Der Bundesmedikationsplan (BMP)
Mit Beginn des vierten Quartals 2016 wurde für Ärzte die Ausstellung von bundeseinheitlichen Medikationsplänen (BMP) für bestimmte Patientengruppen bundesweit Pflicht. Jeder Patient, der mindestens drei verordnete Arzneimittel einnimmt, hat einen gesetzlichen Anspruch auf die schriftliche Ausfertigung eines standardisierten, bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP) durch den Arzt.
Auf diesem Medikationsplan müssen die entsprechenden Medikamente mit ihrem Hauptwirkstoff, ihrer Darreichungsform und -stärke aufgeführt werden. Grundlage dafür ist das Ende 2015 in Kraft getretene sogenannte „E-Health-Gesetz“.
BMP einlesen
Übergibt Ihnen ein Kunde seinen BMP in Papierform, scannen Sie den QR-Code mit dem Rezeptscanner (Ausnahme: Plustek D600) an der Kasse oder im Modul Kontakte. Die weitere Vorgehensweise lesen Sie hier: 'Bundesmedikationsplan (BMP) einlesen'
Die eingelesenen Medikationsdaten werden mit den in IXOS vorhandenen Medikationsdaten im Fenster Medikationsplanvergleich angezeigt. Mehr dazu lesen Sie hier: 'Medikationsplanvergleich'
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