Rechenregel nach Arzneimittelpreisverordnung anlegen und bearbeiten

Beim Festlegen oder Ändern einer Kalkulationsregel für eine Preisliste können Sie für eine Auswahl von Artikeln die Rechenregel auf Basis der Arzneimittelpreisverordnung vorgeben. Dabei stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Ob und welche Arzneimittelpreisverordnung für einen Artikel gilt, können Sie in den Artikeldetails auf der Seite Apo-Abgabeinfo einsehen. Mehr dazu im Thema 'ABDA-Abgabeinfo'.

 

Haben Sie bei einer Rechenregel als Art der Berechnung die Option AMPreisV (AMG) oder AMPreisV (SGB V) gewählt, können Sie folgende Informationen einsehen und Regeln anwenden:

 

Weitere Info und Funktionen

 

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