierte Form erleichtert die technische Verarbeitung im Apothekenprozess.
Die genannten Vorteile gelten, soweit die Dosierung ausreichend strukturiert vorliegt.
Ja, in IXOS können E-Rezepte korrigiert werden. Änderungen sind unter anderem am Rezeptstatus, an der Dosierung, an der Menge oder an der Abgabefrist möglich.
Ja. Dosierungen können in IXOS nachgetragen oder korrigiert werden. Werden strukturierte Dosierungen verwendet, sollten Anpassungen möglichst im strukturierten Format erfolgen. Dadurch bleiben sie für die weitere digitale Verarbeitung, beispielsweise im elektronischen Medikationsplan (eMP), nutzbar.
Ja, IXOS verhindert den Abverkauf anhand von Hinweisen zu den Verordnungen. Hierzu zählen aktuell: Betäubungsmittel, Dosierautomaten für Substitutionstherapie, T-Rezepte, Sprechstundenbedarf, Hilfsmittel, Verbandmittel und Blutzucker-Teststreifen und bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung.
Nein. Auch beim E-Rezept besteht freie Apothekenwahl. Der Patient entscheidet selbst, welche Apotheke sein E-Rezept bearbeiten soll, beispielsweise über die eGK, die E-Rezept-App oder den Papierausdruck des E-Rezepts.
Alle Rezepte, bei denen in IXOS im Abverkauf die Verordnung geändert wird oder die mit einem bestimmten Sonderkennzeichen versehen sind, müssen im Nachgang z. B. während der täglichen Rezeptkontrolle mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden. Diese Signatur kann im Modul Rezeptmanagement für mehrere Rezepte in einem Schritt erzeugt werden, indem der HBA des verantwortlichen Apothekersin ein Kartenterminal gesteckt und die PIN eingegeben wird.
Ja, bis zum Annahmeschluss des Rechenzentrums kann das E-Rezept noch korrigiert und erneut zum Rechenzentrum geschickt werden.
E-Rezepte sind in der Regel 28 Tage zulasten der gesetzlichen Krankenkasse einlösbar. Für bestimmte Verordnungstypen gelten abweichende Fristen, z. B. beim Entlassrezept. Weitere Sonderregelungen können je nach Rezeptart oder Wirkstoff gelten.
Ja, das ist möglich. Ab Juli 2026 können bis zu vier Medikamente auf einem Ausdruck zusammengefasst werden. Es kann dann für jede Verordnung einzeln entschieden werden, ob diese in der Apotheke jetzt eingelöst wird, ob sie in der Apotheke für eine spätere Bearbeitung zurückgestellt wird oder ob sie an den Patienten zurückgeben werden soll. In diesem Fall wird die einzelne Verordnung auf dem E-Rezept-Server wieder für die Bearbeitung in anderen Apotheken freigegeben.
E-Rezepte müssen laut Arzneimittelabrechnungsvereinbarung nach § 300 SGB V bis zum Ende des auf die Abgabe folgenden Werktages quittiert werden. Bei technischen Schwierigkeiten kann die Quittung auch später geholt werden. IXOS holt die Quittung für jedes E-Rezept automatisch ab.
Bei Änderungen am E-Rezept muss der Arzt die fehlerhafte Verordnung auf dem Fachdienst löschen und ein neues E-Rezept erzeugen. Eine Korrektur oder Anpassung durch den Arzt ist nicht möglich. Die Apotheke hat die Möglichkeit, eine Verordnungskorrektur vorzunehmen und kann angeben, ob eine Absprache mit dem Arzt erfolgt ist.
Nach dem Stecken der eGK zeigt Ihnen IXOS alle einlösbaren E-Rezepte der letzten 100 Tage an. Dies ist unabhängig davon, von welchem Arzt diese verschrieben wurden. Bereits eingelöste E-Rezepte können Sie hingegen nicht einsehen. Während des Steck-Vorganges werden dem Patienten am Kundendisplay alle E-Rezeptinformationen angezeigt, wie viele E-Rezepte noch offen sind und wie viele Verordnungen jeweils verschrieben wurden.