Bundesmedikationsplan (BMP) und elektronischer Medikationsplan eMP)

Mit Beginn des vierten Quartals 2016 wurde für Ärzte die Ausstellung von bundeseinheitlichen Medikationsplänen (BMP) für bestimmte Patientengruppen bundesweit Pflicht. Jeder Patient, der mindestens drei verordnete Arzneimittel einnimmt, hat einen gesetzlichen Anspruch auf die schriftliche Ausfertigung eines standardisierten, bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP) durch den Arzt.

Auf diesem Medikationsplan müssen die entsprechenden Medikamente mit ihrem Hauptwirkstoff, ihrer Darreichungsform und -stärke aufgeführt werden. Grundlage dafür ist das Ende 2015 in Kraft getretene sogenannte „E-Health-Gesetz“.

 

Mit Einführung der Telematikinfrastuktur kann der Medikationsplan auch elektronisch auf die eGK des Kunden/Patienten gespeichert werden, sofern die Einverständnis vorliegt. Somit ist es möglich, alle relevanten Informationen zur Medikation zusammenzuführen.

 

BMP einlesen

Übergibt Ihnen ein Kunde seinen BMP in Papierform, scannen Sie den QR-Code mit dem Rezeptscanner (Ausnahme: Plustek D600) an der Kasse oder im Modul Kontakte. Die weitere Vorgehensweise lesen Sie hier: 'Bundesmedikationsplan (BMP) einlesen'

 

eMP einlesen

Nutzen Sie dazu an der Kasse unter dem E-Health Menü den Eintrag Medikationsplan (eMP) einlesen. Sofern ein Medikationsplan auf der eGK gespeichert ist, können Sie diesen nach der PIN-Eingabe des Kunden in IXOS einlesen. Die detaillierte Vorgehensweise lesen Sie hier:  'Medikationsmanagement und E-Health (eMP)'

 

In beiden Fällen wird geprüft, ob dieser Kunde in IXOS bereits als Kontakt hinterlegt ist und ob eine Medikationsmanagement-Betreuung aktiv ist.

 

Die eingelesenen Medikationsdaten werden mit den in IXOS vorhandenen Medikationsdaten im Fenster Medikationsplanvergleich angezeigt. Mehr dazu lesen Sie hier: 'Medikationsplanvergleich'

 

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