Blut- und Hämophilieprodukt-Dokumentationen

Kurz erklärt

Nach §17 der Apothekenbetriebsordnung sind Sie verpflichtet, den Erwerb und die Abgabe von Blut- und Hämophilieprodukten zu dokumentieren und diese Dokumente mindestens 30 Jahre aufzubewahren.

Sie finden die Dokumentation für Blut- und Hämophilieprodukte im Menü Büro unter Dokumentationsverwaltung.

 

Die Blut- und Hämophilieprodukt-Dokumentation wird als kostenpflichtiges Zusatzmodul angeboten. Wenden Sie sich bei Interesse an Ihren PHARMATECHNIK-Vertriebsmitarbeiter.

 

Dieses Modul erleichtert Ihnen diese Aufgabe folgendermaßen:

 

 

Übersicht über die Blut- und Hämophilieprodukt-Dokumentation einsehen

Wenn Sie die Dokumentationsverwaltung öffnen, dann wird der Navigationsleisteneintrag BtM angezeigt.

 

Wählen Sie den Navigationsleisteneintrag TFG-Produkte.

Es werden alle noch nicht gedruckten Dokumentationen angezeigt, d.h. der Register Aktuelle wird geöffnet.

 

Sie können die Dokumentationen vervollständigen, neu anlegen oder ausdrucken.

 

Suche nach Blut- und Hämophilieprodukt-Dokumentation

Sie können ein Suche mit Artikelbezeichnung, PZN oder Chargenbezeichnung durchführen. Dies ermöglicht die Nachverfolgung einer bestimmten Charge bis zum Endverbraucher. Sollte eine Blut- oder Hämophilieproduktcharge zurückgerufen werden, so können sowohl der Patient als auch der Lieferant verständigt werden.

Sie haben folgende Möglichkeiten, das Suchkriterium einzugeben:

 

Bezug zu personenbezogen Daten in TFG-Produkt-Dokumenten entfernen

Nach Ablauf der gesetzlichen Mindestaufbewahrungsfrist können Sie die personenbezogen Daten aus den einzelnen Warenbewegungen sowie der Änderungshistorie entfernen. Mit dem Konfigurationsparameter Löschfristen für Bezug zu personenbezogenen Daten steuern Sie, wann diese Daten in den entsprechenden Dokumentationen irreversibel vom System gelöscht werden sollen. Achten Sie im Verbund auf eine einheitliche Einstellung dieser Löschfrist.

Mehr dazu im Thema 'Löschfristen für Bezug zu personenbezogenen Daten'.

 

Löschen von TFG-Produkt-Dokumenten

Nach §17 der Apothekenbetriebsordnung sind Sie zur Aufbewahrung der TFG-Produkt-Dokumente für mindestens 30 Jahre verpflichtet. Dokumente, die dieses Alter erreicht haben, können Sie aus der Dokumentationsverwaltung für TFG-Produkt-Dokumente entfernen.

Auch das Löschen einzelner, auch jüngerer Dokumente (wenn z.B. fehlerhaft ausgefüllt wurde), ist möglich. Diese Löschungen werden intern mitprotokolliert.

Das Löschen von Dokumenten, welche jünger als 30 Jahre sind, liegt gänzlich in Ihrer Verantwortung!

 

Markieren Sie das Dokument und wählen Sie die Funktion Löschen - F4.

Nach einer Sicherheitsabfrage wird das Dokument gelöscht.

 

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