Löschfristen für Bezug zu personenbezogenen Daten

  • Rezepturen - Nach Ablauf des Zeitraums, berechnet ab dem Datum der letzten Verwendung, wird der Bezug zu personenbezogenen Daten (wie z.B. Namen) in den Rezepturen gelöscht. Achten Sie im Verbund auf eine einheitliche Einstellung dieser Löschfrist. Die gesetzliche Mindestaufbewahrungsfrist von 5 Jahren kann nicht unterschritten werden.
  • Parenteraliarezepturen - Nach Ablauf des Zeitraums, berechnet ab dem letzten Herstellungsdatum, wird der Bezug zu personenbezogenen Daten (wie z.B. Namen) in den Parenteraliarezepturen gelöscht. Die gesetzliche Mindestaufbewahrungsfrist von 5 Jahren kann nicht unterschritten werden.
  • BTM-Dokumentation - Nach Ablauf des Zeitraums, berechnet ab dem Abgabedatum, wird der Bezug zu personenbezogenen Daten (wie z.B. Namen) in der BtM-Dokumentation gelöscht. Achten Sie im Verbund auf eine einheitliche Einstellung dieser Löschfrist. Die gesetzliche Mindestaufbewahrungsfrist von 3 Jahren kann nicht unterschritten werden.
  • TFG-Dokumentation - Nach Ablauf des Zeitraums, berechnet ab dem Abgabedatum, wird der Bezug zu personenbezogenen Daten (wie z.B. Namen) in der TFG-Produkt-Dokumentation gelöscht. Achten Sie im Verbund auf eine einheitliche Einstellung dieser Löschfrist. Die gesetzliche Mindestaufbewahrungsfrist von 30 Jahren kann nicht unterschritten werden.
  • T-Rezepte - Nach Ablauf des Zeitraums, berechnet ab dem Abgabedatum, wird der Bezug zu personenbezogenen Daten (wie z.B. Namen) in der T-Rezept-Dokumentation gelöscht. Achten Sie im Verbund auf eine einheitliche Einstellung dieser Löschfrist. Die gesetzliche Mindestaufbewahrungsfrist von 5 Jahren kann nicht unterschritten werden.
  • Verkäufe - Nach Ablauf des Zeitraums, berechnet ab dem Datum der letzten Verwendung, werden personenbezogene Daten in Verkäufen endgültig gelöscht. Achten Sie im Verbund auf eine einheitliche Einstellung dieser Löschfrist.

    Diese Einstellung ist vom Konfigurationsparameter 'Sperrfristen für personenbezogene Daten' abhängig. Die Löschfrist sollte 1 Jahr über der eingestellten Sperrfrist liegen.