Anwendungsfälle zur Rezeptkontrolle
Kurz erklärt
Erwägen Sie im Einzelfall, ob Sie das Rezept mit Bearbeiten – F5 bearbeiten und neu bedrucken möchten. Mehr dazu im Thema 'Rezept bearbeiten'.
- Fehlerfreies Rezept: Das Rezept wurde fristgerecht eingereicht, der Arzt hat unterschrieben, alle Daten auf der Verordnung wurden beachtet und es wurden der korrekte Artikel inklusive Zuzahlung abgegeben.
Aufgrund der Einstellung, dass alle Rezepte mit einem Rezeptwert über 500 EUR dennoch manuell kontrolliert werden sollen, wird ihnen dieses Rezept trotz erfolgreicher Prüfung (grüner Status) im Register Rezeptkontrolle zur manuellen Kontrolle vorgehalten.
- Abgabe eines nicht rezeptpflichtigen Artikels auf GKV-Rezept
- Der Versichertenstatus 1 (zuzahlungspflichtig/mehrkostenpflichtig) auf dem Rezept wurde nicht beachtet. Es wurde keine Zuzahlung berechnet.
- Dieses Rezept würde möglicherweise retaxiert werden: Die Abgabefrist wurde überschritten und die Unterschrift des Arztes fehlt. Als Information wird noch vermerkt, dass es zum abgegebenen Artikel zur zweiten Verordnung auch andere preisgünstige Importe gegeben hätte.
- Dieses Rezept würde möglicherweise retaxiert werden: Bei der ersten Verordnung wurde fälschlich ein Arzneimittel mit abweichender Wirkstoffstärke abgegeben. Bei der zweiten Verordnung haben Sie einen Artikel abgegeben, für den der Kostenträger keine Rabattvereinbarung geschlossen hat. Beim dritten Artikel wurde angegeben, dass auf dem Rezept das aut idem-Kreuz gesetzt ist, was jedoch nicht den Vorgaben des Rezepts entspricht.
- Diese Rezepte würden sicherlich retaxiert werden: Wenn Sie bei der Bedruckung zweier Rezepte die Reihenfolge des zum Subtotal gehörenden Rezepts vertauscht haben, dann passen die Abgaben nicht mit den Verordnungen überein. In diesem Fall müssten Sie die Taxefelder mit den Rezept-Korrekturetiketten bekleben, die Vorgänge mit Bearbeiten - F5 aktivieren und den Rezeptdruck nochmals ausführen.
Beispiel: Erstes bei der Bedruckung vertauschtes Rezept
Beispiel: Zweites bei der Bedruckung vertauschtes Rezept
- Falls das Abgabedatum, welches auf das Rezept gedruckt wurde, vor dem Ausstellungsdatum liegt, wird dies mit einem roten Hinweis signalisiert. .
- Doppelseitiger Scan ermöglicht Prüfung auf Empfangsbestätigung durch Kunden
Mit dem doppelseitigen Scannen des Rezepts ist nun eine automatische Prüfung auf Vorhandensein der Empfangsbestätigung des Patienten bei Hilfsmittelrezepten möglich.
Mit entsprechenden Hinweisen werden Sie auf eine erkannte bzw. auf eine nicht erkannte Empfangsbestätigung sowie die nötige manuelle Kontrolle der Verordnung von Hilfsmitteln aufmerksam gemacht. (In den Einstellungen zum Rezeptmanagement wurde der Zusatz 'manuelle Kontrolle' deshalb von der Option Hilfsmittelrezepte mit Abrechnung nach §302 entfernt, s. Abbildung im vorigen Kapitel.)
Damit wird eine größere Sicherheit bei der Kontrolle von Hilfsmittelrezepten gewährleistet.
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