Nachgereichte (fehlende) E-Rezepte abarbeiten

Eine Rezeptschuldposition auf bzw. von einem 'Rezept fehlt' und aus einer Vorablieferung beim E-Rezept lösen Sie auf, indem Sie nach dem Einlesen die bestehende Rezeptschuld zuordnen und anschließend den Verkauf abschließen.

 

Fenster Rezeptschuld

Das Fenster ist in die drei Bereiche

und

aufgeteilt.

 

 

 

Zuordnung und Verkauf abschließen

  1. Schließen Sie die Zuordnung mit OK - F12 ab. Das E-Rezeptfenster erscheint und zeigt als abzugebenden Artikel die zugeordnete Rezeptschuld an. Eventuelle andere Hinweise bezogen auf die Verletzung der Abgaberangfolge werden mit einem gelben Dreieck ebenfalls angezeigt.

  2. Wählen Sie Freigeben und Übernehmen - F12, um den Artikel in den Verkauf zu übernehmen. Besteht an der zugeordneten Rezeptschuld eine Nachlieferung, erscheint eine entsprechende Meldung, die Abholung aufzulösen.

    Bei der Abrechnung von Vorablieferungen werden Vorgänge nicht aktiviert und somit können Nachliefermengen nicht mit aufgelöst werden. In diesem Fall erscheint kein Hinweis. Wir empfehlen, die Nachliefermengen vor der Abrechnung aufzulösen. Damit vermeiden Sie eine später notwendige manuelle Chargenerfassung, die für die E-Rezept-Abrechnung notwendig ist.

  3. Bestätigen Sie mit Ja, um die Abholung der gewählten Rezeptschuld mit aufzulösen.

    Die Chargen für den Abrechnungsdatensatz des E-Rezepts können Sie mit Packungsinfo - F11> Chargen - F6 einsehen bzw. manuell erfassen.

    Schließen Sie den Verkauf wie gewohnt ab.Geschlossen

    Sollten Änderungen der zugeordneten Rezeptschuldmenge nötig sein, dann können Sie diese im Kassenfenster vornehmen. Mengen, die niedriger als die zugeordnete Menge auf dem E-Rezept sind, werden dann zurück in die Rezeptschuld geschoben.
    Wurde eine Rezeptschuld in einem Faktura-Vorgang abgeschlossen, so wird die Rezeptschuldauflösung ebenfalls in die Faktura übergeben.

 

 

Rezeptschuldauflösung ist nicht möglich in folgenden Fällen:

Vorgehen:
Nehmen Sie die o.g. Korrekturen in den zugehörigen neuen Fenstern vor. Aktualisieren Sie anschließend im Fenster Rezeptschuld zuordnen die Ansicht mit Vollständige Rezeptschuld - F6 bzw. Gefilterte Rezeptschuld - F6. Nun können Sie die Rezeptschuld zuordnen.

 

 

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