Rechenregel nach Arzneimittelpreisverordnung anlegen und bearbeiten
- Rechenregel nach AMPreisV (AMG)
- Rechenregel nach AMPreisV (SGB V)

Beispiel: Rechenregel nach AMPreisV (AMG) ab 01.01.2013
Beispiel: Rechenregel nach AMPreisV (SGB V)
Haben Sie bei einer Rechenregel als Art der Berechnung die Option AMPreisV (AMG) oder AMPreisV (SGB V) gewählt, können Sie folgende Informationen einsehen und Regeln anwenden:
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- Klicken Sie hinter dem Feld Art der Berechnung bei Auswahl von AMPreisV (SGB V) auf den Info-Button
, um die Preisaufschläge nach AMPreisV (SGB) einzublenden.
- Berechnungsbasis - Selektieren Sie aus der Liste einen Preis als Berechnungsbasis. Es wird die Standardabstufung bei der Preisermittlung vorgeblendet.
Mögliche Preise: Apo-EK, Eigener EK, Buchungs-EK, Effektiver EK, Durchschnitts-EK, Anbieterpreis, Krankenhaus-EK
- %-Auf-/Abschlag - Für AMPreisV (AMG) gilt ein fester Aufschlag von 3%. Für AMPreisV (SGB) werden die Werte entsprechend der Tabelle übernommen.
- Klicken Sie auf den Info-Button
, um die Preisaufschläge nach AMPreisV (SGB) einzublenden.
- €-Auf-/Abschlag - Für AMPreisV (AMG) gilt ein fester Aufschlag von 8,76 Euro. Für AMPreisV (SGB) werden die Werte entsprechend der Tabelle übernommen.
- Klicken Sie auf den Info-Button
, um die Preisaufschläge nach AMPreisV (SGB) einzublenden.
+ MwSt - Kennzeichnung, dass die Mehrwertsteuer mit berechnet wird.
Der Artikelpreis berechnet sich wie folgt:
Preis = (Berechnungsbasis x %-Auf-/Abschlag) + €-Auf-/Abschlag + MwSt
- sonst - Sollte der gewählte Preis der oben eingegebenen Berechnungsbasis nicht ermittelt werden können, so werden die unter sonst ausgewiesenen Preise mit Auf- bzw. Abschlägen herangezogen.Das ermöglicht, vier weitere Berechnungsbasen heranzuziehen, sollte die vorige Berechnungsbasis nicht vorhanden sein (z.B. bei AMPreisV (AMG): 3% auf Apo-VK, sonst 3% auf Eigen-EK).
- %-Auf-/Abschlag - Für AMPreisV (AMG) gilt ein fester Aufschlag von 3%. Für AMPreisV (SGB) werden die Werte entsprechend der Tabelle übernommen.
- Rundung - Selektieren Sie ein Rundungsmodell aus der Liste oder wählen Sie den
Browse-Button, um ein Rundungsmodell anzulegen oder zu ändern. Mehr dazu im Thema 'Rundungsmodell auswählen'.
Ein Rundungsmodell wird immer auf alle festgelegten Kalkulationsschritte angewendet (1 bis 5).
- Grenzwerte für die ggf. gerundeten kalkulierten Preise
höchstens UVP/Apo-VK - Aktivieren Sie das Kontrollkästchen und geben Sie den Auf-/Abschlag in Prozent und/oder den Auf-/Abschlag in Euro an, wenn der berechnete Preis nicht größer als der Apo-VK in Verbindung mit diesen Auf-/Abschlägen sein darf.
- Rundungsart - Wählen Sie aus, ob die Grenzwerte bei Vorhandensein eines Rundungsmodells gerundet werden sollen. Mögliche Werte: keine Rundung, runden (analog zu den bis zu 5 Kalkulationsschritten: auf- bzw. abgerundet), aufrunden, abrunden
mindestens Apo-EK - Aktivieren Sie das Kontrollkästchen und geben Sie den Auf-/Abschlag in Prozent und/oder den Auf-/Abschlag in Euro an, wenn der berechnete Preis nicht kleiner als der Apo-EK in Verbindung mit diesen Auf-/Abschlägen sein darf.
- Rundungsart - Wählen Sie aus, ob die Grenzwerte bei Vorhandensein eines Rundungsmodells gerundet werden sollen. Mögliche Werte: keine Rundung, runden (analog zu den bis zu 5 Kalkulationsschritten: auf- bzw. abgerundet), aufrunden, abrunden
- mindestens 0,00€ - Preise unter 0,00€ werden vom System nicht zugelassen. Diese Anzeige dient nur zu Ihrer Information.
Beachten Sie, dass diese Grenzwerte - ggf. mit Rundung - nur den oben errechneten Preis begrenzen. Sollte aufgrund der Berechnungsbasen kein Preis ermittelt werden können, so werden die Grenzwerte nicht herangezogen. In dem Fall wird kein neuer Preis berechnet.
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